Die ESRS Anpassungen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die ESRS Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse machen die Berichterstattung strategischer, klarer und praxisnäher für Unternehmen.
- EFRAG hat im Juli 2025 überarbeitete ESRS-Entwürfe veröffentlicht, mit deutlichen Vereinfachungen bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
- Die EU-Kommission hat im Mai 2026 einen weitergehenden Entwurf vereinfachter ESRS konsultiert, der die Pflicht-Datenpunkte um über 60 % reduziert.
- Unternehmen dürfen künftig einen Top-down-Ansatz wählen und auf Themen-, Sub-Themen- oder IRO-Ebene berichten.
- Ein neuer Informationsfilter verhindert, dass Ressourcen für nicht relevante IROs gebunden werden.
- Die Wesentlichkeitsanalyse bleibt Pflicht, wird aber strategisch ausgerichtet statt rein compliance-getrieben.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31. Juli 2025 Entwürfe für die Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht mit zentralem Fokus auf den Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) gemäß ESRS 1. Ziel der Änderungen ist es, die Analyse praxisnäher, strategischer und weniger aufwändig zu gestalten.
Am 6. Mai 2026 hat die EU-Kommission einen Entwurf vereinfachter ESRS zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Kernpunkte: Pflicht-Datenpunkte werden um über 60 % reduziert, die Datenpunkte insgesamt um über 70 %, und die Berichtskosten je Unternehmen sinken um über 30 %. Ausdrücklich vorgesehen ist auch eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse. Dieser Entwurf baut auf dem EFRAG-Prozess auf und geht inhaltlich noch weiter.
Hintergrund zur doppelten Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit ist ein zentrales Konzept der ESRS und der CSRD. Sie vereint zwei Perspektiven:
- Impact Materiality: Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft
- Financial Materiality: Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Faktoren auf das Unternehmen
Unternehmen müssen beide Perspektiven systematisch prüfen, um relevante Themen, sogenannte IROs (Impacts, Risks and Opportunities), zu identifizieren.
Kritik an der bisherigen Praxis
In der ersten Umsetzungsrunde der ESRS zeigte sich: Die DWA war für viele Unternehmen schwer praktikabel. Besonders bemängelt wurden:
- Hoher Fokus auf den Prozess anstatt auf das Ergebnis im Kontext der Firmenstrategie
- Mangelnde Klarheit bei der Anwendung von Scoring-Methoden
- Unverhältnismäßige Detailtiefe ohne Mehrwert, besonders wenn die DWA rein nach Compliance ausgeführt wurde
- Unklare Vorgaben zur Berichterstattung über mitigierte Risiken oder positive Auswirkungen
Kernpunkte der ESRS-Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die Änderungen im Entwurf zu ESRS 1 und die Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse reagieren auf dieses Feedback mit mehreren systemischen Vereinfachungen:
1. Top-down statt Bottom-up
Die ESRS bietet neben dem Bottom-up-Ansatz künftig auch die Option eines Top-down-Ansatzes zur Durchführung der DWA. Dieser beginnt mit einer Analyse von Geschäftsmodell, Strategie, Wertschöpfungskette und Stakeholdern. Daraus leiten sich relevante Themen und IROs ab.
2. Einrichtung eines Informationsfilters
Nur IROs, die voraussichtlich zu wesentlichen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht führen, sollen vertieft betrachtet werden. Dieser „Information Materiality Filter" soll verhindern, dass Ressourcen für nicht relevante Themen gebunden werden.
3. Neuer Ordnungsrahmen
EFRAG betont, dass die ESRS ein „Fair Presentation Framework" darstellen. Relevanz und getreue Darstellung stehen im Vordergrund statt reiner Compliance-Erfüllung. Auch nicht-wesentliche Themen dürfen bei Bedarf berichtet werden, zum Beispiel auf Wunsch externer Stakeholder.
4. Flexibilität bei der Berichterstattung
Unternehmen dürfen entscheiden, ob sie auf Themen-, Sub-Themen- oder IRO-Ebene berichten. Das reduziert übermäßige Granularität und stärkt die Orientierung an der Managementlogik. Nicht jedes IRO muss zwingend einem Thema zugeordnet werden. Wenn nur ein Sub-Thema in einem Standard wesentlich ist, müssen nicht mehr alle Datenpunkte des Standards berichtet werden, sondern nur die für das Sub-Thema relevanten.
5. Berücksichtigung mitigierter Risiken und positiver Wirkungen
Explizit klargestellt wird: Auch durch Maßnahmen bereits entschärfte Risiken sowie positive Auswirkungen sind berichtspflichtig, sofern sie wesentlich sind.
6. Präzisierung der Begrifflichkeiten
- Der Begriff „materielle Angelegenheit" entfällt. Ein Thema wird nur dann berichtspflichtig, wenn wesentliche IROs bestehen.
- Die Liste der Themen in ESRS 1 AR 16 ist jetzt rein illustrativ.
- Ein nicht-verbindlicher Anhang (NMIG6) illustriert, wie gezielte Berichterstattung auf Sub-Themen-Ebene aussehen kann.
7. Aggregations- und Standortlogik
Unternehmen sollen Informationen nicht für jeden einzelnen Standort, sondern aggregiert auf geeigneter Ebene berichten. Ziel ist eine fokussierte und aussagekräftige Darstellung.
Die Anforderungen zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette werden außerdem leicht entschärft: Unternehmen sollen zunächst mit verfügbaren Informationen arbeiten und auf Schätzungen oder Annahmen zurückgreifen dürfen.
Fazit: Weniger Pflicht, mehr Verantwortung
Mit den ESRS-Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verfolgt EFRAG das Ziel, Nachhaltigkeitsberichterstattung zielgerichteter, vergleichbarer und strategisch fundierter zu gestalten. Unternehmen erhalten mehr Freiraum zur Eigenverantwortung, müssen aber gleichzeitig fundiert begründen, was sie berichten und was nicht.
Der EU-Kommissionsentwurf vom Mai 2026 geht in dieselbe Richtung und setzt noch stärker auf Vereinfachung. Die Wesentlichkeitsanalyse bleibt das zentrale Steuerungsinstrument, wird aber schlanker und praxistauglicher.
Dieses Excel-Template führt dich Schritt für Schritt durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und erstellt automatisiert deine Wesentlichkeitsmatrix. Wir aktualisieren das Template laufend auf Basis der neuen ESRS-Vorgaben.
Häufige Fragen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Was hat sich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse konkret geändert?
EFRAG hat im Juli 2025 überarbeitete ESRS-Entwürfe veröffentlicht, die einen Top-down-Ansatz erlauben, einen Informationsfilter einführen und Flexibilität bei der Berichtsebene schaffen. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 noch weitergehende Vereinfachungen zur Konsultation gestellt, darunter eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse und eine Reduktion der Pflicht-Datenpunkte um über 60 %.
Muss ich die Wesentlichkeitsanalyse trotz der Änderungen neu durchführen?
Nicht unbedingt. Wer bereits eine DWA durchgeführt hat, kann prüfen, ob die neuen Flexibilitäten eine Vereinfachung erlauben. Für Unternehmen, die noch am Anfang stehen, empfiehlt sich der Top-down-Ansatz als effizienterer Einstieg.
Was bedeutet der Informationsfilter in der Praxis?
Nur IROs, die voraussichtlich zu wesentlichen Angaben im Bericht führen, werden vertieft analysiert. Das spart Zeit und Ressourcen, weil nicht jedes theoretisch mögliche Risiko oder jede Chance vollständig bewertet werden muss.
Wo finde ich praktische Unterstützung für die Wesentlichkeitsanalyse?
Das Wesentlichkeitsanalyse Excel-Template von CSR Tools führt dich strukturiert durch den Prozess. Für eine softwaregestützte Lösung bietet der Materiality Master eine digitale Alternative.