CSRD - kurz und kompakt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die zahlreiche Unternehmen zu einer detaillierteren Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. 

Die Berichterstattung umfasst die ESG-Themen – Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung – und folgt den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zudem müssen die Daten zwingend in den Lagebericht integriert werden.

Ein zentrales Element ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, da sie sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch umgekehrt die finanziellen Chancen und Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt. 

Die CSRD zielt darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen und nachhaltiges Wirtschaften in der EU zu fördern. Für Unternehmen ist sie sowohl eine regulatorische Herausforderung als auch eine Chance, nachhaltige Strategien gezielt zu integrieren.

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CSRD Wissen

1. Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie und Teil des European Green Deal, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -maßnahmen zu berichten. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anforderungen erheblich. Die CSRD wurde eingeführt, um mehr Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu schaffen und so nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern.

Ziele der Richtlinie

Die CSRD verfolgt mehrere zentrale Ziele, die darauf abzielen, Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU klarer, einheitlicher und effektiver zu gestalten:

  • Erhöhung der Transparenz: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen detaillierter und nachvollziehbarer offenlegen, sodass Investoren, Verbraucher:innen und andere Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Einführung einheitlicher Berichtsstandards: Mit den ESRS-Standards schafft die EU eine verbindliche Grundlage, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung harmonisiert und vergleichbar zu gestalten.
  • Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle: Die verpflichtende Berichterstattung soll Unternehmen dazu motivieren, ihre ökologische und soziale Verantwortung aktiver wahrzunehmen und langfristig nachhaltige Strategien zu entwickeln.
  • Verbesserung der Vergleichbarkeit: Einheitliche und standardisierte Berichtsformate erleichtern es Stakeholdern, wie Banken, Investoren und Verbraucher:innen, Nachhaltigkeitsdaten direkt zu bewerten und Unternehmen gezielt nach ihrer ESG-Performance zu vergleichen.

Durch diese Maßnahmen soll die CSRD nicht nur die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöhen, sondern auch Unternehmen dabei unterstützen, sich zukunftsorientiert und nachhaltig aufzustellen.

2. Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft rund 50.000 Unternehmen in der EU, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, darunter etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland.

Betroffene Unternehmen und Kriterien

Die Berichtspflicht gilt für:

  • Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme: über 25 Mio. Euro
    • Nettoumsatzerlöse: über 50 Mio. Euro
    • Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Kapitalmarktorientierte KMUs ab 2026 (mit Möglichkeit zum Aufschub bis 2028).

Zeitplan für die Umsetzung

Die EU-Richtlinie tritt gestaffelt in Kraft:

  • Ab 2024: Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
  • Ab 2025: Alle anderen großen Unternehmen.
  • Ab 2026: Börsennotierte KMUs (mit einer Übergangsfrist bis 2028).

Wichtige Neuerung: Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im November 2024 kündigte die Europäische Kommission in der Budapester Erklärung die Einführung eines Omnibus-Pakets an. Dieses soll die CSRD, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie besser aufeinander abstimmen, um die Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen.

Dabei könnten auch die Umsetzungsfristen sowie die Schwellenwerte, die festlegen, welche Unternehmen überhaupt berichtspflichtig sind, nochmals angepasst werden. Weitere Details werden in den kommenden Monaten erwartet.

3. Welche Berichtspflichten ergeben sich aus der CSRD?

Die CSRD erfordert detaillierte Nachhaltigkeitsangaben, die nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erfolgen.

Erforderliche Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über welche Aspekte und spezifischen Datenpunkte ein Unternehmen tatsächlich berichten muss, wird durch das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestimmt. Generell sind folgende Angaben erfordert:

  • Geschäftsmodell & Strategie: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsziele definieren und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten, sodass Entwicklungen transparent nachverfolgt werden können.
  • Umwelt (E): Dazu gehören Angaben zum Klimawandel, der Umweltbilanz des Unternehmens sowie Informationen zu Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft, wodurch ökologische Auswirkungen messbar gemacht werden.
  • Gesellschaft (S): Unternehmen müssen Daten zum Umgang mit ihren Arbeitskräften sowohl intern als auch in der Wertschöpfungskette offenlegen. Dies umfasst Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit sowie den Schutz betroffener Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer, um soziale Verantwortung sicherzustellen.
  • Governance (G): Informationen zur Unternehmenskultur, einschließlich Lobby-Tätigkeiten, Korruption und Bestechung, müssen detailliert erfasst werden, um eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten.
  • Wertschöpfungskette: Neben den internen Unternehmensprozessen sind auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, damit alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte umfassend abgebildet werden.
  • Stakeholder: Die Perspektiven von Interessensgruppen müssen aktiv in die Identifikation und Bewertung wesentlicher Themen einfließen. Daher ist die Offenlegung dieser Einschätzungen im Nachhaltigkeitsbericht ein zentraler Bestandteil der Berichterstattung.

Die doppelte Wesentlichkeit

Die CSRD verankert den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit, der bedeutet, dass Unternehmen zwei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen müssen:

  1. Finanzielle Wesentlichkeit: Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte (Risiken und Chancen) das Unternehmen?
  2. Impact-Wesentlichkeit: Welche (positiven und negativen) Auswirkungen hat das Unternehmen auf die Umwelt und Gesellschaft?

Wir haben eine praktische vier Schritte Anleitung zur Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD erstellt. 

Einbindung in den Lagebericht

Nachhaltigkeitsinformationen sind verpflichtend in den Lagebericht zu integrieren, sodass sie gleichwertig mit finanziellen Informationen behandelt werden.  Außerdem unterliegen diese Angaben, genau wie die finanziellen Informationen, einer externen Prüfungspflicht, wodurch ihre Richtigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit sichergestellt werden soll.

Zusammenhang der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) mit der CSRD

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind detaillierte EU-weit einheitliche Berichtsstandards, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.

Sie definieren, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen und umfassen u. a.:

  • ESRS 1 & 2 (allgemeine Anforderungen)
  • ESRS E1-E5 (Umwelt)
  • ESRS S1-S4 (Soziales)
  • ESRS G1 (Governance)
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihre Berichte gemäß den ESRS-Standards zu erstellen, um eine vergleichbare und verlässliche Berichterstattung sicherzustellen.

Anforderungen an die Prüfung der Berichte

  • Unabhängige Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte müssen von externen, unabhängigen Prüfern kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die offengelegten Informationen korrekt, nachvollziehbar und vergleichbar sind.
  • Limited Assurance: Die Prüfung muss mindestens auf dem Niveau einer „Limited Assurance“ erfolgen, was bedeutet, dass die Prüfer eine eingeschränkte Prüfung der angegebenen Nachhaltigkeitsdaten durchführen und deren Plausibilität bewerten.
  • Reasonable Assurance: Langfristig ist eine erweiterte Prüfpflicht auf dem Niveau einer „Reasonable Assurance“ geplant. Dies würde eine detaillierte und tiefgehende Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben umfassen, ähnlich der Prüfung von Finanzberichten, um eine noch höhere Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Transparenz und öffentliche Zugänglichkeit

  • Veröffentlichung im European Single Access Point (ESAP): Unternehmen sind verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte zentral im ESAP zu veröffentlichen. Dadurch soll ein einheitlicher und transparenter Zugang zu ESG-Daten innerhalb der EU geschaffen werden, sodass Investoren, Behörden und andere Stakeholder diese leicht einsehen und vergleichen können.
  • Digitale Zugänglichkeit & Maschinenlesbarkeit: Nachhaltigkeitsinformationen müssen digital verfügbar und gemäß der XBRL-Taxonomie maschinenlesbar sein. Dies erleichtert die automatisierte Verarbeitung, Analyse und Vergleichbarkeit der Berichte, insbesondere für Finanzinstitutionen und Aufsichtsbehörden, die große Mengen an Nachhaltigkeitsdaten effizient auswerten müssen.

4. Welche Herausforderungen und Chancen bringt die CSRD für Unternehmen?

Potenzielle Herausforderungen

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Unternehmen müssen ihre internen Prozesse überarbeiten und neue Strukturen schaffen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Datensammlung, Analyse und Berichtslegung, wodurch zusätzliche personelle und technische Ressourcen erforderlich werden.
  • Erweiterte Datenanforderungen: Die Erhebung, Validierung und Aufbereitung von ESG-Daten wird nicht nur komplexer, sondern auch umfangreicher, da Unternehmen detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten machen müssen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die erhobenen Daten nachvollziehbar, belastbar und konsistent sind, um den Anforderungen der Prüfung standzuhalten.
  • Steigende externe Prüfungskosten: Da Nachhaltigkeitsberichte einer verpflichtenden externen Prüfung unterliegen, steigen die Kosten für Auditierungsdienstleistungen. Je nach Umfang und Komplexität der Berichterstattung kann dies zu deutlich höheren finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn die Prüfpflicht von „Limited Assurance“ auf „Reasonable Assurance“ ausgeweitet wird.

Chancen durch verbesserte Nachhaltigkeitspraktiken

  • Bessere Kapitalmarktzugänge: Investoren legen zunehmend Wert auf nachhaltige Geschäftsmodelle und bevorzugen Unternehmen, die eine klare ESG-Strategie verfolgen. Daher kann eine transparente und regelkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung den Zugang zu Kapitalmärkten erleichtern und gleichzeitig die Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren erhöhen.
  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit einer guten ESG-Performance werden nicht nur für Investoren, sondern auch für Kunden, Geschäftspartner und Talente attraktiver. Eine nachweislich verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung kann das Markenimage stärken, neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und die Kundenbindung langfristig verbessern.
  • Risikomanagement: Durch die Integration von Nachhaltigkeitsstrategien können Unternehmen langfristige Risiken besser identifizieren, bewerten und minimieren. Dies betrifft insbesondere klimabedingte, regulatorische und soziale Risiken, die sich auf den Geschäftsbetrieb auswirken können. Eine frühzeitige Anpassung an nachhaltige Anforderungen hilft, zukünftige Kosten, Strafen oder Reputationsschäden zu vermeiden.

5. Wo gibt es weitere Unterstützung für die Umsetzung der CSRD?

Hilfestellungen und Leitfäden für die Umsetzung

Es gibt zahlreiche Leitfäden und Tools, die Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD unterstützen:

Weiterführende Literatur und Links

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6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die CSRD ist eine europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und legt erweiterte Berichtspflichten fest.

Die Umsetzung erfolgt gestaffelt:

  • Ab 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 Mitarbeitende).
  • Ab 2025: Alle anderen großen Unternehmen.
  • Ab 2026: Kapitalmarktorientierte KMUs (mit Aufschub bis 2028 möglich).

Die CSRD betrifft:

  • Alle börsennotierten Unternehmen (außer Kleinstunternehmen).
  • Große Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme über 25 Mio. €
    • Umsatz über 50 Mio. €
    • Mehr als 250 Mitarbeitende

Die CSRD erfordert die Berichterstattung aus zwei Perspektiven:

  1. Finanzielle Wesentlichkeit → Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen?
  2. Impact-Wesentlichkeit → Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt & Gesellschaft?

Unternehmen müssen über folgende Aspekte berichten:

  • Geschäftsmodell & Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeit.
  • Governance-Struktur und Verantwortung für ESG.
  • Umweltauswirkungen (z. B. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch).
  • Soziale Aspekte (z. B. Arbeitnehmerrechte, Diversität).
  • Nachhaltigkeitsrisiken & Chancen für das Unternehmen.

Die Berichterstattung muss gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.

Die CSRD verlangt, dass Nachhaltigkeitsberichte im Lagebericht integriert und über den European Single Access Point (ESAP) öffentlich zugänglich gemacht werden.

Ja, Nachhaltigkeitsberichte müssen extern geprüft werden. Zunächst reicht eine „limited assurance“ (eingeschränkte Prüfung), langfristig soll eine „reasonable assurance“ (vollständige Prüfung) eingeführt werden.

Unternehmen, die die Berichtspflichten nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern oder Sanktionen rechnen, die von den jeweiligen nationalen Behörden festgelegt werden.

  • Erhöhte Transparenz gegenüber Investoren & Stakeholdern.
  • Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Unternehmensführung.
  • Besserer Zugang zu Finanzierungen, da ESG-Faktoren für Investoren immer wichtiger werden.
  • Optimierung interner Prozesse durch strukturierte ESG-Strategien.

Ja, es gibt zahlreiche Leitfäden & Beratungsmöglichkeiten, u. a.:

  • Offizielle EU-Leitlinien & ESRS-Standards: Die Europäische Kommission und EFRAG stellen detaillierte Vorgaben bereit, um die CSRD-Anforderungen korrekt umzusetzen.
  • Branchenverbände & IHKs: Viele Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände bieten Webinare, Checklisten und praxisnahe Leitfäden, um Unternehmen gezielt bei der Umsetzung zu unterstützen.
  • CSR-Tools Lösungen: Digitale Werkzeuge zur automatisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen dabei helfen, ESG-Daten effizient zu erfassen, zu verwalten und CSRD-konforme Berichte zu erstellen.