CSR Tools

ESG und ESG-Berichterstattung: Das Wichtigste in Kürze

Erfahren Sie, was ESG-Berichterstattung bedeutet, welche Vorteile sie bringt und wie Sie von CSRD und doppelter Wesentlichkeit profitieren.

Kurz & kompakt
  • ESG steht für Environmental, Social und Governance und beschreibt die drei Säulen nachhaltiger Unternehmensführung.
  • Die CSRD gilt seit dem Berichtsjahr 2024 für die ersten großen Unternehmen. Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz.
  • Die doppelte Wesentlichkeit ist der methodische Kern: Unternehmen analysieren sowohl ihre Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft als auch externe Nachhaltigkeitsrisiken für das Unternehmen selbst.
  • Gut gemachte ESG-Berichte schaffen Vertrauen, reduzieren Risiken und öffnen den Zugang zu Kapital und nachhaltigen Lieferketten.
  • Der VS-Standard (Voluntary Standard, vormals VSME) ist seit dem 24. September 2026 in Kraft und ermöglicht allen Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, freiwillige Berichte nach einheitlichem Rahmen.

Bedeutung von ESG in der heutigen Unternehmenswelt

In einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Welt sind die Begriffe ESG (Environmental, Social, Governance) und ESG-Berichterstattung unverzichtbar geworden. Unternehmen sehen sich mit steigenden Anforderungen von Stakeholdern konfrontiert, Transparenz zu schaffen und Verantwortung zu übernehmen. Initiativen wie der European Green Deal und Regulierungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzen neue Standards und fordern Unternehmen auf, die doppelte Wesentlichkeit zu berücksichtigen. Dieser Artikel bietet eine kurze Einführung in ESG, zeigt die Vorteile der Berichterstattung auf und liefert praktische Tipps zur Umsetzung.

Was ist ESG?

ESG steht für Environmental, Social und Governance – die drei zentralen Säulen nachhaltiger Unternehmensführung:

  • Environmental (Umwelt): Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen, Energieeffizienz, nachhaltiger Ressourceneinsatz und Schutz der Biodiversität.
  • Social (Soziales): Verantwortung für Mitarbeitende und Gesellschaft, inkl. Diversität, Inklusion, faire Arbeitsbedingungen und die Achtung von Menschenrechten.
  • Governance (Unternehmensführung): Transparente Entscheidungsprozesse, ethische Standards, Compliance und Stakeholder-Orientierung.

Im Gegensatz zur klassischen CSR (Corporate Social Responsibility) integriert ESG messbare Kriterien, die Investoren und andere Interessengruppen bewerten können.

Warum ist ESG-Berichterstattung entscheidend?

Regulatorische Anforderungen

Der European Green Deal zielt auf Klimaneutralität bis 2050 ab und legt den Grundstein für zahlreiche Vorschriften, die Unternehmen betreffen. Dazu gehört die CSRD, die ab dem Berichtsjahr 2024 eine umfassende ESG-Berichterstattung für die größten Unternehmen eingeführt hat.

Omnibus-Richtlinie seit 18. März 2026 in Kraft

Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (beide Kriterien kumulativ). Viele bisher erwartete Pflichten sind damit entfallen oder nach hinten verschoben.

Unternehmen müssen die doppelte Wesentlichkeit berücksichtigen, also sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Einflüsse externer Faktoren auf das Unternehmen.

Stakeholder-Erwartungen

Investoren, Kunden und Mitarbeitende erwarten zunehmend Transparenz und nachhaltiges Handeln. ESG wird zu einem zentralen Kriterium für Investitionsentscheidungen und die langfristige Bindung von Kunden.

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die ESG-Berichte vorlegen, können sich von Wettbewerbern abheben, Risiken minimieren und Zugang zu neuen Kapitalquellen schaffen.

Vorteile der ESG-Berichterstattung

  • Vertrauen schaffen: Stakeholder schätzen Transparenz und Authentizität.
  • Risiken minimieren: Eine klare ESG-Strategie hilft, rechtliche und finanzielle Risiken zu erkennen und zu steuern.
  • Interne Effizienz steigern: Die Erhebung von ESG-Daten deckt Potenziale zur Optimierung auf.
  • Marktzugang verbessern: Insbesondere institutionelle Investoren bevorzugen Unternehmen mit starker ESG-Performance.

Praktische Schritte zur Erstellung eines ESG-Berichts

1. Ziele definieren

Identifizieren Sie die für Ihr Unternehmen relevanten ESG-Aspekte. Hier hilft Ihnen die doppelte Wesentlichkeit als Leitprinzip. Weitere Infos zur Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir für Sie zusammengestellt.

2. Daten sammeln

Die EFRAG hat für die bisherigen ESRS eine Liste mit allen ESRS Datenpunkten erstellt, die für die Erfüllung der CSRD (abhängig von der Wesentlichkeitsanalyse) veröffentlicht werden müssen. Unter anderem:

  • Environment: Energieverbrauch, Scope 1-, 2- und 3-Emissionen, ...
  • Social: Mitarbeiterkennzahlen, Anzahl an Schulungsstunden, ...
  • Governance: Verstöße gegen Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, Angaben zu Zahlungspraktiken, ...

Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 und reduzieren die Pflicht-Datenpunkte um über 60 %. Mehr dazu: Finale ESRS und VS 2026.

3. Rahmenwerke nutzen

Setzen Sie auf bewährte Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI), die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) oder die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Die ESRS gelten für CSRD-pflichtige Unternehmen; daneben gibt es den freiwilligen VS-Bericht. Einen eigenen Standard für börsennotierte KMU (LSME) gibt es nicht mehr, da börsennotierte KMU mit dem Omnibus aus der CSRD-Pflicht fallen; auch die geplanten Sektorstandards wurden gestrichen. Der freiwillige Standard hieß bisher VSME und wurde am 3. Juli 2026 unter dem Namen „VS (Voluntary Standard)" angenommen (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, in Kraft seit 24. September 2026). Er steht nicht mehr nur KMU, sondern allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.

4. Berichterstattung strukturieren

Sorgen Sie für Transparenz, indem Sie klare und nachvollziehbare Datenpräsentationen verwenden. Vermeiden Sie Greenwashing, indem Sie Ihre Angaben mit Belegen unterstützen.

5. Stakeholder einbinden

Führen Sie eine Stakeholder-Analyse durch und holen Sie Feedback von Investoren, Kunden und Mitarbeitenden ein, um Ihre Berichterstattung kontinuierlich zu verbessern.

6. Software auswählen (optional)

ESG-Softwarelösungen können die oft komplexen Anforderungen für die Nutzer:innen herunterbrechen und beim gesamten Prozess, von der Wesentlichkeitsanalyse über die Datensammlung bis zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts unterstützen. Unser Software-Auswahl-Guide könnte dabei hilfreich sein.

Herausforderungen bei der ESG-Berichterstattung

  • Datenverfügbarkeit: Die Sammlung und Validierung relevanter ESG-Daten ist oft komplex.
  • Regulatorische Anforderungen: Die Einhaltung der CSRD und anderer Vorschriften erfordert umfassendes Wissen und Ressourcen.
  • Greenwashing vermeiden: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte glaubwürdig und fundiert sind. Achtung vor Green Claims.

Fazit: Warum jetzt handeln?

ESG-Berichterstattung ist eine Chance, sich als nachhaltiges und zukunftsfähiges Unternehmen zu positionieren. Mit der Einhaltung der CSRD und der Berücksichtigung der doppelten Wesentlichkeit können Unternehmen langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.

Wesentlichkeitsanalyse Light: Dein Einstieg ins ESG-Reporting

Mit der kompakten Excel-Vorlage führst du deine erste Wesentlichkeitsanalyse strukturiert und regelkonform durch, ohne dich in komplexen Tools zu verlieren.

Vorlage ansehen

Häufige Fragen zur ESG-Berichterstattung

Was bedeutet ESG und wie unterscheidet es sich von CSR?

ESG steht für Environmental, Social und Governance und beschreibt messbare Kriterien für nachhaltiges Wirtschaften. Im Unterschied zur klassischen CSR (Corporate Social Responsibility), die eher qualitativ ausgerichtet ist, bietet ESG quantifizierbare Kennzahlen, die Investoren und andere Stakeholder vergleichen können.

Welche Unternehmen sind zur ESG-Berichterstattung nach der CSRD verpflichtet?

Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig nach der CSRD sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, können freiwillig nach dem VS-Standard (Voluntary Standard, vormals VSME) berichten.

Was ist die doppelte Wesentlichkeit und warum ist sie wichtig?

Die doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen aus zwei Perspektiven analysieren: Wie wirkt das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? Und wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen selbst finanziell? Nur als wesentlich eingestufte Themen müssen berichtet werden. Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist die Analyse damit sowohl Pflicht als auch strategisches Steuerungsinstrument. Im freiwilligen VS-Standard ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse dagegen nicht Pflicht.

Wie hilft der VS-Standard (vormals VSME) kleinen Unternehmen beim ESG-Reporting?

Der freiwillige VS-Standard bietet kleineren Unternehmen einen schlanken Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er basiert auf dem VSME (EFRAG, Dezember 2024), wurde am 3. Juli 2026 als „VS (Voluntary Standard)" angenommen und ist seit dem 24. September 2026 in Kraft. Er steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, und ist besonders hilfreich, wenn größere Kunden in der Lieferkette Informationen anfragen. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist im VS nicht Pflicht. Eine fertige Berichtsvorlage findest du unter VS-Berichtsvorlage.