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Green Claims: Checkliste zur Vermeidung von Greenwashing

Green Claims: Checkliste zur Vermeidung von Greenwashing

Die Green Claims Directive erfordert transparente und belegbare Umweltaussagen. Nutzen Sie unsere kostenlose Greenwashing Checkliste.

Zuletzt geändert am: 26. Mai 2026
Kurz & kompakt
  • Die EU-Kommission hat die Green Claims Directive ins Leben gerufen, um irreführende Umweltaussagen zu verhindern und transparente Kommunikation zu fördern.
  • 53 % aller geprüften Umweltaussagen sind laut EU-Untersuchung potenziell irreführend. Nur belegbare, geprüfte Claims sind künftig erlaubt.
  • Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) sind vorerst ausgenommen. Für den B2B-Bereich gilt die Richtlinie nicht.
  • Verstöße können mit Bußgeldern von mindestens 4 % des Jahresumsatzes geahndet werden.
  • Die EmpCo-Richtlinie setzt schon jetzt einen ähnlichen Rahmen und schreitet bei der Umsetzung voran, auch wenn die Green Claims Directive noch aussteht.

Die Green Claims Directive wurde von der EU-Kommission ins Leben gerufen, um irreführende Umweltaussagen – auch bekannt als Greenwashing – zu verhindern und eine klare, transparente Kommunikation von Umweltvorteilen zu fördern. Diese Directive ist ebenfalls Teil des EU Green Deals, der weitere Nachhaltigkeitsinitiativen, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und weiteren Initiativen, bündelt und verantwortet.

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Kriterium für Verbraucher geworden ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Umweltaussagen wissenschaftlich fundiert und nachprüfbar zu machen. Dieser Blogpost gibt dir einen umfassenden Überblick über die Green Claims Directive, was sie für dein Unternehmen bedeutet und wie du konforme Umweltaussagen machen kannst.

Aktueller Status der Green Claims Directive

Während auch die Green Claims Directive im Rahmen des Omnibus-Vorschlages auf der Kippe steht, geht die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie schnellen Schrittes voran. Im Blogbeitrag findest du alles Wissenswerte zu Inhalt und Frist sowie konkrete Beispiele aus der Praxis.

Green Claims Directive

Was sind Green Claims?

Green Claims bezeichnen Umweltaussagen von Unternehmen, die auf die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken hinweisen. Diese Aussagen sind mittlerweile allgegenwärtig: von „klimaneutralen Produkten" bis hin zu „umweltfreundlicher Verpackung". Doch wie verlässlich sind diese Aussagen wirklich?

Laut einer von der EU durchgeführten Untersuchung sind 53 % der Umweltaussagen potenziell irreführend, und 40 % der Aussagen basieren auf keinerlei überprüfbaren Beweisen. Hier setzt die Green Claims Directive an, indem sie sicherstellt, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen mit soliden Daten belegen und gewisse Aussagen verboten werden.

Warum die Anti-Greenwashing-Directive notwendig ist

Für Verbraucher:innen ist es oft schwer zu unterscheiden, welche Umweltaussagen glaubwürdig sind und welche nicht. Die Directive zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern, bei dem Unternehmen unbelegte oder falsche Umweltversprechen machen, um sich als umweltfreundlich zu positionieren. Verbraucher:innen sollen durch diese Richtlinie in die Lage versetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen und auf verlässliche Umweltinformationen zuzugreifen.

Die Richtlinie verbessert außerdem die Vergleichbarkeit von Umweltaussagen und verpflichtet Unternehmen, ihre Aussagen klar und transparent zu kommunizieren. Das schützt sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmen, die ehrliche Umweltaussagen machen.

Welche Umweltaussagen sind erlaubt?

Um den Anforderungen der Green Claims Directive gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Umweltaussagen wissenschaftlich fundieren und durch unabhängige Dritte verifizieren lassen.

Beispiele für erlaubte Claims

  • Dieses Produkt besteht zu 100 % aus recyceltem Plastik": Solange das Unternehmen nachweisen kann, dass das Material tatsächlich recycelt ist und durch unabhängige Stellen geprüft wurde, ist dieser Claim zulässig.
  • CO₂-neutrale Lieferkette": Wenn das Unternehmen den Einsatz zertifizierter CO₂-Kompensationsprojekte transparent nachweist und diese Projekte den strengen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Beispiele für verbotene Claims

  • Umweltfreundlich": Diese Aussage ist zu allgemein und ohne spezifische Angaben, wie der Umweltvorteil belegt wird, verboten.
  • Klimaneutral dank CO₂-Kompensation": Wenn die Kompensation nicht transparent und detailliert nachgewiesen wird, ist diese Aussage unzulässig.

Die Green Claims Checkliste

Wir haben eine Checkliste erstellt, mit der Unternehmen prüfen können, ob ihre Umweltaussagen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

Green Claims Directive Checkliste

Checkliste herunterladen

Was bedeutet die Green Claims Directive für Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet die Anti-Greenwashing-Direktive eine stärkere Verantwortung und Transparenz in der Kommunikation ihrer Umweltaussagen.

Folgende fünf Schritte sollten Unternehmen umsetzen:

  1. Kompetenzaufbau zur Green Claims Directive im Unternehmen
  2. Sammlung und Prüfung bestehender Werbeaussagen auf nachhaltige Umweltaussagen
  3. Check der Umweltaussagen auf Regulatorikkonformität
  4. Anpassung der Claims (sofern nötig)
  5. Entwicklung von internem Regelwerk und Prozessen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Claims auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und alle wichtigen Umweltauswirkungen des Produkts oder der Dienstleistung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss jede Umweltaussage regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.

Wichtige Fakten auf einen Blick

FrageAntwort
Sind alle Unternehmen betroffen?Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) sind vorerst ausgenommen. Für den B2B-Bereich gilt die Richtlinie nicht.
Was kostet die Verifizierung eines grünen Claims?Voraussichtlich zwischen 500 und 8.000 Euro, abhängig von der Art der Aussage und der Anzahl der Produkte.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?Neben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sind Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes zu erwarten.

Best Practice Beispiel

Die Drogerie-Markt-Kette dm gilt mit ihrem Bio-Haferdrink als Best Practice Beispiel bei der Umsetzung der Richtlinie.

Green Claims Directive - Best Practice Beispiel

Die Verbindung zur CSRD

Während die Green Claims Directive sich auf spezifische Umweltaussagen konzentriert, fordert die CSRD eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD ihre gesamten Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG) offenlegen. Der Fokus der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liegt auf der doppelten Wesentlichkeit, die sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf das Unternehmen (Outside-In) betrachtet.

Durch die CSRD werden zahlreiche Nachhaltigkeitsdaten gesammelt und transparent gemacht. Diese Daten können als Nachweis für getroffene Umweltaussagen dienen, also als solides Fundament für konforme Green Claims.

CSRD-Daten für konforme Umweltaussagen

Mit dem ESRS-Datenpunkte-Template erfasst du alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten strukturiert und ESRS-konform. Das schafft genau die Datenbasis, die du für glaubwürdige Green Claims brauchst.

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Fazit: Ein Muss für verantwortungsbewusste Unternehmen

Die Green Claims Directive ist ein wichtiger Schritt, um Greenwashing zu verhindern und das Vertrauen der Verbraucher in Umweltaussagen wiederherzustellen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Umweltaussagen durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden und einer unabhängigen Prüfung standhalten.

Für Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, bietet diese Richtlinie die Chance, sich von Mitbewerbern abzuheben und Vertrauen bei Kunden zu schaffen, bevor die Richtlinie für alle verpflichtend wird. Wer jetzt die notwendigen Schritte einleitet, vermeidet Abmahnungen und hohe Strafzahlungen.

Das bringt die Green Claims Directive verantwortungsbewussten Unternehmen:
  • Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern
  • Glaubwürdige Differenzierung gegenüber Wettbewerbern
  • Vertrauen bei Kunden durch nachweisbare Aussagen
  • Solide Datenbasis für zukünftige Berichtspflichten

Häufige Fragen zur Green Claims Directive

Was ist die Green Claims Directive?

Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Umweltaussagen wissenschaftlich zu belegen und durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen. Sie ist Teil des EU Green Deals und zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern.

Welche Unternehmen sind von der Green Claims Directive betroffen?

Grundsätzlich alle Unternehmen, die im B2C-Bereich Umweltaussagen machen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Umsatz sind vorerst ausgenommen. Im B2B-Bereich gilt die Richtlinie nicht.

Was ist der Unterschied zwischen der Green Claims Directive und der EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ist ein verwandtes Regelwerk, das bereits schneller voranschreitet. Beide Regelwerke zielen auf faire, belegbare Umweltkommunikation ab. Die EmpCo-Richtlinie fokussiert sich auf Verbraucherschutz und unlautere Geschäftspraktiken, während die Green Claims Directive spezifisch Umweltkennzeichnungen und -aussagen regelt.

Wie hängen Green Claims und CSRD zusammen?

Die CSRD verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen zur systematischen Erfassung von ESG-Daten. Diese Daten bilden genau das Fundament, das für nachweisbare Green Claims benötigt wird. Wer CSRD-konform berichtet, ist für die Anforderungen der Green Claims Directive gut aufgestellt.