Die Green Claims Directive wurde von der EU-Kommission ins Leben gerufen, um irreführende Umweltaussagen – auch bekannt als Greenwashing – zu verhindern und eine klare, transparente Kommunikation von Umweltvorteilen zu fördern. Diese Directive ist ebenfalls Teil des EU Green Deals, der weitere Nachhaltigkeitsinitiativen, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und weiteren Initiativen, bündelt und verantwortet.
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Kriterium für Verbraucher geworden ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Umweltaussagen wissenschaftlich fundiert und nachprüfbar zu machen. Dieser Blogpost gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Green Claims Directive, was sie für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie konforme Umweltaussagen machen können.
Green Claims Directive
Was sind Green Claims?
Green Claims bezeichnen Umweltaussagen von Unternehmen, die auf die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken hinweisen. Diese Aussagen sind mittlerweile allgegenwärtig – von “klimaneutralen Produkten” bis hin zu “umweltfreundlicher Verpackung”. Doch wie verlässlich sind diese Aussagen wirklich?
Laut einer von der EU durchgeführten Untersuchung sind 53% der Umweltaussagen potenziell irreführend, und 40% der Aussagen basieren auf keinerlei überprüfbaren Beweisen. Hier setzt die Green Claims Directive an, indem sie sicherstellt, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen mit soliden Daten belegen und gewisse Aussagen verboten werden.
Warum die 'Anit-Greenwashing' Directive notwendig ist
In der heutigen Zeit ist es für Verbraucher:innen oft schwer zu unterscheiden, welche Umweltaussagen glaubwürdig sind und welche nicht. Die „grüne“ Claims Directive zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern, bei dem Unternehmen unbelegte oder falsche Umweltversprechen machen, um sich als umweltfreundlich zu positionieren. Verbraucher:innen sollen durch diese Richtlinie in die Lage versetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen und auf verlässliche Umweltinformationen zuzugreifen.
Die Richtlinie soll auch die Vergleichbarkeit von Umweltaussagen verbessern und Unternehmen verpflichten, ihre Aussagen klar und transparent zu kommunizieren. Dies schützt sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmen, die ehrliche Umweltaussagen machen.
Welche Umweltaussagen sind erlaubt?
Um den Anforderungen der Green Claims Directive gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Umweltaussagen wissenschaftlich fundieren und durch unabhängige Dritte verifizieren lassen. Hier einige Beispiele für erlaubte Aussagen.
Beispiele für erlaubte Claims
- „Dieses Produkt besteht zu 100 % aus recyceltem Plastik“: Solange das Unternehmen nachweisen kann, dass das Material tatsächlich recycelt ist und durch unabhängige Stellen geprüft wurde, ist dieser Claim zulässig.
- „CO₂-neutrale Lieferkette“: Wenn das Unternehmen den Einsatz zertifizierter CO₂-Kompensationsprojekte transparent nachweist und diese Projekte den strengen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Beispiele für verbotene Claims
- Umweltfreundlich“: Diese Aussage ist zu allgemein und ohne spezifische Angaben, wie der Umweltvorteil belegt wird, verboten.
- „Klimaneutral dank CO₂-Kompensation“: Wenn die Kompensation nicht transparent und detailliert nachgewiesen wird, ist diese Aussage unzulässig.
Die Green Claims Checkliste
Wir haben eine Checkliste erstellt, mit der Unternehmen prüfen können, ob ihre Umweltaussagen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
Was bedeutet die Green Claims Directive für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet die „Anti-Greenwashing“ Direktive eine stärkere Verantwortung und Transparenz in der Kommunikation ihrer Umweltaussagen.
Folgende fünf Schritte sollten Unternehmen umsetzen:
- Kompetenzaufbau zur ‘Green Claims Directive’ im Unternehmen
- Sammlung & Prüfung bestehender Werbeaussagen auf nachhaltige Umweltaussagen
- Check der Umweltaussagen auf Regulatorikkonformität
- Anpassung der Claims (sofern nötig)
- Entwicklung von internem Regelwerk und Prozessen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Claims auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und alle wichtigen Umweltauswirkungen des Produkts oder der Dienstleistung berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss jede Umweltaussage regelmäßig – mindestens alle fünf Jahre – von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
Wichtige Fakten für Unternehmen
Ja, nur Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte & < 2 Mio. Euro Umsatz) sind vorerst nicht betroffen. Zudem gilt es nicht für den B2B-Bereich.
Voraussichtlich zwischen 500 und 8.000 Euro. Diese Kosten hängen in hohem Maße von der Art der Umweltaussage ab, die das Unternehmen freiwillig machen möchte, sowie von der Anzahl der Produkte.
Neben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ist mit Bußgeldern von mind. 4% des Jahresumsatzes zu rechnen.
Best Practice Beispiel
Die Drogerie-Markt Kette dm gilt mit ihrem Bio Haferdrink als Best Practice Beispiel bei der Umsetzung der Richtline.
Die Verbindung zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Während die Green Claims Directive sich auf spezifische Umweltaussagen konzentriert, fordert die CSRD eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD ihre gesamten Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG) offenlegen. Der Fokus der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liegt auf der doppelten Wesentlichkeit, die sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf das Unternehmen (Outside-In) betrachtet.
Durch die CSRD wird werden zahlreiche Nachhaltigkeitsdaten gesammelt und transparent gemacht, welche als Nachweis der getroffenen Umweltaussagen dienen können.
Fazit: Ein Muss für verantwortungsbewusste Unternehmen
Die Green Claims Directive ist ein bedeutender Schritt, um Greenwashing zu verhindern und das Vertrauen der Verbraucher in Umweltaussagen wiederherzustellen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Umweltaussagen durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden und einer unabhängigen Prüfung standhalten. Für Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, bietet diese Richtlinie eine Chance, sich von Mitbewerbern abzuheben und Vertrauen bei Kunden zu schaffen, bevor die Richtlinie für alle Unternehmen verpflichtend wird.
Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Abmahnungen und hohe Strafzahlungen zu vermeiden, sollten Unternehmen jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um konforme Green Claims zu formulieren.