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EU Taxonomie + CSRD: Das müssen Unternehmen wissen

Die EU Taxonomie: Erfahren Sie was das ist, entdecken Sie was das für Ihr Unternehmen bedeutet wie es mit CSRD zusammenhängt.

Zuletzt geändert am: 28. Mai 2026
Kurz & kompakt
  • Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.
  • Berichtspflichtig nach der Taxonomieverordnung sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer.
  • Die EU-Taxonomie und die CSRD greifen ineinander: CSRD-pflichtige Unternehmen müssen Taxonomie-Kennzahlen zu Umsatz, CapEx und OpEx offenlegen.
  • Durch die Omnibus-Reform gilt die CSRD-Berichtspflicht nun nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien kumulativ, seit 18. März 2026).
  • Die Taxonomie schafft eine einheitliche Grundlage gegen Greenwashing und lenkt Kapital in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

CSR, ESG, CSRD, ESRS, EU Taxonomie könnten auch Phrasen aus dem Song 'Mit freundlichen Grüßen' der Fantastischen Vier sein. Diese Abkürzungen hängen alle zusammen, haben aber sehr unterschiedliche Bedeutungen. Was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Und wie verknüpft sich die EU-Taxonomie mit anderen regulatorischen Maßnahmen und Konzepten? In diesem Beitrag begeben wir uns auf eine Reise durch die Taxonomie-Verordnung. Der Fokus liegt auf der EU-Taxonomie und wie diese mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zusammenhängt.

Omnibus-Reform in Kraft seit 18. März 2026

Die CSRD-Schwellenwerte haben sich durch das Omnibus-Paket wesentlich verändert. Berichtspflichtig sind nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz (beide Kriterien kumulativ). Veraltete Angaben zu früheren Schwellenwerten (250 MA / 40 Mio. €) gelten nicht mehr. Mehr dazu in unserem Beitrag: CSRD Omnibus – Was der EU-Vorschlag für Unternehmen bedeutet.

Grundlagen der EU-Taxonomie

Eine „Taxonomie" ist ein einheitliches Verfahren, mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien klassifiziert und in Kategorien eingeordnet werden. Die EU-Taxonomie ist mehr als ein Begriff im Wirrwarr der Finanz- und Nachhaltigkeitsterminologie. Sie bildet das Fundament für eine nachhaltige Finanzwirtschaft in Europa und legt die Kriterien fest, nach denen Aktivitäten als umweltfreundlich eingestuft werden können.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Finanzströme und Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken, indem klare und verbindliche Kriterien für die Umweltverträglichkeit definiert werden. Das System dient als Leitfaden für Unternehmen und Investoren, damit sie im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen wie dem European Green Deal handeln. Unternehmen können dabei bis zu 100 Punkte erzielen – je nachdem, wie stark ihre Geschäftsaktivitäten mit der Taxonomie übereinstimmen.

Geschichte und Entwicklung der EU-Taxonomie

Die Idee einer Taxonomie für nachhaltige Finanzen in Europa entstand als Antwort auf die wachsende Erkenntnis, dass der Finanzsektor eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung globaler und europäischer Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele spielt.

Die EU-Taxonomie wurde als Teil des Aktionsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums der Europäischen Kommission eingeführt, der 2018 vorgestellt wurde. Seitdem hat sie mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen, wobei Stakeholder, Experten und politische Entscheidungsträger zusammenarbeiten, um ein robustes und effektives System zu schaffen.

Die EU-Taxonomie hängt mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zusammen, was die deutsche Implementierung der EU-Vorgaben zur Non-Financial Reporting Directive (NFRD) darstellt. Zudem liefert die Taxonomie das Klassifikationssystem, das im Rahmen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der CSRD angewandt wird.

EU Taxonomie 2023: Was gibt es Neues?

Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, das den EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen stärken soll. Dabei wurden neue Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten genehmigt, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Ergänzend dazu wurden Änderungen zur Eindämmung des Klimawandels sowie zur Anpassung an neue klimatische Bedingungen vorgenommen. Die Aufnahme weiterer Wirtschaftssektoren erhöht die Nutzbarkeit der EU-Taxonomie bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU. Weitere Informationen findest du im Factsheet „Nachhaltiges Finanzwesen" der EU-Kommission.

EU-Taxonomie (CSRD) - Übersicht über die betroffenen Wirtschaftszweige und Tätigkeiten

EU-Taxonomie - Übersicht über die betroffenen Wirtschaftszweige und Tätigkeiten

Relevanz der EU-Taxonomie im europäischen Kontext

In Europa steigt der Druck auf Unternehmen und Finanzinstitutionen, nachhaltiger und transparenter zu agieren. Die EU-Taxonomie bietet hierfür eine einheitliche Sprache und einen klaren Rahmen. Sie hilft dabei, „Greenwashing" zu vermeiden und stellt sicher, dass Investitionen tatsächlich einen positiven ökologischen Einfluss haben. Als globaler Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit spielt die Taxonomieverordnung eine zentrale Rolle, um Klarheit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im grünen Finanzmarkt zu schaffen.

Hauptelemente der EU-Taxonomie-Verordnung

Der Hauptzweck der Verordnung besteht darin, eine klare und konsistente Grundlage für die Definition von Nachhaltigkeit zu schaffen und sicherzustellen, dass Investitionen tatsächlich die entsprechenden Kriterien erfüllen. Vier Hauptelemente stechen hervor:

  • Definition ökologisch nachhaltiger Aktivitäten: Die Verordnung definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig betrachtet werden können.
  • Sechs Umweltziele: Eine Aktivität muss zu mindestens einem von sechs Umweltzielen beitragen, etwa Klimaschutz oder Schutz der Wasserressourcen.
  • Technische Screening-Kriterien: Für jede nachhaltige Aktivität werden spezifische technische Kriterien festgelegt.
  • Berichtspflichten: Unternehmen und Finanzinstitute müssen offenlegen, inwieweit ihre Aktivitäten und Investitionen mit der EU-Taxonomie im Einklang stehen.

Welche Unternehmen sind von der EU-Taxonomie-Berichtspflicht betroffen?

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Taxonomieverordnung in Kraft. Folgende Unternehmen sind betroffen:

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen nichtfinanziellen Unternehmensbericht nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) veröffentlichen müssen
  • Finanzmarktteilnehmer (z. B. Banken und Versicherungen)

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive werden zunehmend mehr Unternehmen von der Taxonomieverordnung betroffen und sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen (Art. 8 Abs. 1 EU Tax-VO).

Neue CSRD-Schwellenwerte seit März 2026

Durch das Omnibus-Paket sind nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz (beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein) CSRD-berichtspflichtig. Für außereuropäische Konzerne gilt die Pflicht erst ab 450 Mio. € EU-Umsatz, frühestens für das Geschäftsjahr 2028. Von der CSRD betroffen sind zudem kapitalmarktorientierte KMU sowie unter bestimmten Umständen nicht-europäische Unternehmen.

Die EU-Taxonomie und welche Unternehmen davon betroffen sind, wird in folgendem Video kurz erklärt:

Was muss konkret berichtet werden?

KennzahlInhalt
UmsatzerlöseAnteil der Geschäftsumsätze aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zum Gesamtumsatz
Investitionsausgaben (CapEx)Anteil der nachhaltigen Investitionen an den Gesamtinvestitionen; dazu zählen Investitionen in taxonomiekonforme Tätigkeiten, deren geplante Ausweitung sowie Maßnahmen zur Dekarbonisierung innerhalb von 1,5 Jahren
Betriebsaufwand (OpEx)Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben (inkl. F&E, Gebäuderenovierung, Wartung) im Verhältnis zu den direkten Betriebsausgaben

Wie Unternehmen ihre Konformität sicherstellen können

  • Interne Überprüfung: Interne Prozesse etablieren, um sicherzustellen, dass Aktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen.
  • Externe Berater: Einbindung von externen Experten, um die Einhaltung der Regularien zu gewährleisten.
  • Schulung und Bildung: Führungskräfte und Mitarbeitende über die Verordnung und ihre Implikationen informieren, damit die Berichterstattung korrekt gelingt.

Ab wann gilt die EU-Taxonomie?

Eines der häufigsten Missverständnisse ist die Annahme, dass die Verordnung sofort und vollständig für alle Unternehmen gilt. Die Implementierung wurde schrittweise vorgesehen, um Unternehmen die notwendige Zeit zur Anpassung zu geben.

Zeitleiste der Taxonomie-Implementierung

ZeitpunktSchritt
Juni 2020Verabschiedung der EU-Taxonomieverordnung als rechtlicher Rahmen
Ab 2022Erste verbindliche Anwendung: Unternehmen berichten erstmals über die Klimaschutzziele
Ende 2023Vollständige Anwendung inkl. der zusätzlichen vier umweltbezogenen Ziele
Ab 2023Erweiterung um Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung, Biodiversität

Zusammenhang zwischen CSRD und EU-Taxonomie

Das Thema Nachhaltigkeit in der Unternehmenswelt ist komplex. Instrumente wie die EU-Taxonomie und die CSRD spielen eine entscheidende Rolle dabei, Klarheit und Einheitlichkeit in diesen Bereich zu bringen. Ein Hauptmerkmal der CSRD stellt dabei die doppelte Wesentlichkeit dar. Während die EU-Taxonomie ein Klassifikationssystem bietet, um festzulegen, was als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität gilt, stellt die CSRD sicher, dass Unternehmen transparent über diese Aktivitäten berichten. Beide Instrumente arbeiten Hand in Hand:

  • Einheitliche Kriterien: Die CSRD verweist auf die Kriterien der EU-Taxonomie. CSRD-konforme Unternehmen müssen die oben genannten Kennzahlen in ihren Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen.
  • Vermeidung von Greenwashing: Die Kombination aus CSRD und EU-Taxonomie stellt sicher, dass Unternehmen korrekt über ihre nachhaltigen Aktivitäten berichten und diese auch tatsächlich den festgelegten Kriterien entsprechen. Dazu auch unsere Green Claims Checkliste.

Im Endeffekt bilden EU-Taxonomie-Kennzahlen einen Teil der CSRD-Berichtspflicht ab. Weitere Berichtspflichten ergeben sich aus den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

ESRS-Datenpunkte strukturiert erfassen

Mit dem ESRS-Datenpunkte-Template behältst du den Überblick über alle relevanten Berichtspflichten aus CSRD und EU-Taxonomie.

Template ansehen

Quellen und weiterführende Informationen

Für alle, die tiefer in das Thema EU-Taxonomie eintauchen möchten, gibt es eine Vielzahl von Ressourcen:

  • Wikipedia: Ein guter Einstieg für einen umfassenden Überblick: EU-Taxonomie-Artikel auf Wikipedia.
  • Offizielle EU-Ressourcen: Die Europäische Kommission bietet auf ihrer Website umfangreiche Informationen zur EU-Taxonomie, offizielle Dokumente, FAQs und einen Taxonomie-Kalkulator.
  • Fachliteratur und Studien: Zahlreiche Fachveröffentlichungen und Whitepapers behandeln die EU-Taxonomie, ihre Auswirkungen auf den Markt und die Herausforderungen bei ihrer Implementierung.
  • Webinare und Seminare: Viele Organisationen, Beratungsfirmen und Universitäten bieten Schulungen und Informationsveranstaltungen zu dieser Taxonomieverordnung an.

Fazit und Ausblick

Die Einführung der EU-Taxonomie markiert einen Wendepunkt in Europas Streben nach einer nachhaltigeren Wirtschaft. Durch klare Kriterien setzt die Taxonomie Standards, an denen sich Unternehmen, Investoren und Verbraucher:innen orientieren können.

Die EU-Taxonomie definiert, was ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sind, legt klare Berichtspflichten fest und hilft, den Weg für eine grünere Wirtschaft in Europa zu ebnen. Die Implementierung bringt Herausforderungen mit sich, aber ihr langfristiger Wert ist erheblich. Sie trägt dazu bei, Europas Wirtschaft zu transformieren, und kann als Vorbild für andere Regionen dienen.

Häufige Fragen zur EU-Taxonomie

Was ist der Unterschied zwischen EU-Taxonomie und CSRD?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem: Sie legt fest, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Die CSRD ist eine Berichtspflicht: Sie regelt, wie und was Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit offenlegen müssen. CSRD-pflichtige Unternehmen müssen dabei auch die Taxonomie-Kennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) berichten.

Wer ist nach dem Omnibus-Paket noch CSRD-berichtspflichtig?

Seit dem 18. März 2026 gilt die CSRD nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Frühere Schwellenwerte (250 MA / 40 Mio. €) gelten nicht mehr.

Was sind die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie kennt sechs Umweltziele: (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, (4) Übergang zur Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie (6) Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Ab wann müssen Unternehmen über die EU-Taxonomie berichten?

Kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten seit 2022 über die Klimaziele. Seit 2023 sind alle sechs Umweltziele abzudecken. Durch die Omnibus-Reform sind weniger Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Welche Fristen für dein Unternehmen gelten, hängt von Größe, Rechtsform und Börsennotierung ab.