Das Wichtigste über ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Was sind die European Sustainability Reporting Standards?

Die European Sustainability Reporting Standards (Deutsch: Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung), kurz ESRS, markieren einen Meilenstein in Europas Bestreben, die Transparenz und Konsistenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu erhöhen. Entstanden aus dem Druck der öffentlichen Meinung, der Anforderungen von Investor:innen und der Notwendigkeit, globale Klimaziele zu erreichen, bieten diese Standards eine einheitliche Grundlage, um die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (kurz ESG) von Unternehmen zu bewerten und zu berichten. Diese Standards wurden von der EFRAG, der European Financial Reporting Advisory Group, festgelegt, die neben den ESRS auch verantwortlich für die Festlegung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) sind.

Die Hauptelemente der ESRS beinhalten:

  • 12 ESRS Richtlinien: Diese betreffen spezifische Informationen, die in den Berichten enthalten sein müssen, um einen klaren Überblick über die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens zu geben.
  • Vergleichbarkeit: Die Standards gewährleisten, dass Daten über verschiedene Unternehmen und Branchen hinweg vergleichbar sind.
  • Klarheit und Konsistenz: Durch die ESRS können Stakeholder:innen sicher sein, dass die Informationen nach einem festgelegten, konsistenten Rahmen erfasst und präsentiert werden.

Warum sind die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig für Europa?

Die Bedeutung der ESRS geht weit über reine Berichtspflichten hinaus. Sie sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ein entscheidendes Instrument, das Europa dabei hilft, seine Rolle als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Geschäftshandeln zu festigen.

Die Europäische Union hat mit dem „European Green Deal“ einen ehrgeizigen Aktionsplan, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Um dies zu erreichen müssen die europäischen Länder im Jahr 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 reduzieren. Die Energiewirtschaft (37%) und die Industrie in Deutschland (20%) im Jahr 2021 für über die Hälfte der deutschen ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen verantwortlich war, ist es offensichtlich, dass man die Unternehmen in die Pflicht nehmen muss, um diese ambitionierten aber sehr wichtigen Ziele erreichen zu können.

Durch die EU Taxonomie sowie die ESRS erhalten Unternehmen klare Leitlinien darüber, welche Informationen sie offenlegen sollten und wie diese präsentiert werden sollten. Dies erleichtert es den Regulierungsbehörden, den Fortschritt in Richtung der Green Deal-Ziele zu überwachen und sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.

Darüber hinaus können die durch ESRS bereitgestellten Daten dazu verwendet werden, die Auswirkungen des Green Deals auf die europäische Wirtschaft zu bewerten, mögliche Hindernisse zu identifizieren und geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen.

Kurz gesagt, während der Green Deal das „Was“ und „Warum“ für ein nachhaltigeres Europa skizziert, bieten die ESRS der EFRAG die Mittel zum „Wie“, indem sie klare, konsistente und vergleichbare Daten über die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen liefern.

Was ist für Unternehmen hinsichtlich ESRS besonders relevant?

Wie sind die European Sustainability Reporting Standards aufgebaut?

Es gibt drei Kategorien von ESRS:

🌎 Generelle Standards

Die generellen Standards ‚ESRS 1 Allgemeine Anforderungen‘ und ‚ESRS 2 Allgemeine Angaben‘ gelten für die Nachhaltigkeitsaspekte, die von themenbezogenen und sektorspezifischen Standards abgedeckt werden.

Sie beschreiben die Allgemeinen Anforderungen an einen Nachhaltigkeitsbericht (z.B. Aufbau und Darstellung) sowie die generellen Angabepflichten in Bezug auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens. Ob ein Thema als wesentlich für ein Unternehmen gilt, wird mit dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ ermittelt. Wir haben einem Beitrag den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse in 4 Schritten zusammengefasst.

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📂 Themenbezogene Standards

Die themenbezogenen Standards behandeln spezielle Nachhaltigkeitsthemen und sind in Themen- und Unterthemen sowie ggf. weitere Unter-Unterthemen unterteilt. Sie können besondere Anforderungen festlegen, welche über die „ESRS 2: Allgemeine Angaben“ hinausgehen und diese ergänzen. Diese spezifischen Vorgaben müssen von Unternehmen zusätzlich befolgt werden.

🏭 Sektorspezifische Standards

Sektorspezifische Standards gelten branchenweit und adressieren Aspekte wie Auswirkungen, Chancen und Risiken, die in themenbezogenen Standards nicht ausreichend berücksichtigt werden. Sie bieten einen tiefen Einblick in die wichtigsten Themen einer Industrie und fördern eine höhere Vergleichbarkeit der Unternehmen.

Im Januar 2024, hat die EFRAG mitgeteilt, dass die Einführung der sektorspezifischen ESRS um 2 Jahre bis Juni 2026 verschoben werden, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aus Drittländern. Für folgende Industrien soll es sektorspezifische Standards geben: Öl und Gas; Kohle, Steinbrüche und Bergbau; Logistik und Straßentransport; Landwirtschaft, Ackerbau und Fischerei; Automobilindustrie und Kraftfahrzeuge; Energieproduktion und Versorgungsbetriebe; Lebensmittel und Getränke; Textilien, Accessoires, Schuhwaren und Schmuck.

Was sind die zwölf ESRS Standards?

Im ESRS 1 wird die Struktur der European Sustainability Reporting Standards dargelegt, die Vorgaben der Ausarbeitung sowie die zugrundeliegenden Konzepte erklärt. Zudem werden grundlegende Vorgaben zur Erstellung und Präsentation von Informationen mit Nachhaltigkeitsbezug definiert. Der Berichtszeitraum für die Nachhaltigkeitserklärung eines Unternehmens ist übereinstimmend mit dem Berichtszeitraum für den Jahresabschluss des Unternehmens überein.

Im ESRS 2 sind die Vorgaben für Informationen definiert, die ein Unternehmen grundsätzlich zu allen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten der folgenden Bereiche im Nachhaltigkeitsberichts bereitstellen muss: Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele.

Der ESRS E1 Standard definiert die Angabepflichten eines Unternehmens in Bezug auf seinen Einfluss auf den Klimawandel, die Bemühungen zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß dem Pariser Abkommen sowie die Anpassungsstrategien an tatsächliche und erwartete klimatische Veränderungen.

Außerdem enthält er Angabepflichten darüber, wie Firmen mit ihren Treibhausgasemissionen (Scope 1-3 Emissionen) und den damit verbundenen Risiken umgehen und die Informationspflicht über den Energieverbrauch sowie den Energiemix des Unternehmens. 

Diese Bereich umfasst die tatsächlichen und möglichen Auswirkungen des Unternehmens auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung. Es werden Maßnahmen und Strategien des Unternehmens zur Verhinderung und Minderung solcher Verschmutzungen sowie die Anpassung an eine nachhaltige Wirtschaft hervorgehoben. Der Standard berücksichtigt auch finanzielle Implikationen durch diese Umweltauswirkungen. Zudem beinhaltet er Angaben zu besorgniserregenden Stoffen, die das Unternehmen produziert oder verwendet, sowie deren potenziellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Das Hauptziel dieses Standards ist es, dass Nutzer die tatsächlichen und möglichen Auswirkungen des Unternehmens auf Wasser- und Meeresressourcen erkennen können. Darüber hinaus sollen Unternehmen ihre Maßnahmen zur Minderung negativer Einflüsse und zum Schutz dieser Ressourcen darstellen. 

Der Standard verlangt auch eine Darstellung darüber, wie ein Unternehmen seine Geschäftsstrategien im Einklang mit nachhaltiger Wassernutzung anpasst. Schließlich sollen Unternehmen über wesentliche Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen informieren, die sich aus ihrer Beziehung zu Wasser- und Meeresressourcen ergeben. Der Standard bezieht sich bei „Wasser“ auf Oberflächen- und Grundwasser und bei „Meeresressourcen“ auf deren Gewinnung und Nutzung sowie der damit verbundenen Tätigkeiten.

Der ESRS E4 Standard zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, in ihren Nachhaltigkeitsberichten klar darzustellen, wie sie die biologische Vielfalt und Ökosysteme beeinflussen. Dabei sollen sowohl positive als auch negative Auswirkungen, einschließlich der Rolle des Unternehmens beim Verlust von Biodiversität, berücksichtigt werden. Das Unternehmen soll auch seine Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen und zur Wiederherstellung von Biodiversität darstellen. 

Es wird erwartet, dass die Geschäftsstrategie im Einklang mit verschiedenen globalen und EU-Richtlinien zur Biodiversität steht. Unternehmen sollten auch über ihre wesentlichen Risiken und Chancen sowie deren finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität informieren. Der Standard betrachtet die Beziehung des Unternehmens zu verschiedenen Lebensräumen und Ökosystemen. Dabei bezieht sich „Biodiversität“ auf die Variabilität von Organismen und ihren Ökosystemen.

 

In ESRS E5 geht es um den Einfluss des Unternehmens auf Ressourceneffizienz, die Nutzung erneuerbarer Ressourcen und die Vermeidung der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen. Unternehmen sollen ihre Maßnahmen und deren Ergebnisse darlegen, um negative Auswirkungen in diesem Bereich zu mindern einschließlich Maßnahmen zur Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von der Verwendung von Materialien. 

Der Standard betont die Notwendigkeit, Geschäftsstrategien anzupassen, um Abfall zu minimieren und Ressourceneffizienz zu maximieren. Die „Kreislaufwirtschaft“ beschreibt ein System, das den Wert von Produkten und Materialien maximiert, indem es deren Nutzungsoptimierung, Wiederverwendung und Recycling fördert. Es soll Unternehmen dabei helfen die Transformation von einer linearen zu einer kreislauforientierten Wirtschaft zu meistern.

Dieser Standard legt fest, dass über die positive und negative Einflüsse des Unternehmens auf die eigene Belegschaft, getroffene Maßnahmen und deren Ergebnisse sowie Risiken und Chancen berichtet werden muss. Der Fokus liegt auf den sozialen Aspekten (i) Arbeitsbedingungen, (ii) Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, und (iii) Sonstige arbeitsbezogenen Rechte wie Kinder- und Zwangsarbeit. Unternehmen sollen erklären, wie sie diese Faktoren angehen und welche wesentlichen Risiken oder Chancen sich daraus ergeben.

Der ESRS S1 Standard bezieht sich nur auf die eigene Belegschaft sowie nicht angestellte Beschäftigte eines Unternehmens, nicht jedoch auf externe Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

Der Standard definiert Angabepflichten für Unternehmen, um die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Arbeitskräfte in ihrer Wertschöpfungskette transparent zu machen. Unternehmen sollen ihren Ansatz erläutern, wie sie die Auswirkungen hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung & Chancengleichheit und andere arbeitsbezogene Rechte bewerten und angehen. Der Standard bezieht sich auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die nicht zur „eigenen Belegschaft“ gehören.

Dieser Bereich legt fest, wie Unternehmen betroffene Gemeinschaften durch ihre Geschäftsaktivitäten beeinflussen. Unternehmen müssen ihren Ansatz darlegen, wie sie Auswirkungen auf (i) wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte von Gemeinschaften, (ii) bürgerliche und politische Rechte der Gemeinschaften sowie (iii) besondere Rechte indigener Völker angehen sowie welche Chancen und Risiken eine Abhängigkeit von diesen Gemeinschaften darstellen. 

Betroffene Gemeinschaften sind Personen oder Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das von den Aktivitäten des Unternehmens bzw. seiner Wertschöpfungskette betroffen ist oder sein könnte.

Der ESRS S4 Standard setzt Angabepflichten, damit Nutzer die Auswirkungen eines Unternehmens auf Verbraucher und/oder Endnutzer, im Kontext von Geschäft, Produkten und Dienstleistungen, erkennen. Unternehmen sollen ihren Umgang mit Themen wie (i) informationsbezogenen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer (z.B. Privatsphäre, Meinungsfreiheit), (ii) persönlicher Sicherheit (z. B. Gesundheit und Sicherheit, persönliche Sicherheit sowie Schutz von Kindern), und (iii) sozialer Inklusion der Verbraucher (z. B. Nichtdiskriminierung, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen und verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken) erklären. Missbräuchliche Verwendung der Produkte durch Verbraucher ist nicht Teil dieses Standards.

Das Hauptziel des ESRS G1 Standards ist es, klare Richtlinien für Unternehmen aufzustellen, damit die Strategien, Prozesse und Leistungen im Bereich der Unternehmenspolitik im Nachhaltigkeitsbericht nachvollzogen werden können. Insbesondere werden folgende drei Hauptbereiche der Unternehmenspolitik betrachtet:
(i) Unternehmensethik und -kultur, z.B. den Kampf gegen Korruption, den Schutz von Whistleblowern
(ii) 
Das Management von Lieferantenbeziehungen, speziell hinsichtlich der Zahlungspraktiken
(iii) Die Art und Weise, wie Firmen politischen Einfluss ausüben und den daraus resultierenden Verpflichtungen, einschließlich Lobbyarbeit.

Grafische Darstellung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Kann ich die ESRS als PDF herunterladen?

Ja, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen  auf der Webseite der europäischen Kommission in 23 Sprachen als PDF Download bereit. Die am 31 Juli 2023 veröffentlichte Version der ESRS verstecken sich hinter dem „Annex – C(2023)5303„. Wir haben den Direktlink zum Download der ESRS auf Deutsch. Zudem weisen wir darauf hin, dass das Dokument 282 Seiten umfasst und nicht sonderlich nutzerfreundlich gestaltet ist.

Hinweis: Die Übersetzung ins Deutsche ist noch nicht final und kann für zusätzliche Unklarheiten sorgen, die in der Englischen Version besser dargestellt sind. Daher ist es ratsam sich im Zweifel an der englischen Fassung zu orientieren.

Die EFRAG hat eine Liste aller ESRS Datenpunkte als Excel Datei sowie weitere CSRD Hilfestellungen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen.

Sind die ESRS Standards final?

Die EFRAG hatte eine überarbeitete Version des 1. Sets der ESRS veröffentlicht und vom 09. Juni 2023 bis zum 07. Juli 2023 nochmals um Feedback gebeten. Nachdem über 600 Rückmeldungen und Anmerkungen bei der Europäischen Kommission eingegangen sind, wurden diese nochmals überarbeitet und vereinfacht. 

Am 31. Juli 2023 hat die Kommission den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) präsentiert. Obwohl die offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und somit das formelle Inkrafttreten noch bevorstehen, sind die ESRS Standards final und legen nun zum ersten Mal verbindliche Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU fest. Unternehmen, die gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Berichterstattung verpflichtet sind, müssen diese Standards einhalten.

Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung

ESRS fordert von Unternehmen ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile zu gliedern:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Umweltinformationen
  3. Soziale Informationen, und
  4. Governance-Informationen.

Da die Informationen der einzelnen Teile sich nicht zwingend gegenseitig ausschließen, kann das Unternehmen auf Informationen verweisen, die bereits in einem anderen Teil des Berichts angegeben wurden, um Dopplungen zu vermeiden.

Die in den sektorspezifischen ESRS vorgesehenen Informationen werden nach Berichtsbereichen und, falls zutreffend, nach Nachhaltigkeitsthemen sortiert. Wenn die Firma wesentliche unternehmensspezifische Informationen bereitstellt, präsentiert es diese zusammen mit den relevantesten sektorunabhängigen und sektorspezifischen Angaben.

Aufbau der ESRS Nachhaltigkeitserklärung

Quelle: Anhang 1 „Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)“

Bei der Präsentation von Nachhaltigkeitsdaten sollte beachtet werden, dass es möglich sein muss, zwischen Informationen, die aufgrund der Vorgaben des ESRS benötigt werden, und anderen im Lagebericht enthaltenen Daten zu unterscheiden. Zudem muss das Format des CSRD Nachhaltigkeitsberichts sowohl für menschliche Leser:innen als auch für maschinenlesbare Systeme zugänglich sein.

Um diese Fülle an Anforderungen zu erfüllen gibt es zahlreiche Softwarelösungen die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unterstützen können. Eine PwC Studie stellt die bevorzugten Tools vor.

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ESRS Fazit und Ausblick

Die Einführung der ESRS markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie europäische Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsinitiativen berichten. Diese Standards stellen nicht nur ein Instrument für Transparenz und Verantwortung dar, sondern können auch als Katalysator für positive Veränderungen in der Geschäftswelt dienen. Die ESRS sind ein elementarer Bestandteil der CSRD und somit ein relevanter Baustein, um die Ziele des „Green Deal“ zu erreichen. 

Durch die Befolgung dieser Richtlinien können Unternehmen nicht nur ihre eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen verbessern, sondern auch Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen, die Attraktivität für Finanzinvestoren erhöhen und ihre Marktposition stärken. Insgesamt zeigt die Einführung der ESRS das Engagement Europas für eine nachhaltigere Zukunft und setzt Maßstäbe für andere Regionen weltweit.