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Das Wichtigste über ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Das Wichtigste über ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Das Wichtigste über die European Sustainability Reporting Standards ESRS um Ihren Nachhaltigkeitsbericht CSRD-konform zu erstellen

Zuletzt geändert am: 29. September 2026
Kurz & kompakt
  • Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das verbindliche Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD. Sie sorgen für Klarheit, Konsistenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten in Europa.
  • Die ESRS bestehen aus 12 Standards, gegliedert in generelle und themenbezogene Vorgaben. Die ursprünglich geplanten Sektorstandards wurden mit dem Omnibus-I-Paket gestrichen.
  • Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 – mit über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkten.
  • Der LSME-Standard für börsennotierte KMU entfällt. Für nicht berichtspflichtige Unternehmen gibt es den freiwilligen VS (vormals VSME), der seit dem 24. September 2026 in Kraft ist.
  • Kern jedes ESRS-Berichts bleibt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, mit der Unternehmen ihre relevanten Themen herausfiltern.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards?

Die European Sustainability Reporting Standards (Deutsch: Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung), kurz ESRS, markieren einen Meilenstein in Europas Bestreben, die Transparenz und Konsistenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu erhöhen. Entstanden aus dem Druck der öffentlichen Meinung, der Anforderungen von Investor:innen und der Notwendigkeit, globale Klimaziele zu erreichen, bieten diese Standards eine einheitliche Grundlage, um die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (kurz ESG) von Unternehmen zu bewerten und zu berichten. Die Standards wurden von der EFRAG, der European Financial Reporting Advisory Group, als technischem Berater der EU-Kommission entwickelt und von der Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen. Die EFRAG berät die Kommission außerdem bei der Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) in der EU – gesetzt werden die IFRS jedoch vom International Accounting Standards Board (IASB).

Die Hauptelemente der ESRS beinhalten:

  • 12 ESRS Richtlinien: Sie betreffen spezifische Informationen, die in den Berichten enthalten sein müssen, um einen klaren Überblick über die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens zu geben.
  • Vergleichbarkeit: Die Standards gewährleisten, dass Daten über verschiedene Unternehmen und Branchen hinweg vergleichbar sind.
  • Klarheit und Konsistenz: Stakeholder:innen können sicher sein, dass die Informationen nach einem festgelegten, konsistenten Rahmen erfasst und präsentiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden das verbindliche Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD. Sie sorgen für Klarheit, Konsistenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten in Europa und unterstützen die Umsetzung des European Green Deal.

  • Struktur: 12 Standards, gegliedert in allgemeine und themenbezogene Vorgaben (Sektorstandards wurden gestrichen).
  • Varianten: Die ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen sowie der freiwillige VS (vormals VSME) für alle Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.
  • Ziel: Einheitliche und transparente ESG-Berichte, die Investoren, Stakeholdern und Regulierungsbehörden eine solide Entscheidungsgrundlage bieten.

Die ESRS markieren einen Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und machen Unternehmen zu zentralen Akteuren bei der Erreichung der EU-Klimaziele.

Gibt es nur einen ESRS-Standard?

Neben den umfassenden ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen, um die es in diesem Beitrag hauptsächlich geht, hat die EFRAG zwei weitere Standards entwickelt:

  1. ESRS LSME (ESRS for Listed Small- and Medium-Sized Enterprises): Der LSME-Entwurf sollte eine vereinfachte Berichterstattung für börsennotierte KMU schaffen. Da börsennotierte KMU mit dem Omnibus-I-Paket nicht mehr berichtspflichtig sind, entfällt dieser Standard.
  2. VS (vormals VSME): Die EFRAG veröffentlichte den VSME-Standard im Dezember 2024 als freiwilligen Standard für nicht börsennotierte KMU. Daraus ist der VS (Voluntary Standard) hervorgegangen. Wir haben eine hilfreiche Word-Berichtsvorlage für den VS erstellt.
Aus VSME wurde VS (Voluntary Standard)

Der VS wurde am 3. Juli 2026 angenommen, am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 24. September 2026 in Kraft. Inhaltlich baut er auf dem VSME auf, steht aber allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Zusätzlich greift ab dem Geschäftsjahr 2027 ein Value-Chain-Cap: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den VS hinausgehen.

Warum sind die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig für Europa?

Die Bedeutung der ESRS geht weit über reine Berichtspflichten hinaus. Sie sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ein entscheidendes Instrument, das Europa dabei hilft, seine Rolle als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Geschäftshandeln zu festigen.

Die Europäische Union hat mit dem “European Green Deal” einen ehrgeizigen Aktionsplan, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Um dies zu erreichen müssen die europäischen Länder im Jahr 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 reduzieren. Die Energiewirtschaft (37%) und die Industrie in Deutschland (20%) im Jahr 2021 für über die Hälfte der deutschen ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen verantwortlich war, ist es offensichtlich, dass man die Unternehmen in die Pflicht nehmen muss, um diese ambitionierten aber sehr wichtigen Ziele erreichen zu können.

Durch die EU Taxonomie sowie die ESRS erhalten Unternehmen klare Leitlinien darüber, welche Informationen sie offenlegen sollten und wie diese präsentiert werden sollten. Dies erleichtert es den Regulierungsbehörden, den Fortschritt in Richtung der Green Deal-Ziele zu überwachen und sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.

Darüber hinaus können die durch ESRS bereitgestellten Daten dazu verwendet werden, die Auswirkungen des Green Deals auf die europäische Wirtschaft zu bewerten, mögliche Hindernisse zu identifizieren und geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen.

Kurz gesagt, während der Green Deal das “Was” und “Warum” für ein nachhaltigeres Europa skizziert, bieten die ESRS der EFRAG die Mittel zum “Wie”, indem sie klare, konsistente und vergleichbare Daten über die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen liefern.

Was ist für Unternehmen hinsichtlich ESRS besonders relevant?

Wie sind die European Sustainability Reporting Standards aufgebaut?

Es gibt zwei Kategorien von ESRS:

  • Generelle Standards
  • Themenbezogene Standards (Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards)

Eine dritte Kategorie – sektorspezifische Standards – war ursprünglich geplant, wurde aber mit dem Omnibus-I-Paket gestrichen.

🌎 Generelle Standards

Die generellen Standards ‘ESRS 1 Allgemeine Anforderungen’ und ‘ESRS 2 Allgemeine Angaben’ gelten für die Nachhaltigkeitsaspekte, die von den themenbezogenen Standards abgedeckt werden.

Sie beschreiben die Allgemeinen Anforderungen an einen Nachhaltigkeitsbericht (z.B. Aufbau und Darstellung) sowie die generellen Angabepflichten in Bezug auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens. Ob ein Thema als wesentlich für ein Unternehmen gilt, wird mit dem Prinzip der “doppelten Wesentlichkeit” ermittelt. Wir haben in einem Beitrag den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse in 4 Schritten zusammengefasst. Auf der Seite zur Wesentlichkeitsanalyse finden Sie weitere Informationen zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Wesentlichkeitsanalyse Vorlage

Dieses Excel-Template zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist an die revidierten ESRS angepasst, führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erstellt automatisiert Ihre Wesentlichkeitsmatrix.

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📂 Themenbezogene Standards

Die themenbezogenen Standards behandeln spezielle Nachhaltigkeitsthemen und sind in Themen- und Unterthemen sowie ggf. weitere Unter-Unterthemen unterteilt. Sie können besondere Anforderungen festlegen, welche über die “ESRS 2: Allgemeine Angaben” hinausgehen und diese ergänzen. Diese spezifischen Vorgaben müssen von Unternehmen zusätzlich befolgt werden.

🏭 Sektorspezifische Standards (gestrichen)

Sektorspezifische Standards sollten ursprünglich branchenweit gelten und Auswirkungen, Chancen und Risiken adressieren, die in den themenbezogenen Standards nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Im Januar 2024 wurde die Einführung der sektorspezifischen ESRS um 2 Jahre bis Juni 2026 verschoben. Geplant waren Standards für folgende Industrien: Öl und Gas; Kohle, Steinbrüche und Bergbau; Logistik und Straßentransport; Landwirtschaft, Ackerbau und Fischerei; Automobilindustrie und Kraftfahrzeuge; Energieproduktion und Versorgungsbetriebe; Lebensmittel und Getränke; Textilien, Accessoires, Schuhwaren und Schmuck. Mit dem Omnibus-I-Paket wurden die Sektorstandards gestrichen. Branchenspezifische Themen fließen stattdessen über die Wesentlichkeitsanalyse und gegebenenfalls unternehmensspezifische Angaben in den Bericht ein.

Was sind die zwölf ESRS Standards?

Die zwölf Standards des ersten Sets gliedern sich in zwei generelle, fünf umweltbezogene, vier soziale und einen Governance-Standard. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

StandardThemenfeldWorum es geht
ESRS 1Allgemeine AnforderungenLegt die Struktur der ESRS fest, erklärt die Vorgaben der Ausarbeitung und die zugrundeliegenden Konzepte. Der Berichtszeitraum für die Nachhaltigkeitserklärung stimmt mit dem Berichtszeitraum für den Jahresabschluss überein.
ESRS 2Allgemeine AngabenDefiniert die Informationen, die ein Unternehmen grundsätzlich zu allen wesentlichen Aspekten bereitstellen muss: Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele.
ESRS E1KlimawandelAngabepflichten zum Einfluss auf den Klimawandel, zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß Pariser Abkommen, zu Treibhausgasemissionen (Scope 1-3) und zum Energieverbrauch sowie Energiemix.
ESRS E2UmweltverschmutzungTatsächliche und mögliche Auswirkungen auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung sowie Angaben zu besorgniserregenden Stoffen.
ESRS E3Wasser- und MeeresressourcenAuswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen, Maßnahmen zum Schutz dieser Ressourcen sowie wesentliche Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen.
ESRS E4Biologische Vielfalt und ÖkosystemeWie das Unternehmen Biodiversität und Ökosysteme beeinflusst, positive wie negative Auswirkungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung sowie damit verbundene Risiken und Chancen.
ESRS E5Ressourcennutzung und KreislaufwirtschaftRessourceneffizienz, Nutzung erneuerbarer Ressourcen und Vermeidung der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen sowie der Weg von einer linearen zu einer kreislauforientierten Wirtschaft.
ESRS S1Arbeitskräfte des UnternehmensPositive und negative Einflüsse auf die eigene Belegschaft, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und arbeitsbezogene Rechte. Bezieht sich nicht auf externe Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
ESRS S2Arbeitskräfte in der WertschöpfungsketteAuswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die nicht zur eigenen Belegschaft gehören.
ESRS S3Betroffene GemeinschaftenAuswirkungen auf wirtschaftliche, soziale, kulturelle, bürgerliche und politische Rechte sowie auf besondere Rechte indigener Völker in betroffenen Gebieten.
ESRS S4Verbraucher und EndnutzerAuswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, etwa informationsbezogene Auswirkungen, persönliche Sicherheit und soziale Inklusion.
ESRS G1UnternehmensführungUnternehmensethik und -kultur, Management von Lieferantenbeziehungen sowie politischer Einfluss und Lobbyarbeit.

Darstellung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Hinweis: Die Grafik zeigt noch die ursprünglich geplante Ebene der Sektorstandards, die mit dem Omnibus-I-Paket entfallen ist.

ESRS-Datenpunkte-Template

Behalten Sie den Überblick über die ESRS-Datenpunkte je Standard. Unser Template strukturiert die Anforderungen und erleichtert die Datenerhebung für Ihren Nachhaltigkeitsbericht.

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Kann ich die European Sustainability Reporting Standards als PDF herunterladen?

Ja, das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) steht auf der Webseite der europäischen Kommission in 23 Sprachen als PDF Download bereit. Die am 31. Juli 2023 veröffentlichte Version der ESRS verstecken sich hinter dem “Annex – C(2023)5303“. Wir haben den Direktlink zum Download der ESRS auf Deutsch. Zudem weisen wir darauf hin, dass das Dokument 282 Seiten umfasst und nicht sonderlich nutzerfreundlich gestaltet ist.

Hinweis: Das verlinkte PDF enthält die ESRS Set 1 von 2023. Ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten verpflichtend die revidierten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 21. September 2026). Für deren deutsche Sprachfassung hat das DRSC eine Berichtigung für Oktober/November 2026 angekündigt – bis dahin empfiehlt sich im Zweifel ein Abgleich mit der englischen Fassung.

ESRS als PDF herunterladen

Die EFRAG hat zu Set 1 eine Liste aller ESRS Datenpunkte als Excel Datei sowie weitere CSRD Hilfestellungen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen.

Sind die ESRS Standards final?

Ja. Am 31. Juli 2023 hat die Kommission den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards angenommen und damit zum ersten Mal verbindliche Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt.

Im Zuge des Omnibus-Pakets wurden die ESRS inzwischen spürbar verschlankt – und auch die revidierte Fassung ist final: Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.

Den Entwurf vereinfachter („revised“) ESRS hatte die EU-Kommission am 6. Mai 2026 zur Konsultation gestellt (Mitteilung der EU-Kommission). Die finale Fassung im Überblick:

  • Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, im EU-Amtsblatt veröffentlicht am 21. September 2026, in Kraft ab 10. November 2026.
  • Anwendung: verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 besteht ein Wahlrecht: bisherige ESRS, bisherige ESRS mit Erleichterungen oder die revidierten ESRS vollständig (die Anwendung ist anzugeben).
  • Weniger Datenpunkte: über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte, über 70 % weniger Datenpunkte insgesamt.
  • Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse: AR 16 nur noch illustrativ, Top-down-Vorgehen zulässig, Informationsfilter.

Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung

ESRS fordert von Unternehmen ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile zu gliedern:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Umweltinformationen
  3. Soziale Informationen, und
  4. Governance-Informationen.

Da die Informationen der einzelnen Teile sich nicht zwingend gegenseitig ausschließen, kann das Unternehmen auf Informationen verweisen, die bereits in einem anderen Teil des Berichts angegeben wurden, um Dopplungen zu vermeiden.

Wenn das Unternehmen wesentliche unternehmensspezifische Informationen bereitstellt, präsentiert es diese zusammen mit den relevantesten Angaben aus den themenbezogenen Standards. Die revidierten ESRS lassen Unternehmen zudem mehr Freiheit bei Gliederung und Darstellung des Berichts.

Aufbau der ESRS Nachhaltigkeitserklärung

Quelle: Anhang 1 “Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)”

Bei der Präsentation von Nachhaltigkeitsdaten sollte beachtet werden, dass es möglich sein muss, zwischen Informationen, die aufgrund der Vorgaben des ESRS benötigt werden, und anderen im Lagebericht enthaltenen Daten zu unterscheiden. Zudem muss das Format des CSRD Nachhaltigkeitsberichts sowohl für menschliche Leser:innen als auch für maschinenlesbare Systeme zugänglich sein.

Um diese Fülle an Anforderungen zu erfüllen gibt es zahlreiche Softwarelösungen die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unterstützen können. Eine PwC Studie stellt die bevorzugten Tools vor.

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European Sustainability Reporting Standards: Fazit und Ausblick

Die Einführung der ESRS markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie europäische Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsinitiativen berichten. Diese Standards stellen ein Instrument für Transparenz und Verantwortung dar und können als Katalysator für positive Veränderungen in der Geschäftswelt dienen. Die ESRS sind ein elementarer Bestandteil der CSRD und somit ein relevanter Baustein, um die Ziele des “Green Deal” zu erreichen.

Durch die Befolgung dieser Richtlinien können Unternehmen ihre eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen verbessern, Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen, die Attraktivität für Finanzinvestoren erhöhen und ihre Marktposition stärken. Insgesamt zeigt die Einführung der ESRS das Engagement Europas für eine nachhaltigere Zukunft und setzt Maßstäbe für andere Regionen weltweit.

Häufige Fragen zu den ESRS

Wie viele ESRS Standards gibt es?

Das erste Set umfasst 12 Standards. Zwei generelle Standards (ESRS 1 und ESRS 2), fünf umweltbezogene (ESRS E1 bis E5), vier soziale (ESRS S1 bis S4) und einen Governance-Standard (ESRS G1). Die ursprünglich geplanten sektorspezifischen Standards wurden mit dem Omnibus-I-Paket gestrichen.

Was ändert sich durch die vereinfachten ESRS von 2026?

Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die Zahl der Pflicht-Datenpunkte sinkt um über 60 %, die Datenpunkte gesamt um über 70 %. Auch die Wesentlichkeitsanalyse wird vereinfacht (AR 16 nur noch illustrativ, Top-down zulässig, Informationsfilter).

Welche Unternehmen müssen die ESRS anwenden?

Berichtspflichtig sind nach dem Omnibus-Paket ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. In Deutschland ist das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht (Stand: September 2026).

Was ist der Unterschied zwischen ESRS, ESRS LSME und VSME?

Die ESRS gelten für CSRD-pflichtige Unternehmen. Der ESRS LSME war als angepasste Variante für börsennotierte KMU geplant, entfällt aber, weil börsennotierte KMU mit dem Omnibus-I-Paket nicht mehr berichtspflichtig sind. Aus dem freiwilligen VSME wurde der VS (Voluntary Standard): Er ist seit dem 24. September 2026 in Kraft (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.

ESRS-Datenpunkte-Template

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