Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einfach erklärt

In unserer schnelllebigen Wirtschaftswelt wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung immer relevanter. Es ist nicht mehr nur ein Trend, sondern ein entscheidender Faktor, um Vertrauen zwischen Unternehmen und Stakeholder:innen zu schaffen und um Greenwashing (siehe Green Claims Directive) zu vermeiden. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Abkürzung CSRD) tritt hier als ein Schlüsselinstrument auf den Plan. Doch was steckt eigentlich hinter diesen vier Buchstaben? In diesem Artikel wird CSRD einfach erklärt.

Warum gibt es eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Bevor wir ins Detail gehen, werfen wir einen Blick zurück. Die Einführung der CSRD und der EU Taxonomie Verordnung gehen auf das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Wirtschaften und die Dringlichkeit der Klimakrise zurück. Die Europäische Union erkannte den Bedarf, Unternehmen in puncto Nachhaltigkeitsberichterstattung zu regulieren, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt für nachhaltige Investitionen zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft zu erhöhen.

Was genau ist die CSRD?

Die CSRD gibt vor, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt, Sozialthemen, Menschenrechten und Unternehmensführung teilen müssen. Diese Infos sollten die kurz-, mittel- und langfristigen Zukunftspläne des Unternehmens abdecken. Die CSRD stellt höhere Anforderungen als die bisherige Regelung namens NFRD (Non-Financial Reporting Directive) die in Deutschland als CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) implementiert wurde und ersetzt diese.

CSRD in Zahlen​​

betroffene Unternemen in Europa
0
betroffene deutsche Unternehmen
0
erstes Berichtsjahr
0

Was sind die Kernelemente des CSRD Berichts?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive unterteilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in drei verschiedene Bereiche:
  1. Umwelt: Hierzu gehören Themen wie Klimawandel, Ressourcennutzung und Biodiversität.
  2. Soziales: Dies umfasst soziale Beziehungen, Menschenrechte und die Behandlung von Mitarbeiter:innen.
  3. Governance: Dies betrifft unter anderem die Unternehmensführung, Anti-Korruptionsmaßnahmen und Steuertransparenz.

Ein zentraler Punkt der CSRD ist das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ (in Englisch: Double Materiality). Damit ist gemeint, dass zwei Blickwinkel kombiniert werden: der auf den tatsächlichen Einfluss (Impact Materiality) und der auf die finanzielle Bedeutung (Financial Materiality). Ein Punkt in Sachen Nachhaltigkeit ist also dann besonders wichtig, wenn er aus einem dieser beiden Blickwinkel – oder sogar aus beiden – wichtig ist.

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Was muss im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein, um die CSRD Anforderungen zu erfüllen?

Folgende Informationen müssen gemäß den CSRD Anforderungen im Nachhaltigkeitsreporting enthalten sein. Eine Beschreibung …

    1. des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens
    2. der gesetzten Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens
    3. welche Aufgaben die Unternehmensführung und die Aufsichtsgremien bei Nachhaltigkeitsthemen haben und welche Kenntnisse sie dafür mitbringen
    4. der Strategien und Prinzipien des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen
    5. der Anreizsysteme die mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft sind
    6. des Due Diligence Prozesses wie das Unternehmen sicherstellt, dass es nachhaltig handelt
    7. negativer CSR-Auswirkungen, die durch den Geschäftsbetrieb und dessen Wertschöpfungskette entstehen oder entstehen können
    8. der Maßnahmen die das Unternehmen in Bezug auf diese negativen Auswirkungen ergriffen hat und deren Wirksamkeit
    9. der Hauptrisiken des Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit
    10. von weiteren Indikatoren die für die geforderten Angaben relevant sind. Sofern zutreffend werden Informationen über die Tätigkeiten des Unternehmens und dessen Wertschöpfungskette transparent dargestellt, einschließlich der Produkte und Dienstleistungen, der Geschäftsbeziehungen und der Lieferkette.

Wen betrifft die CSRD? Und ab wann tritt die Regelung in Kraft?

Die neue EU-Richtlinie zum CSRD Reporting muss von Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten in den kommenden Monaten in nationales Recht überführt werden. Von der CSRD-Berichtspflicht sind künftig deutlich mehr Unternehmen betroffen als bisher da neben den großen Unternehmen künftig auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) betroffen sind, sofern sie kapitalmarktorientiert sind sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht-europäische Unternehmen. Alleine in Deutschland werden es ca. 15’000 Unternehmen sein. In ganz Europa sind rund 50’000 Unternehmen betroffen.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive tritt gestaffelt in Kraft. Die Kriterien werden in den kommenden Jahren schrittweise angepasst. Jedes Jahr sind mehr Unternehmen davon betroffen sind und müssen einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen. Konkret sind folgende Unternehmen berichtspflichtig (inkl. CSRD Timeline):

    • Große Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) ab 2025 (große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bereits ab 2024) die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
        • Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro (Anhebung des Schwellenwerts durch EU Regelung)

        • Umsatzerlöse größer als 50 Mio. Euro (Anhebung des Schwellenwerts)

        • Über 250 Mitarbeitende

    • Kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ab 2026

    • Nichteuropäische Unternehmen ab 2028, die einen Umsatz von über 150 Mio in der EU erwirtschaften und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben

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Welche Unternehmen sind NICHT von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen?

Folgende Unternehmen sind nicht verpflichtet einen CSRD-Bericht zu erstellen und veröffentlichen:

    • KMUs die unter den Anforderungen der Großunternehmen liegen und nicht kapitalmarktorientiert sind, also die meisten kleineren GmbHs und Personengesellschaften

    • Kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen (ab. Als Kleinstunternehmen definiert werden Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
        • Bilanzsumme unter 450’000 Euro (Anhebung des Schwellenwerts)

        • Umsatzerlöse weniger als 900’000 Euro (Anhebung des Schwellenwerts)

        • Durchschnittlich maximal 10 Mitarbeitende im Geschäftsjahr

    • Nichteuropäische Unternehmen, sofern Sie nicht die Anforderungen (siehe oben) übertreffen.

Was bedeutet kapitalmarktorientiert?

Kapitalmarktorientiert heißt in der Regel, dass Anteile der Firma in einem organisierten Markt, z.B. einer Börse gehandelt werden. Dies trifft meistens auf Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Europäische Aktiengesellschaften (SE) zu und nicht auf eine GmbH oder eine Personengesellschaft.

Kann ich mein Unternehmen von der Berichtspflicht befreien?

Eine Befreiung ist theoretisch vorübergehend während einer Übergangsfrist bis 2028 möglich. Dieses Opt-Out können kapitalmarktorientierte KMUs beantragen. Die Befreiung von der CSRD-Berichtspflicht für Tochterunternehmen durch einen übergeordneten CSRD Report des Konzerns soll nicht mehr für kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen anwendbar sein.

Wie kann ich mein Unternehmen auf den CSRD Report vorbereiten?

Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen erfordert sowohl strategisches als auch operatives Denken. Einige Schritte zur Vorbereitung könnten sein:

    1. Bildung eines CSRD-Teams: Bestehend aus Mitgliedern verschiedener Abteilungen wie Finanzen, Personalwesen, Lieferkette und Umweltmanagement.
    2. Verwendung von CSR Tools: Es gibt spezialisierte Softwarelösungen, die bei der Analyse der doppelten Wesentlichkeit unterstützen oder Tools die bei der Datenerhebung und -analyse helfen können. Wir haben eine CSRD Tool Übersicht sowie eine Liste mit den Top 8 ESG Softwarelösungen erstellt.
    3. Beratung und Schulung: CSRD Trainings bzw. Fortbildungen und Workshops helfen, die Anforderungen besser zu verstehen und effektiv umzusetzen. Aber auch die Beauftragung einer externen CSRD Beratung oder Freelancers ist ein beliebtes Mittel, um die CSRD zu meistern.

Eine aktuelle PwC Studie analysiert den Status Quo der Unternehmen hinsichtlich ihrer CSRD Bemühungen und untersucht welche CSR Softwarelösungen am häufigsten eingesetzt werden.

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Zusammenfassung und Ausblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung transparenterer und verantwortungsbewussterer Unternehmensführung in Europa. Wie alle Neuerungen, wird auch diese zusätzliche Reporting-Pflicht neue Herausforderungen für Unternehmen bringen. Unternehmen denen Werte wichtig sind und ein starkes vorausschauende Management-Team haben werden diese Anforderungen als Chance wahrnehmen. Als Chance, das Unternehmen als „Green Leader“ ihrer Industrie zu positionieren und damit nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für Kunden und Investoren langfristig relevant bleiben.

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