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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einfach erklärt

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Wer muss berichten, wann und warum? Einfach erklärt für bessere Nachhaltigkeit in Unternehmen.

Zuletzt geändert am: 9. Juni 2026
Kurz & kompakt
  • Die CSRD verpflichtet Unternehmen, transparent und vergleichbar über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu berichten. Grundlage sind die ESRS und die doppelte Wesentlichkeit.
  • Seit dem Omnibus-Paket sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz berichtspflichtig. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein.
  • In Deutschland ist das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet; das Inkrafttreten wird im Laufe 2026 erwartet.
  • Die EU-Kommission hat im Mai 2026 stark vereinfachte „revised ESRS" zur Konsultation gestellt: über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte.
  • Für Unternehmen unterhalb der Pflichtschwelle entsteht aus dem VSME der breitere „VS" (Voluntary Standard) für die freiwillige Berichterstattung.
Wichtiger Hinweis (Stand Juni 2026)

Mit dem Omnibus-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) haben sich Anwendungsbereich und Fristen der CSRD grundlegend geändert. Dieser Artikel ist auf den aktuellen Stand gebracht. Für die Hintergründe zum Omnibus-Vorschlag lies unseren Beitrag: CSRD Omnibus: Was der EU-Vorschlag für Unternehmen bedeutet.

In unserer schnelllebigen Wirtschaftswelt wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung immer relevanter. Sie ist längst mehr als ein Trend. Sie ist ein entscheidender Faktor, um Vertrauen zwischen Unternehmen und Stakeholder:innen zu schaffen und um Greenwashing (siehe Green Claims Directive) zu vermeiden. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Abkürzung CSRD) tritt hier als ein Schlüsselinstrument auf den Plan. Doch was steckt eigentlich hinter diesen vier Buchstaben? In diesem Artikel wird CSRD einfach erklärt.

Warum gibt es eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Bevor wir ins Detail gehen, werfen wir einen Blick zurück. Die Einführung der CSRD und der EU Taxonomie Verordnung gehen auf das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Wirtschaften und die Dringlichkeit der Klimakrise zurück. Die Europäische Union erkannte den Bedarf, Unternehmen in puncto Nachhaltigkeitsberichterstattung zu regulieren, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt für nachhaltige Investitionen zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft zu erhöhen.

Was genau ist die CSRD?

Die CSRD gibt vor, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt, Sozialthemen, Menschenrechten und Unternehmensführung teilen müssen. Diese Infos sollten die kurz-, mittel- und langfristigen Zukunftspläne des Unternehmens abdecken. Die CSRD stellt höhere Anforderungen als die bisherige Regelung namens NFRD (Non-Financial Reporting Directive) die in Deutschland als CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) implementiert wurde und ersetzt diese.

Was sind die Kernelemente des CSRD Berichts?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive unterteilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in drei verschiedene Bereiche:

  • Umwelt: Themen wie Klimawandel, Ressourcennutzung und Biodiversität.
  • Soziales: soziale Beziehungen, Menschenrechte und die Behandlung von Mitarbeiter:innen.
  • Governance: Unternehmensführung, Anti-Korruptionsmaßnahmen und Steuertransparenz.

Ein zentraler Punkt der CSRD ist das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit" (in Englisch: Double Materiality). Damit ist gemeint, dass zwei Blickwinkel kombiniert werden: der auf den tatsächlichen Einfluss (Impact Materiality) und der auf die finanzielle Bedeutung (Financial Materiality). Ein Punkt in Sachen Nachhaltigkeit ist also dann besonders wichtig, wenn er aus einem dieser beiden Blickwinkel wichtig ist. Oder aus beiden. Um dies zu ermitteln, bedarf es einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Unternehmen
AuswirkungswesentlichkeitInside‑Out: Wirkung des Unternehmens auf Umwelt & Gesellschaft
Umwelt & Gesellschaft
Umwelt & Gesellschaft
Finanzielle WesentlichkeitOutside‑In: Wirkung von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen
Unternehmen
Doppelte Wesentlichkeit · Quelle: Eigene Darstellung, CSR Tools

Was muss im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein, um die CSRD Anforderungen zu erfüllen?

Folgende Informationen müssen gemäß den CSRD Anforderungen im Nachhaltigkeitsreporting enthalten sein. Gefragt ist jeweils eine Beschreibung:

  • des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens
  • der gesetzten Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens
  • welche Aufgaben die Unternehmensführung und die Aufsichtsgremien bei Nachhaltigkeitsthemen haben und welche Kenntnisse sie dafür mitbringen
  • der Strategien und Prinzipien des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen
  • der Anreizsysteme, die mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft sind
  • des Due-Diligence-Prozesses, wie das Unternehmen sicherstellt, dass es nachhaltig handelt
  • negativer CSR-Auswirkungen, die durch den Geschäftsbetrieb und dessen Wertschöpfungskette entstehen oder entstehen können
  • der Maßnahmen, die das Unternehmen in Bezug auf diese negativen Auswirkungen ergriffen hat, und deren Wirksamkeit
  • der Hauptrisiken des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
  • von weiteren Indikatoren, die für die geforderten Angaben relevant sind

Sofern zutreffend werden Informationen über die Tätigkeiten des Unternehmens und dessen Wertschöpfungskette transparent dargestellt, einschließlich der Produkte und Dienstleistungen, der Geschäftsbeziehungen und der Lieferkette.

Neu: vereinfachte „revised ESRS“ (Mai 2026)

Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 einen Entwurf vereinfachter („revised") ESRS zur Konsultation gestellt (Feedback-Frist bis 3. Juni 2026). Kernpunkte: die Pflicht-Datenpunkte werden um über 60 %, die Datenpunkte insgesamt um über 70 % reduziert, und die Berichtskosten je Unternehmen sinken um über 30 %. Hinzu kommen neue Flexibilitäten und eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse. Die Annahme erfolgt anschließend über zwei delegierte Rechtsakte.

ESRS VSME Berichtsvorlage

Vorlage eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts nach dem freiwilligen Standard im Word-Format zum selbstständigen Befüllen, inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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Aus VSME wird VS (Voluntary Standard)

Der freiwillige Standard wird ausgeweitet. Auf Basis des VSME (EFRAG, Dez 2024) entsteht der breitere „VS“ (Voluntary Standard), voraussichtlich per delegiertem Rechtsakt später 2026. Neu ist, dass er auch Nicht-KMU mit weniger als 1.000 Beschäftigten (bzw. unter 450 Mio. € Umsatz) außerhalb des CSRD-Pflichtbereichs adressiert. Zudem gilt ein Value-Chain-Cap: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit höchstens 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen.

Wen betrifft die CSRD? Und ab wann tritt die Regelung in Kraft?

Mit dem Omnibus-Paket hat die EU den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert. Die EU-Richtlinie zum CSRD Reporting muss von Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 19. März 2027 in nationales Recht überführt werden.

Neue Schwellenwerte (in Kraft seit 18. März 2026)

Berichtspflichtig sind seit dem Omnibus-Paket nur noch Unternehmen mit

  • mehr als 1.000 Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) UND
  • mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.

Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die frühere „2 von 3 Kriterien“-Regel mit 250 Mitarbeitenden, 50 Mio. € Umsatz bzw. 25 Mio. € Bilanzsumme entfällt damit. Dadurch fallen sehr viele Unternehmen, die zuvor in den Anwendungsbereich gehört hätten, nicht mehr unter die Pflicht.

Umsetzungsstatus in Deutschland

In Deutschland ist das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) noch nicht verabschiedet. Es befindet sich im parlamentarischen Verfahren (öffentliche Anhörung am 10. April 2026); das Inkrafttreten wird im Laufe 2026 erwartet. Für das Berichtsjahr 2025 besteht keine Pflicht zur Anwendung der neuen ESRS, sofern das Umsetzungsgesetz nicht rückwirkend in Kraft tritt.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Konkret sind nach dem aktuellen Anwendungsbereich folgende Unternehmen berichtspflichtig (inkl. CSRD Timeline):

UnternehmensgruppeKriterienErstmalige Berichtspflicht
Große Unternehmen im Scopemehr als 1.000 Beschäftigte UND mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz (kumulativ)gemäß nationaler Umsetzung; abhängig vom CSRD-UmsG
Nichteuropäische Unternehmenüber 450 Mio. € Nettoumsatz im EU-Raum, mit Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EUfrühestens für das Geschäftsjahr 2028 (erster Bericht 2029)

Welche Unternehmen sind NICHT von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen?

Folgende Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen CSRD-Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen:

  • Unternehmen, die unterhalb der Schwellen von 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Nettoumsatz liegen. Das ist der allergrößte Teil der KMU sowie kleinere GmbHs und Personengesellschaften.
  • Nichteuropäische Unternehmen, sofern sie die oben genannten EU-Umsatzkriterien nicht erreichen.

Unternehmen unterhalb der Pflichtschwelle können dennoch freiwillig nach dem VSME-Standard bzw. dem daraus entstehenden „VS (Voluntary Standard)“ berichten. Mehr dazu weiter unten.

Kann ich mein Unternehmen von der Berichtspflicht befreien?

Durch die neuen Schwellenwerte fallen viele Unternehmen ohnehin nicht mehr in den Anwendungsbereich. Für Unternehmen, die im Scope liegen, sieht die CSRD weiterhin Konzern- bzw. Übergangsregelungen vor; maßgeblich für Deutschland ist die konkrete Ausgestaltung im noch nicht verabschiedeten CSRD-Umsetzungsgesetz.

Kann ein Unternehmen auch freiwillig nach CSRD berichten?

Ja. Die EFRAG hat für Unternehmen, die freiwillig berichten möchten, einen stark vereinfachten VSME-Standard geschaffen. Er bringt deutlich weniger Angabepflichten, viele Anpassungsmöglichkeiten und keine Pflicht zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Auf dieser Grundlage entsteht der breitere „VS“ (Voluntary Standard). Er adressiert neben KMU auch Nicht-KMU mit weniger als 1.000 Beschäftigten außerhalb des Pflichtbereichs. So lässt sich ein freiwilliger Bericht mit überschaubarem Aufwand meistern.

Wie kann ich mein Unternehmen auf den CSRD Report vorbereiten?

Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen erfordert sowohl strategisches als auch operatives Denken. Einige Schritte zur Vorbereitung könnten sein:

1) Bildung eines CSRD-Teams

Bestehend aus Mitgliedern verschiedener Abteilungen wie Finanzen, Personalwesen, Lieferkette und Umweltmanagement.

2) Verwendung von CSR Tools

Es gibt spezialisierte Softwarelösungen, die bei der Analyse der doppelten Wesentlichkeit unterstützen oder bei der Datenerhebung und -analyse helfen. Wir haben eine CSRD Tool Übersicht sowie eine Liste mit den Top 8 ESG Softwarelösungen erstellt.

3) Beratung und Schulung

CSRD Trainings bzw. Fortbildungen und Workshops helfen, die Anforderungen besser zu verstehen und effektiv umzusetzen. Auch die Beauftragung einer externen CSRD Beratung oder Freelancers ist ein beliebtes Mittel, um die CSRD zu meistern.

Eine aktuelle PwC Studie analysiert den Status quo der Unternehmen hinsichtlich ihrer CSRD Bemühungen und untersucht, welche CSR Softwarelösungen am häufigsten eingesetzt werden.

ESRS-Datenpunkte-Template

Behalte den Überblick über die relevanten ESRS-Datenpunkte und strukturiere deine CSRD-Berichterstattung Schritt für Schritt.

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Zusammenfassung und Ausblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung transparenterer und verantwortungsbewussterer Unternehmensführung in Europa. Wie alle Neuerungen bringt auch diese zusätzliche Reporting-Pflicht neue Herausforderungen für Unternehmen. Unternehmen, denen Werte wichtig sind und die ein starkes, vorausschauendes Management-Team haben, werden diese Anforderungen als Chance wahrnehmen. Sie können sich als „Green Leader“ ihrer Industrie positionieren und damit für Mitarbeitende, Kunden und Investoren langfristig relevant bleiben.

Häufige Fragen zur CSRD

Wer ist nach den neuen Schwellenwerten überhaupt noch CSRD-berichtspflichtig?

Seit dem Omnibus-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz berichtspflichtig. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die frühere „2 von 3 Kriterien“-Regel entfällt. Nichteuropäische Konzerne fallen erst ab 450 Mio. € EU-Umsatz und frühestens für das Geschäftsjahr 2028 in den Anwendungsbereich.

Gilt die CSRD in Deutschland schon?

Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist noch nicht verabschiedet und befindet sich im parlamentarischen Verfahren (Anhörung am 10. April 2026). Das Inkrafttreten wird im Laufe 2026 erwartet. Für das Berichtsjahr 2025 besteht keine Pflicht zur Anwendung der neuen ESRS, sofern das Gesetz nicht rückwirkend in Kraft tritt.

Was bedeutet die doppelte Wesentlichkeit?

Die doppelte Wesentlichkeit kombiniert zwei Blickwinkel: den tatsächlichen Einfluss des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Impact Materiality) und die finanzielle Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen (Financial Materiality). Ein Thema gilt als wesentlich, wenn es aus einer oder beiden Perspektiven relevant ist. Ermittelt wird das in einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Was wird aus dem freiwilligen VSME-Standard?

Aus dem VSME entsteht der breitere „VS" (Voluntary Standard) für die freiwillige Berichterstattung. Er adressiert neben KMU auch Nicht-KMU mit weniger als 1.000 Beschäftigten außerhalb des CSRD-Pflichtbereichs. Zudem gilt ein Value-Chain-Cap: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Wertschöpfungspartnern keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen.

Wesentlichkeitsanalyse Vorlage

Dieses Excel-Template zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess und erstellt automatisiert deine Wesentlichkeitsmatrix.

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