
- Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (beide Kriterien kumulativ). Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 19. März 2027 umsetzen.
- Die Anzahl der CSRD-pflichtigen Unternehmen sinkt dadurch deutlich. Börsennotierte KMU fallen ganz aus dem Anwendungsbereich.
- Unternehmen der zweiten Welle, die die neuen Schwellen überschreiten, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027 (Berichte 2028). Die Prüfung bleibt dauerhaft bei „Limited Assurance“.
- Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt Pflicht. Sie ist gleichzeitig ein strategisches Steuerungsinstrument.
- Die revidierten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563) gelten verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027. Für freiwillige Berichte gibt es den VS (vormals VSME), seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft.
- Auch EU-Taxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73) und CSDDD (nur noch mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz, Anwendung ab 26. Juli 2029) wurden vereinfacht.
- Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz ist in Deutschland noch nicht verabschiedet. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht (Stand: September 2026).
Der CSRD Omnibus entlastet Unternehmen von bürokratischen Hürden und vereinfacht die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Was im Februar 2025 als Vorschlag der EU-Kommission begann, ist seit dem 18. März 2026 geltendes EU-Recht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Zahlreiche Unternehmen von CSRD-Berichtspflicht befreit: Ab dem Geschäftsjahr 2027 sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz verpflichtet
- Spätere Berichtspflichten: Unternehmen der zweiten Welle müssen erst 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten
- Weniger Berichtspflichten: reduzierte Datenpunkte, keine sektorbezogenen Standards, Begrenzung der Lieferketten-Berichtspflicht
- Keine strengere Prüfung: die geplante „Reasonable Assurance" entfällt, es bleibt bei „Limited Assurance"
- EU-Taxonomie vereinfacht: Berichtspflicht folgt dem neuen CSRD-Anwendungsbereich, 10-Prozent-Wesentlichkeitsschwelle und stark reduzierte Meldebögen (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73)
- CSDDD-Lockerungen: nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz, Anwendung ab 26. Juli 2029, keine Pflicht zum Klimaübergangsplan, keine EU-weite Haftung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich ihrer ökologischen, sozialen und unternehmerischen Verantwortung (ESG-Kriterien) zu verpflichten. Ziel ist es, Investoren, Stakeholdern und der Öffentlichkeit umfassende Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bereitzustellen.
Die ursprüngliche Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben Unternehmen durch die umfassenden ESG-Berichtspflichten vor große Herausforderungen gestellt. Im Februar 2025 hat die EU-Kommission deshalb mit dem ersten Omnibus-Paket Vorschläge zur Vereinfachung der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt, die neben der CSRD auch die EU-Taxonomie und das Lieferkettengesetz CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) umfassen. Inzwischen sind die Änderungen beschlossen und in Kraft. Sie sollen vor allem administrative Hürden abbauen und die Umsetzung für Unternehmen erleichtern.
Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf den CSRD Omnibus, seine wichtigsten Änderungen (Stand September 2026) und die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen.
Was ist der CSRD Omnibus?
Die EU-Kommission erkannte, dass die ursprünglichen CSRD-Vorgaben insbesondere für kleinere Unternehmen und mittelgroße Betriebe eine hohe Belastung darstellen. Vor diesem Hintergrund wurde das Omnibus-Paket als Teil der EU Competitive Kompass Initiative entwickelt. Die Kommission legte im Februar 2025 zwei konkrete Vorschläge vor:
- Sustainability Reporting Simplification Proposal: Dieser Vorschlag sah vor, den Umfang der CSRD-Berichtspflichten zu reduzieren. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollten ausgenommen, sektorbezogene Standards gestrichen und die geplante Umstellung auf „Reasonable Assurance" aufgegeben werden. Im finalen Gesetz kam zusätzlich die Umsatzschwelle von 450 Mio. Euro hinzu.
- „Stop-the-Clock" Proposal: Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten mussten (Wave 1), waren davon nicht betroffen. Die Unternehmen der zweiten und dritten Welle erhielten einen Aufschub um 2 Jahre. Dieser Teil wurde bereits im Frühjahr 2025 beschlossen.
Das Omnibus-Paket ist keine bloße Absichtserklärung mehr. Die Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht und ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem Geschäftsjahr 2027.
Konkrete Änderungen durch den CSRD Omnibus
Mit der Omnibus-Richtlinie und den revidierten ESRS gelten folgende Änderungen für die CSRD bzw. ESRS:
- Die Anzahl der betroffenen Unternehmen wird reduziert: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) UND mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Ob ein Unternehmen börsennotiert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Börsennotierte KMU fallen aus dem Anwendungsbereich, einen eigenen Standard für sie (LSME) wird es nicht geben. Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro EU-Umsatz und einer EU-Tochter oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz berichten ab dem Geschäftsjahr 2028.
- Die Berichtspflichten werden vereinfacht: Die revidierten ESRS enthalten über 60 Prozent weniger Pflicht-Datenpunkte und über 70 Prozent weniger Datenpunkte insgesamt. Der Aufwand für Unternehmen sinkt dadurch erheblich.
- Zeitplan für die Umsetzung wird um 2 Jahre verschoben: Unternehmen, die über den neuen Schwellenwerten liegen und ursprünglich in 2026 für das Jahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten eine zweijährige Fristverlängerung und müssen erstmals in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten.
- Wave-1-Unternehmen: Unternehmen, die bereits berichten, tun dies für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 mit Erleichterungen („Quick Fix“, Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416). Die Mitgliedstaaten dürfen Wave-1-Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen für diese beiden Geschäftsjahre befreien. In Deutschland ist das noch offen.
- Sektor-spezifische Standards sind gestrichen: Es wird keine zusätzlichen industrie-spezifischen Anforderungen und Angabepflichten geben.
- Wertschöpfungskette: Die Berichtspflichten für die Zulieferer in der Wertschöpfungskette werden auf einen freiwilligen Berichtsstandard (VSME) reduziert, um den Weitergabedruck zu minimieren (Value Chain Cap). CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen ab dem Geschäftsjahr 2027 von Wertschöpfungspartnern mit maximal 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über diesen freiwilligen Standard hinausgehen. Maßstab ist der VS (Voluntary Standard, vormals VSME). Er wurde am 3. Juli 2026 angenommen, ist seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.
- Prüfung der CSRD-Berichte bleibt bei „begrenzter Sicherheit": Die ursprünglich geplante Einführung einer „Reasonable Assurance"-Pflicht wurde gestrichen. Unternehmen benötigen weiterhin nur eine „Limited Assurance".
Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 besteht ein Wahlrecht zwischen den bisherigen ESRS, den bisherigen ESRS mit Erleichterungen und den revidierten ESRS. Die Pflicht-Datenpunkte sinken um über 60 Prozent, die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent, und die Wesentlichkeitsanalyse ist vereinfacht. Zeitgleich wurde der VS als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 veröffentlicht. Details: Finale ESRS und VS 2026.
Was ändert sich NICHT durch den CSRD Omnibus?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt Pflicht und ist weiterhin ein zentraler Bestandteil der CSRD. Mit den revidierten ESRS wird sie allerdings vereinfacht: Die Themenliste in AR 16 ist nur noch illustrativ, und ein Top-down-Vorgehen ist zulässig. Für eine effiziente Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse empfehlen wir unser an die revidierten ESRS angepasstes DWA Excel Template oder die Materiality Master Software.
Weitere Omnibus-Änderungen zur EU-Taxonomie und CSDDD
Das Omnibus-Paket enthält neben Anpassungen für die CSRD auch Änderungen für die EU-Taxonomie und die CSDDD. Hier der Endstand (September 2026):
EU-Taxonomie
- Neuer Anwendungsbereich: Die Taxonomie-Berichtspflicht nach Art. 8 folgt dem CSRD-Anwendungsbereich. Betroffen sind damit künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Nettoumsatz
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/73: in Kraft seit 28. Januar 2026, gilt ab 1. Januar 2026. Für das Geschäftsjahr 2025 bestand ein einmaliges Wahlrecht, ab dem Geschäftsjahr 2026 ist sie verpflichtend
- Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent: Nicht wesentliche Aktivitäten unterhalb dieser Schwelle müssen nicht im Detail bewertet werden
- Vereinfachte Berichtsformate: Die Meldebögen (Templates) wurden stark reduziert, was den Berichtsaufwand erheblich senkt
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
- Deutlich kleinerer Anwendungsbereich: Die CSDDD gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten UND mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Umsatz
- Späterer Start: Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2028 umsetzen, angewendet wird sie ab dem 26. Juli 2029
- Keine Pflicht zum Klimaübergangsplan: Die Pflicht, einen Übergangsplan für den Klimaschutz zu erstellen, wurde gestrichen
- Harmonisierte Haftung entfällt: Die EU-weite zivilrechtliche Haftung wurde gestrichen; es gelten die nationalen Regelungen
- Bußgelder gedeckelt: Bußgelder betragen höchstens 3 Prozent des Umsatzes
Diese Anpassungen sollen den administrativen Aufwand reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sichern, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
Wann treten die CSRD Omnibus Änderungen in Kraft?
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten. Hier ist die Timeline mit den wichtigsten Terminen:
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| November 2024 | EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigt das Omnibus-Gesetzgebungspaket an |
| Januar 2025 | Die EU veröffentlicht den „Competitiveness Compass", der das Ziel der Vereinfachung bestätigt |
| Februar 2025 | Die Europäische Kommission stellt das erste Simplification-Omnibus-Paket offiziell vor |
| 26. Februar 2026 | Veröffentlichung des Omnibus-Pakets (Richtlinie EU 2026/470) |
| 28. Januar 2026 | Vereinfachte Taxonomie-Vorgaben (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73) treten in Kraft |
| 18. März 2026 | Omnibus-Richtlinie tritt in Kraft |
| 6. Mai 2026 | Kommission stellt den Entwurf vereinfachter ESRS zur Konsultation |
| 3. Juli 2026 | Kommission nimmt die revidierten ESRS und den VS (vormals VSME) an |
| 21. September 2026 | Revidierte ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563) und VS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) im EU-Amtsblatt veröffentlicht; der VS gilt seit 24. September 2026 |
| 10. November 2026 | Revidierte ESRS treten in Kraft |
| 1. Januar 2027 | Revidierte ESRS verpflichtend; neue CSRD-Schwellen gelten ab dem Geschäftsjahr 2027 |
| 19. März 2027 | Frist für Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in nationales Recht |
| 2028 | Erste Berichte nach den neuen Schwellen (für das Geschäftsjahr 2027) |
| 26. Juli 2029 | Anwendung der CSDDD-Vorgaben für die verbliebenen Großunternehmen |
Welche Auswirkungen hat das für die CSRD-Umsetzung in Deutschland?
Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist noch nicht verabschiedet (Stand: September 2026). Eine öffentliche Anhörung fand am 13. April 2026 statt. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag. Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die seit 2017 über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz angewendet wird. Unter der NFRD sind nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Die CSRD-Umsetzung in Deutschland ist noch nicht erfolgt. Hintergrund: Was die Bundestagswahl 2025 für die CSRD-Umsetzung bedeutet.
Nach der Umsetzung der Omnibus-Vorgaben in deutsches Recht müssen ab dem Geschäftsjahr 2027 alle Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz nach den revidierten ESRS berichten. Alle anderen Unternehmen können freiwillig den VS (vormals VSME) anwenden. Er ist seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.
Vorlage eines VS-konformen Nachhaltigkeitsberichts im Word-Format zum selbstständigen Befüllen, inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps.
Welche Bedeutung hat der CSRD Omnibus für Unternehmen?
Die Änderungen durch den CSRD Omnibus haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Während einige Erleichterungen begrüßt werden, müssen sich Unternehmen dennoch strategisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Positive Auswirkungen des CSRD Omnibus
- Weniger Bürokratie: Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen fallen aus der Berichtspflicht. Die Reduktion der Datenpunkte senkt den Erhebungsaufwand erheblich
- Mehr Zeit für die Umsetzung: Die Fristen wurden um zwei Jahre verlängert, was Unternehmen mehr Spielraum für die Implementierung neuer Prozesse gibt
- Geringere Kosten für externe Prüfungen: Die Pflicht zur „Reasonable Assurance" entfällt; Unternehmen arbeiten weiterhin mit weniger aufwendigen Prüfverfahren
- Weniger Belastung durch die Wertschöpfungskette: Die Begrenzung des Weitergabedrucks verhindert, dass kleinere Zulieferer mit Berichtsanforderungen überlastet werden
Herausforderungen durch den CSRD Omnibus für Unternehmen
- Unklare nationale Umsetzung: Deutschland hat das CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Unternehmen müssen genau beobachten, welche nationalen Regelungen eingeführt werden
- Nachhaltigkeitsstrategien trotzdem erforderlich: Auch wenn die Berichtspflicht für einige Unternehmen entfällt, erwarten Investoren, Kunden und andere Stakeholder weiterhin klare ESG-Daten
- Fehlende Vergleichbarkeit der Berichte: Durch die freiwillige Berichterstattung für einige Unternehmen könnte die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe leiden
- Risiko der Verzögerung: Nachhaltigkeitsverbände und NGOs kritisieren, dass die verlängerten Fristen dazu führen könnten, dass Unternehmen notwendige ESG-Maßnahmen langsamer umsetzen
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Trotz der Erleichterungen und Verschiebungen der CSRD-Umsetzung sollten Unternehmen die Zeit sinnvoll nutzen, um sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren.
Folgende „No Regret Moves" sollten Unternehmen jetzt umsetzen, insbesondere wenn bereits mit der CSRD-Umsetzung begonnen wurde:
- Verantwortlichkeiten klären: Wer übernimmt die Schlüsselrollen im Thema Nachhaltigkeit? Zuständigkeiten und Ressourcen sollten jetzt definiert werden.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen bzw. abschließen: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der CSRD. Sie ist unabhängig von regulatorischen Änderungen ein strategisches Tool, das Risiken und Chancen frühzeitig sichtbar macht.
- Nachhaltigkeitsstrategie definieren: Eine klare Strategie sorgt für Orientierung und Priorisierung. Aufbauend auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollten konkrete Ziele, Maßnahmen und KPIs festgelegt werden. Hilfreich hierbei kann auch das Materiality Model Canvas sein.
- Freiwilligen VS-Bericht verfassen: Die EFRAG hatte im Dezember 2024 den freiwilligen, vereinfachten Standard VSME veröffentlicht. Als VS (Voluntary Standard) ist er seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft und ermöglicht Unternehmen eine pragmatische Berichterstattung. Er ist ideal, um Stakeholdern die Nachhaltigkeitsambitionen zu präsentieren.
- Nachhaltigkeitsziele in die Praxis umsetzen: In den priorisierten Themengebieten die definierten Maßnahmen konsequent realisieren. Transparenz, klare Meilensteine und eine kontinuierliche Erfolgskontrolle sind entscheidend.
Unternehmen sollten ihre Ressourcen für die Umsetzung sinnvoller Maßnahmen nutzen und einen schlanken Nachhaltigkeitsbericht als Fortschrittsmessung und Kommunikationstool gezielt einsetzen.
Fazit zum CSRD Omnibus
Der CSRD Omnibus bringt deutliche Erleichterungen für Unternehmen: Verlängerte Fristen, reduzierte Berichtspflichten und eine Entlastung kleinerer Betriebe senken den bürokratischen Aufwand. Das Paket ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig bleibt die nachhaltige Transformation eine zentrale Herausforderung, da Investoren, Kunden und Regulierungsbehörden weiterhin Transparenz erwarten.
Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre ESG-Strategien zu optimieren, Prozesse effizienter zu gestalten und sich frühzeitig auf kommende Anforderungen vorzubereiten. Langfristig wird sich nachhaltiges Wirtschaften nicht nur regulatorisch, sondern auch marktwirtschaftlich auszahlen.
Häufige Fragen zum CSRD Omnibus
Wer ist nach den Omnibus-Schwellenwerten noch CSRD-berichtspflichtig?
Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) UND mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Außereuropäische Konzerne fallen ab dem Geschäftsjahr 2028 in den Anwendungsbereich, wenn sie mehr als 450 Mio. Euro EU-Umsatz erzielen und eine EU-Tochter oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz haben.
Hat Deutschland das CSRD-Umsetzungsgesetz bereits verabschiedet?
Nein. Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Eine öffentliche Anhörung fand am 13. April 2026 statt. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag. Bis dahin gilt weiterhin die NFRD.
Was bedeutet der Value Chain Cap für kleinere Unternehmen?
CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit maximal 1.000 Beschäftigten ab dem Geschäftsjahr 2027 keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard VS (vormals VSME) hinausgehen. Kleinere Lieferanten werden so vor übermäßigen Datenanforderungen geschützt.
Was ist der Unterschied zwischen VSME und dem VS (Voluntary Standard)?
Der VSME (EFRAG, Dezember 2024) war ein freiwilliger Standard für nicht börsennotierte KMU. Der VS wurde am 3. Juli 2026 von der EU-Kommission angenommen und ist seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er baut inhaltlich auf dem VSME auf und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Der Anwendungskreis ist damit deutlich breiter als beim VSME.


