CSR Tools
CSRD-Umsetzung in Deutschland: Orientierung in unsicheren Zeiten

CSRD-Umsetzung in Deutschland: Orientierung in unsicheren Zeiten

Fehlende CSRD-Umsetzung in Deutschland sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen. Dieser Guide zeigt Ihnen was Sie jetzt tun können.

Zuletzt geändert am: 29. September 2026
Kurz & kompakt
  • Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist noch nicht verabschiedet (Stand: September 2026). Nach der öffentlichen Anhörung am 13. April 2026 gibt es keinen festen Termin: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag.
  • Bis zur Umsetzung gilt weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Wegen der verspäteten Umsetzung läuft seit September 2024 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
  • Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein.
  • Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich.
  • Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt das Herzstück der CSRD und lohnt sich unabhängig vom Stand der nationalen Umsetzung.
  • Die revidierten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027) und der freiwillige Voluntary Standard (VS) (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) wurden am 21. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Anforderungen werden spürbar schlanker.
Wichtiger Hinweis (Stand September 2026)

Dieser Artikel beschreibt die Entstehungsgeschichte der CSRD-Umsetzung in Deutschland. Anwendungsbereich und Fristen wurden inzwischen durch das Omnibus-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) grundlegend geändert. Für aktuelle Informationen und Auswirkungen auf Unternehmen lesen Sie bitte unseren Beitrag zu CSRD Omnibus: Was die neuen EU-Regeln für Unternehmen bedeuten.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen in Europa, neben dem Finanzbericht einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Während viele EU-Länder (etwa Frankreich und Italien) die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt haben und auch Österreich sein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) seit dem 19. Februar 2026 in Kraft gesetzt hat, hinkt Deutschland hinterher: Das entsprechende CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist in der Bundesrepublik bis heute noch nicht verabschiedet (Stand: September 2026).

Diese Verzögerung sorgt für erhebliche Unsicherheit bei Unternehmen. Das Pushback der deutschen Regierung gegenüber der EU hat die Lage weiter verkompliziert, etwa in Bezug auf die Anforderungen an die doppelte Wesentlichkeit und die strengen Berichtsstandards der ESRS. Viele Unternehmen fragen sich: Welche Regeln gelten wirklich, und wie bereite ich mich darauf vor?

Inmitten dieser Unklarheit ist es entscheidend, den Überblick zu behalten. Dieser Artikel bietet Ihnen Orientierung und zeigt, wie Sie sich trotz der Unsicherheiten optimal auf die CSRD und ihre Umsetzung in Deutschland vorbereiten können. Denn eines ist klar: Für große Unternehmen oberhalb der neuen Omnibus-Schwellen kommen die Berichtspflichten spätestens ab dem Geschäftsjahr 2027. Wer jetzt handelt, verschafft sich einen klaren Vorteil.

Was ist die CSRD und wieso ist sie wichtig?

Die CSRD ist eine EU-weite Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen revolutioniert. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt umfassendere und detailliertere Anforderungen ein.

Die zentralen Ziele der CSRD

  • Einheitliche Berichtsstandards: Mit den Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) schafft die CSRD einen klaren Rahmen für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).
  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse zwei Perspektiven offenlegen: die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft sowie die finanziellen Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Risiken.
  • Transparenz für Investoren und Stakeholder: Die CSRD soll sicherstellen, dass Investoren, Kunden, Lieferanten und andere Interessengruppen relevante Informationen erhalten, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Timeline der CSRD-Umsetzung in Deutschland

Die CSRD-Umsetzung in Deutschland ist ein Prozess, der bisher von Verzögerungen und Unsicherheiten geprägt ist. Obwohl die EU klare Vorgaben gemacht hat, hat Deutschland die Umsetzung in nationales Recht noch nicht vollzogen. Hier die wichtigsten Ereignisse in chronologischer Reihenfolge:

ZeitpunktEreignisWas bedeutet das?
November 2022Verabschiedung der CSRD auf EU-EbeneDie EU verabschiedet die CSRD offiziell. Die Richtlinie tritt am 5. Januar 2023 in Kraft; die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sie bis spätestens 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.
März 2024Deutscher ReferentenentwurfEin erster Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes deutet auf eine 1:1-Übernahme der EU-Vorgaben hin. Wirtschaftsverbände kritisieren ihn stark.
Juli 2024FristversäumnisDeutschland verpasst die Umsetzungsfrist vom 6. Juli 2024. Die Unsicherheit bei Unternehmen wächst.
Juli 2024Regierungsentwurf (BMJ)Am 24. Juli 2024 veröffentlicht das BMJ einen Regierungsentwurf, der die EU-Vorgaben inkl. ESRS nahezu vollständig übernimmt.
August 2024Berichtigung der deutschen CSRD-FassungSprachliche Ungenauigkeiten werden im EU-Amtsblatt klargestellt, vor allem zur doppelten Wesentlichkeit und zu den Berichtspflichten.
September 2024EU-VertragsverletzungsverfahrenWegen der verspäteten Umsetzung leitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.
November 2024EU kündigt Omnibus-Initiative anDie Kommission kündigt in der Budapester Erklärung an, CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie zu konsolidieren und Berichtspflichten zu vereinfachen.
Dezember 2024„Pushback“ der deutschen RegierungDeutschland fordert u. a. weniger ESRS-Datenpunkte, Maßnahmen gegen den „Trickle-Down“-Effekt und eine Verschiebung der Pflichten um zwei Jahre.
3. September 2025Neuer RegierungsentwurfDas Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf des CSRD-UmsG (BT-Drs. 21/1857 vom 29.09.2025). Erste Lesung im Bundestag am 9. Oktober 2025, Stellungnahme des Bundesrats am 17. Oktober 2025.
18. März 2026Omnibus-Paket tritt in KraftAb dem Geschäftsjahr 2027 sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz berichtspflichtig. Die Umsetzung ins nationale Recht muss bis 19. März 2027 erfolgen.
31. März 2026Änderungsantrag der KoalitionsfraktionenCDU/CSU und SPD legen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor, der die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 berücksichtigt. Die neuen Regeln sollen danach bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 gelten, also rückwirkend. DRSC und IDW kritisieren das.
13. April 2026Öffentliche Anhörung im RechtsausschussDer Rechtsausschuss des Bundestags hört Sachverständige zum CSRD-UmsG an. Eine 2./3. Lesung im Bundestag hat seitdem nicht stattgefunden.
3. Juli 2026EU-Kommission nimmt revidierte ESRS und VS anDie vereinfachten ESRS und der freiwillige Voluntary Standard (VS, vormals VSME) werden als delegierte Rechtsakte angenommen.
27. August 2026Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7745)Auf die Frage nach dem Abschluss des Verfahrens nennt die Bundesregierung keinen Termin: Sie setze sich für eine zügige Umsetzung ein, die weitere Zeitplanung obliege aber dem Bundestag.
21. September 2026Veröffentlichung im EU-AmtsblattRevidierte ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027) und VS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, in Kraft seit 24. September 2026) werden veröffentlicht.
Aktueller Status (September 2026): UmsG noch nicht verabschiedet

Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist weiterhin nicht verabschiedet. Nach der ersten Lesung im Oktober 2025, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 31. März 2026 und der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 13. April 2026 hat bislang keine 2./3. Lesung im Bundestag stattgefunden.

Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht. In ihrer Antwort vom 27. August 2026 (BT-Drs. 21/7745) erklärt die Bundesregierung, sie setze sich für eine zügige Umsetzung ein und stehe mit den Koalitionsfraktionen in Kontakt; die weitere Zeitplanung im parlamentarischen Verfahren obliege dem Bundestag.

Bis dahin gilt in Deutschland weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Wegen der verspäteten Umsetzung (Frist war der 6. Juli 2024) läuft seit September 2024 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich.

Was sollten deutsche Unternehmen jetzt tun?

Die Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien hat in der Regel erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet dies häufig Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Aufwand. Frühzeitiges Handeln und die Orientierung an EU-Vorgaben sind daher empfehlenswert, insbesondere bei Richtlinien wie der CSRD, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben.

Deutsche Unternehmen sollten sich trotz der verzögerten nationalen Umsetzung der CSRD aktiv auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) bieten dafür eine klare Grundlage. Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; für das Geschäftsjahr 2026 besteht ein Wahlrecht zwischen den bisherigen ESRS, den bisherigen ESRS mit Erleichterungen und den revidierten ESRS. Die Pflicht-Datenpunkte sinken um über 60 %, die Datenpunkte insgesamt um über 70 %, und die Wesentlichkeitsanalyse ist vereinfacht.

Wie Sie sich trotz fehlender CSRD-Umsetzung in Deutschland vorbereiten können

Unternehmen sollten sich in erster Linie auf sogenannte „No Regret Moves“ fokussieren. „No Regret Moves“ sind risikolose, vorausschauende Maßnahmen, die Unternehmen helfen, die Unsicherheiten rund um die CSRD-Umsetzung in Deutschland zu meistern. Sie schaffen künftige Compliance und fördern zugleich Effizienz, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit, unabhängig von der endgültigen Umsetzung der Richtlinie. Dazu empfehlen wir:

  1. Verantwortlichkeit klären: Sofern noch nicht geschehen, definieren Sie, welche Personen und Teams die Verantwortung und Schlüsselrollen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung übernehmen sollen.
  2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Die DWA bietet Unternehmen langfristig und unabhängig von gesetzlichen Änderungen Vorteile. Sie schafft die Grundlage für fundierte nachhaltige Entscheidungen und strategisches Handeln, unabhängig davon, wie sich regulatorische Anforderungen entwickeln. Zudem ist die Wesentlichkeitsanalyse das Herzstück der CSRD und bleibt auch in den revidierten ESRS zentral. Um die DWA möglichst kosten- und zeiteffizient durchzuführen, empfehlen wir dieses an die revidierten ESRS angepasste Wesentlichkeitsanalyse Excel Template oder die Nutzung der Materiality Master Software.
  3. Vereinfachten CSRD-(Test-)Bericht verfassen: Die EFRAG hat neben den umfassenden CSRD-Berichtspflichten auch einen vereinfachten und freiwilligen Standard veröffentlicht: den ESRS VSME-Standard. Diese stark abgeschwächte Variante wurde in einem VSME-Update im Dezember 2024 finalisiert, ist in zwei Module unterteilt und verlangt von Unternehmen nur eine sehr überschaubare Anzahl an Datenpunkten. Inzwischen ist daraus der VS (Voluntary Standard) geworden.
Aus VSME wurde der „VS“ (Voluntary Standard)

Der freiwillige VSME-Standard wurde am 3. Juli 2026 als „VS“ (Voluntary Standard) angenommen und ist seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er basiert inhaltlich auf dem VSME und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Zudem gilt ab dem Geschäftsjahr 2027 ein Value-Chain-Cap: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit höchstens 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen.

VS-Berichtsvorlage

Vorlage eines VS-konformen Nachhaltigkeitsberichts im Word-Format zum selbstständigen Befüllen, inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps.

Mehr erfahren

Es ist empfehlenswert, die CSRD News in den kommenden Monaten weiter zu verfolgen, Nachhaltigkeits-Podcasts zu hören, Webinare zu verfolgen und möglicherweise auch CSRD-Trainings zu absolvieren, um die Entwicklung zur CSRD-Umsetzung in Deutschland nicht zu verpassen.

Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen CSRD Kompass Newsletter und Sie erhalten die relevantesten Entwicklungen alle 2 Wochen ganz bequem per E-Mail.

Chancen für Unternehmen auch ohne CSRD-Umsetzung in Deutschland

Die Vorbereitung auf die CSRD, trotz der fehlenden Umsetzung in deutsches Recht, bietet bedeutende Chancen für Unternehmen. Wer die Anforderungen strategisch nutzt, kann sich Wettbewerbsvorteile verschaffen und langfristig profitieren.

  • Mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit: Eine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen bei Stakeholdern und hebt Unternehmen positiv von der Konkurrenz ab.
  • Wettbewerbsvorteile am Markt: ESG-konforme Unternehmen sind für Investoren attraktiver, und transparente Berichterstattung wird zunehmend zum Kaufanreiz für Kunden.
  • Effizienzsteigerung durch Datenanalysen: Die Analyse von Nachhaltigkeitsdaten deckt Optimierungspotenziale in Prozessen, Lieferketten und Ressourcennutzung auf. Das senkt Kosten und verbessert die Umweltbilanz.
  • Frühzeitige Anpassung an Regulatorik: Wer die Anforderungen jetzt umsetzt, ist künftigen gesetzlichen Anpassungen voraus und vermeidet teure Nachbesserungen.
  • Stärkung der Innovationskraft: Die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit fördert innovative Produkte und Geschäftsmodelle, etwa in Kreislaufwirtschaft oder erneuerbaren Energien.
  • Zugang zu Förderungen und Partnerschaften: Viele Förderprogramme richten sich an nachhaltige Unternehmen; eine glaubwürdige Strategie öffnet Türen zu neuen Märkten.
VS-Nachhaltigkeitsbericht-Template

Mit unserer Word-Vorlage erstellen Sie strukturiert einen VS-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung bereiten Sie sich vor, unabhängig vom Stand der nationalen Umsetzung.

Template ansehen

Fazit

Für deutsche Unternehmen sind die Unsicherheiten aufgrund der verzögerten nationalen Umsetzung zwar eine Hürde, dennoch ist frühzeitiges Handeln entscheidend. Wer sich bereits jetzt an den ESRS orientiert, bereitet sich besser auf die Anforderungen vor und sichert sich zugleich strategische Vorteile.

Die Schlüssel zu einer erfolgreichen Umsetzung liegen in:

  • Frühzeitiger Planung: Die Einführung robuster Datenmanagementsysteme und die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse schaffen eine solide Grundlage.
  • Flexibilität: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, können schnell auf regulatorische Änderungen reagieren.
  • Langfristiger Perspektive: Nachhaltigkeit ist für große Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung und für alle eine Chance, Innovationskraft, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Die CSRD ist mehr als eine Richtlinie. Sie ist ein Tool, um nachhaltiges Wirtschaften aktiv zu gestalten. Unternehmen, die die Herausforderungen annehmen, können eine Vorreiterrolle einnehmen und ihre Zukunftsfähigkeit stärken. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Umsetzung zu beginnen und Nachhaltigkeit als strategisches Ziel zu verankern.

Häufige Fragen zur CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ist das CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland schon verabschiedet?

Nein. Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist noch nicht verabschiedet (Stand: September 2026). Nach der öffentlichen Anhörung am 13. April 2026 gab es keine 2./3. Lesung im Bundestag. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag. Die CSRD ist als EU-Richtlinie seit dem 5. Januar 2023 in Kraft. Unternehmen verpflichtet sie aber erst über die jeweilige nationale Umsetzung.

Was gilt, solange das CSRD-UmsG nicht verabschiedet ist?

Bis zur Umsetzung gilt in Deutschland weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), also die nationale Umsetzung der früheren NFRD. Wegen der verspäteten CSRD-Umsetzung läuft seit September 2024 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Wer ist nach dem Omnibus überhaupt noch CSRD-berichtspflichtig?

Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die Mitgliedstaaten müssen die geänderte CSRD bis 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen.

Muss ich für das Berichtsjahr 2025 schon nach den neuen ESRS berichten?

Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich. Dennoch lohnt sich die Vorbereitung über „No Regret Moves“ wie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

Was ändert sich durch die revidierten ESRS und den Voluntary Standard?

Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 und bringen über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte und über 70 % weniger Datenpunkte insgesamt. Parallel wurde aus dem freiwilligen VSME der „VS“ (Voluntary Standard), seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.