
Nachhaltigkeitsbericht: Wer übernimmt die Schlüsselrollen?
Erfahren Sie, welche Abteilungen für den Nachhaltigkeitsbericht verantwortlich sind und wie Sie Ihre Prozesse optimieren.
- Die Verantwortung für den Nachhaltigkeitsbericht liegt beim Vorstand; die Umsetzung ist eine bereichsübergreifende Teamaufgabe.
- In der Praxis koordinieren Accounting- und Nachhaltigkeitsabteilungen die Wesentlichkeitsanalyse häufig gemeinsam.
- Klare Zuständigkeiten und früh aufgesetzte Prozesse sparen erheblich Zeit und Ressourcen.
- Externe Partner wie Berater und Wirtschaftsprüfer ergänzen das interne Team an entscheidenden Stellen.
- Seit dem 18. März 2026 gelten neue CSRD-Schwellenwerte: berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz.
Die steigenden Anforderungen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellen Unternehmen vor die Frage: Wer ist eigentlich verantwortlich für den Nachhaltigkeitsbericht und die Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse? Die Antwort ist komplex, denn es handelt sich um eine echte Gemeinschaftsaufgabe. In diesem Artikel erfahren Sie, welche internen und externen Akteure typischerweise beteiligt sind, wie Verantwortlichkeiten verteilt werden und wie Sie den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter gestalten können.
Das Omnibus-Paket ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Berichtspflichtig sind nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien kumulativ). Viele Unternehmen fallen damit aus dem Pflichtbereich heraus. Hintergründe dazu im Artikel CSRD Omnibus – Was der EU-Vorschlag für Unternehmen bedeutet.
1. Die Verantwortung im Unternehmen
Vorstand und Aufsichtsrat
Die übergeordnete Verantwortung für den Nachhaltigkeitsbericht, welcher Teil des Lageberichts darstellt, liegt beim Vorstand. Er trägt die Pflicht, sicherzustellen, dass der Bericht den rechtlichen Anforderungen entspricht und die strategischen Prioritäten des Unternehmens widerspiegelt. Der Aufsichtsrat hingegen kontrolliert die Qualität des Berichts und wählt gegebenenfalls externe Prüfer aus.
Fachabteilungen: Eine bereichsübergreifende Aufgabe
Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts ist eine teamübergreifende Herausforderung. Verschiedene Abteilungen spielen eine zentrale Rolle:
- Nachhaltigkeitsabteilung: Oft der Hauptverantwortliche für die Koordination, Erhebung und Analyse der relevanten Daten.
- Finanzen/Accounting: Unterstützt methodisch, insbesondere bei der Integration finanzieller und nichtfinanzieller Informationen.
- Recht/Compliance: Hilft bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen und sichert die rechtliche Konformität des Berichts.
- HR: Liefert Daten zu sozialen Themen wie Diversität, Arbeitsbedingungen und Personalentwicklung.
- Risikomanagement: Bewertet Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie.
- Marketing/Communication/Investor Relations: Können komplexe Themen einfach verständlich für eine breite Zielgruppe aufbereiten.
2. Insights aus der Praxis: Wer kümmert sich um die Wesentlichkeitsanalyse
Eine aktuelle Studie des Deutschen Aktieninstituts zeigt, wie Unternehmen in der Praxis die Aufgaben rund um den Nachhaltigkeitsbericht und die Wesentlichkeitsanalyse aufteilen. Hinweis: Mehrfachnennungen waren möglich.
| Aufgabe | Beteiligte Abteilungen | Anteil |
|---|---|---|
| Koordination Wesentlichkeitsanalyse | Accounting-Abteilung | 50 % |
| Koordination Wesentlichkeitsanalyse | Nachhaltigkeitsabteilung | 50 % |
| Koordination Wesentlichkeitsanalyse | Projektteams / individuelle Lösungen | ca. 20 % |
| Fachliche Expertise | Nachhaltigkeitsabteilung | über 80 % |
| Fachliche Expertise | Accounting-Team | ca. 60 % |
| Fachliche Expertise | Legal, HR, Compliance, Risikomanagement | nennenswert |
Diese Daten unterstreichen, dass der Nachhaltigkeitsbericht eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die verschiedene Perspektiven und Kompetenzen erfordert. Gleichzeitig ist auch spannend zu sehen, wie unterschiedlich die Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmen verteilt werden und dass viele Unternehmen noch keine eigene Abteilung für die Wesentlichkeitsanalyse gebildet haben.

Best Practice aus unserer Erfahrung
Aus unserer Perspektive sollte die Aufgabe „CSRD" möglichst nah beim Finance und Accounting Team aufgehangen sein. Folgende Vorteile sehen wir dabei:
- Enge Verbindung zur finanziellen Berichterstattung, um einen einheitlichen und übereinstimmenden Lagebericht zu veröffentlichen
- Erfahrung in der Erhebung, Konsolidierung und Aufbereitung von verlässlichen Daten
- Umfangreiche Kenntnisse mit regulatorischen Berichtsanforderungen
- Direkter Draht zum Wirtschaftsprüfer und Erfahrung im Umgang mit diesem
Die folgende Grafik zeigt weitere wichtige Punkte für die Überlegung, in welcher Abteilung diese Aufgabe am besten aufgehoben ist.

3. Externe Partner für den Nachhaltigkeitsbericht
Neben den internen Akteuren spielen auch externe Partner eine zentrale Rolle bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts:
- Nachhaltigkeitsberater: CSRD-Experten bringen Fachwissen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein und unterstützen bei der Wesentlichkeitsanalyse.
- Wirtschaftsprüfer: Ab 2024/2025 schreibt die CSRD eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor, um deren Qualität und Transparenz sicherzustellen.
4. Tipps für eine effektive Wesentlichkeitsanalyse
Viele Unternehmen arbeiten mit knappen Ressourcen, wenn es um den Nachhaltigkeitsbericht geht und müssen diese gut einteilen, gerade wenn die Aufgabe bei Abteilungen mit anderen Hauptaufgaben liegt. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, können folgende Tipps hilfreich sein:
- Klare Zuständigkeiten festlegen: Definiere frühzeitig, welche Abteilung welche Rolle übernimmt. Eine klare Koordination minimiert Missverständnisse und fördert die Effizienz.
- Bereichsübergreifende Zusammenarbeit fördern: Workshops und interne Schulungen schaffen ein besseres Verständnis der CSRD-Anforderungen und verbessern die Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen.
- Früh genug mit der Datenerhebung beginnen: Gerade wenn viele Abteilungen beteiligt sind, ist das Zusammentragen der notwendigen Daten eine große Aufgabe. Je nach Größe des Unternehmens bietet es sich an, schon vor dem eigentlichen Berichtsjahr damit zu beginnen.
- Effiziente Tools nutzen: Mit dem Excel-Template zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse behältst du den Überblick. Es hilft dir, die Ergebnisse strukturiert zu dokumentieren und vereinfacht die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Wer eine web-basierte Lösung bevorzugt, kann den Materiality Master sehr empfehlen.
- Externe Unterstützung in Anspruch nehmen: Berater und Prüfer können helfen, Herausforderungen zu meistern und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten einen praxisorientierten 4-stündigen Workshop rund um die Wesentlichkeitsanalyse an.
Strukturiere deine Wesentlichkeitsanalyse mit unserem bewährten Excel-Template. Inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung und ESRS-konformer Dokumentation.
5. Fazit: Der Nachhaltigkeitsbericht als Teamleistung
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts erfordert das Zusammenspiel vieler Akteure. Eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit, unterstützt durch klare Prozesse und effiziente Tools, ist der Schlüssel zum Erfolg. Unternehmen, die frühzeitig mit der Planung beginnen und geeignete Ressourcen einsetzen, können nicht nur die regulatorischen Anforderungen der CSRD erfüllen, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für ihre Geschäftsstrategie gewinnen.
Häufige Fragen zur Verantwortung beim Nachhaltigkeitsbericht
Wer trägt die rechtliche Verantwortung für den Nachhaltigkeitsbericht?
Die übergeordnete Verantwortung liegt beim Vorstand. Er stellt sicher, dass der Bericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Unternehmensstrategie widerspiegelt. Der Aufsichtsrat prüft die Qualität und wählt bei Bedarf externe Prüfer aus.
Welche Abteilung sollte die Wesentlichkeitsanalyse koordinieren?
In der Praxis teilen sich Nachhaltigkeitsabteilung und Accounting diese Aufgabe häufig. Aus unserer Erfahrung empfiehlt sich eine Anbindung ans Finance- und Accounting-Team, weil dort regulatorisches Wissen, Datenerhebungserfahrung und der direkte Draht zum Wirtschaftsprüfer bereits vorhanden sind.
Gilt die CSRD-Berichtspflicht noch für mein Unternehmen?
Seit dem 18. März 2026 gelten neue Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien kumulativ). Viele Unternehmen, die bisher in Scope lagen, fallen damit heraus. Mehr dazu im Artikel zum CSRD Omnibus.
Welche Tools helfen bei der Wesentlichkeitsanalyse?
Für eine strukturierte Dokumentation eignet sich unser Excel-Template zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Wer eine web-basierte Softwarelösung bevorzugt, findet im Materiality Master eine bewährte Alternative. Für einen geführten Einstieg empfiehlt sich außerdem unser 4-stündiger Workshop.


