CSR Tools
Finale ESRS und VS-Standard 2026: Was jetzt wirklich beschlossen ist

Finale ESRS und VS-Standard 2026: Was jetzt wirklich beschlossen ist

Die EU-Kommission hat am 3.7.2026 die revidierten ESRS und den freiwilligen VS-Standard (vormals VSME) final angenommen. Was sich seit dem Mai-Entwurf geändert hat – und warum du jetzt nicht überoptimieren solltest.

Erstellt am: 15. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die revidierten ESRS und den freiwilligen VS-Standard (vormals VSME) final angenommen – als Teil des Omnibus-I-Pakets.
  • Die zentrale Entlastung stand schon im Mai-Entwurf: über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte, über 70 % weniger Datenpunkte insgesamt und rund 30 % geringere Kosten je Unternehmen.
  • Der Juli-Schritt ist überwiegend formaler Feinschliff – mit einigen inhaltlichen Präzisierungen bei Menschenrechten, Value-Chain-Cap und VS.
  • Noch nicht rechtskräftig: Parlament und Rat haben eine 2-monatige (auf 4 verlängerbare) Prüffrist. Beide können nur Einspruch einlegen, aber nichts ändern.
  • Handlungsempfehlung: Nutze die Klarheit, aber überoptimiere nicht auf Basis eines Entwurfs.

Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den freiwilligen VS-Standard final angenommen. Der VS (Voluntary Standard) ist die Weiterentwicklung des bisherigen VSME (Voluntary Standard for SMEs): Er wurde inhaltlich verschlankt und über kleine und mittlere Unternehmen hinaus zu einem breiteren freiwilligen Standard geöffnet. Wir verwenden im Folgenden durchgängig die neue Bezeichnung VS. Damit ist ein Prozess, der mit dem Omnibus-Paket begann, ein großes Stück vorangekommen. In diesem Artikel schauen wir uns an, was konkret beschlossen wurde, ob das Ganze schon final ist, was sich seit dem Mai-Entwurf geändert hat – und was das praktisch für dich bedeutet.

Was wurde am 3. Juli 2026 beschlossen?

Die Kommission hat zwei delegierte Rechtsakte angenommen: die revidierten ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen und den freiwilligen VS-Standard für alle, die auf freiwilliger Basis berichten möchten. Beides ist Teil des ersten Omnibus-Pakets, mit dem die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung spürbar verschlanken will.

Die eigentliche Entlastung ist dabei keine Überraschung – sie stand bereits im Mai-Entwurf und wurde im Juli nur bestätigt:

  • Über 60 % weniger verpflichtende Datenpunkte gegenüber dem bisherigen ESRS-Set
  • Über 70 % weniger Datenpunkte insgesamt (Pflicht plus freiwillig)
  • Rund 30 % geringere Kosten je berichtendem Unternehmen
  • Deutlich schlankere Struktur, weniger Überschneidungen, mehr Flexibilität

Kurz gesagt: Die große Richtungsentscheidung war schon im Mai gefallen. Der Juli-Schritt hat das Paket vor allem juristisch sauber gemacht und an einigen Stellen präzisiert.

Ist das jetzt final und rechtskräftig?

Nein – und das ist ein wichtiger Punkt, den du im Blick behalten solltest. Mit der Annahme durch die Kommission startet die sogenannte Prüfphase (Scrutiny Period):

Prüfung durch Parlament und Rat läuft noch

Das Europäische Parlament und der Rat haben nach der Annahme zwei Monate Zeit, das Paket zu prüfen. Diese Frist kann um weitere zwei Monate auf insgesamt vier verlängert werden. Wichtig: Beide Institutionen haben nur ein Einspruchsrecht, aber kein Änderungsrecht. Sie können die Rechtsakte also entweder passieren lassen oder in Gänze ablehnen – aber keine einzelnen Datenpunkte nachverhandeln.

Für die Praxis heißt das: Die inhaltliche Substanz ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit stabil. Ein kompletter Einspruch ist unwahrscheinlich, aber formal möglich. Erst nach Ablauf der Prüffrist und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sind die Standards rechtskräftig.

Mai-Entwurf vs. Juli-Fassung: Was hat sich geändert?

Wer den Mai-Entwurf schon kennt, muss nicht bei null anfangen. Die Änderungen bis Juli sind punktuell, aber teils relevant. Diese sechs Punkte solltest du kennen:

1. Menschenrechte: nur noch „substantiiert UND bestätigt"

In den Sozialstandards S1 bis S4 müssen Menschenrechtsvorfälle nun substantiiert und bestätigt sein, damit sie berichtspflichtig werden. „Bestätigt" bedeutet eine förmliche Feststellung – etwa durch ein Gericht, einen OECD-Beschwerdemechanismus oder eine Behörde. Reine Vorwürfe oder laufende, ungeklärte Verfahren lösen damit keine Berichtspflicht mehr aus.

2. Value-Chain-Cap eindeutig auf Anhang II des VS begrenzt

Der Umfang der Informationen, die du von kleineren Unternehmen in deiner Wertschöpfungskette einfordern darfst, ist jetzt klar auf Anhang II des VS-Standards gedeckelt. Diese Präzisierung schützt insbesondere kleinere Unternehmen in der Lieferkette vor ausufernden Datenanfragen.

3. Der VS wird noch schlanker

Der freiwillige VS-Standard wurde weiter vereinfacht:

  • Die Kategorie-Labels wurden gestrichen
  • Die Schwellenwerte für den Gender-Pay-Gap sind entfallen
  • Die Definition von Arbeitsunfällen wurde vereinfacht

4. Längere Übergangsfristen bei E1-11

Für die Angaben rund um erwartete finanzielle Effekte (E1-11) gelten großzügigere Fristen: Die qualitativen Angaben bekommen statt einem nun zwei Jahre, die quantitativen Angaben statt drei nun vier Jahre Übergangszeit.

5. Neue Strukturflexibilität

Unternehmen erhalten mehr Freiheit bei der Gliederung und Darstellung ihres Berichts. Die Standards schreiben weniger starr vor, in welcher Reihenfolge und Form Angaben erfolgen müssen.

6. Punktuelle Nachschärfungen

Nicht alles wurde gelockert. An einzelnen Stellen hat die Kommission auch nachgeschärft:

  • Die Kennzahl „verlorene Arbeitstage" wurde konkretisiert
  • Bei Wesentlichkeit sind in S1 verpflichtende Ziele sowie Angaben zu Nicht-Beschäftigten vorgesehen

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Hier lohnt es sich, zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden.

Für freiwillig berichtende Unternehmen (VS)

Wenn du nicht CSRD-pflichtig bist, aber trotzdem berichten möchtest – etwa weil Kunden, Banken oder Investoren danach fragen – ist der finale VS für dich die relevante Grundlage. Die gute Nachricht: Der Standard ist deutlich schlanker geworden und der Value-Chain-Cap schützt dich vor überzogenen Datenanfragen deiner Geschäftspartner.

Praktisch heißt das: Du kannst mit einem VS-Bericht ein belastbares, standardisiertes Nachhaltigkeitsprofil aufbauen, ohne den vollen ESRS-Apparat zu stemmen. Für den Einstieg eignet sich eine strukturierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die dir zeigt, welche Themen für dich überhaupt relevant sind.

VSME-Nachhaltigkeitsbericht-Template für KMUs

Starte direkt mit einer praxisnahen Word-Vorlage: strukturiert, verständlich und auf die Anforderungen des aktuellen VS-Standards (vormals VSME) abgestimmt.

Template ansehen

Für CSRD-pflichtige Unternehmen (ESRS)

Bist du berichtspflichtig, bringen die revidierten ESRS spürbare Entlastung: weniger Pflicht-Datenpunkte, längere Übergangsfristen bei E1-11 und mehr Freiheit bei der Struktur deines Berichts. Die höhere Schwelle bei Menschenrechtsvorfällen reduziert zusätzlich den Rechercheaufwand in den Sozialstandards.

Trotzdem gilt: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt das Herzstück deiner Berichterstattung. Sie entscheidet, welche der reduzierten Datenpunkte für dich überhaupt gelten. Wer hier sauber arbeitet, spart im gesamten weiteren Prozess Zeit und Ressourcen.

Nicht auf Basis eines Entwurfs überoptimieren

So verlockend es ist, den eigenen Prozess sofort bis ins letzte Detail auf die neue Fassung zu trimmen: Solange die Prüfphase läuft, ist der Text formal noch nicht rechtskräftig. Richte deine Arbeit an der klaren Grundstruktur aus – Wesentlichkeit, Datengrundlage, Prozesse – aber baue keine aufwendigen Speziallösungen auf einzelne Formulierungen, die sich theoretisch noch verschieben könnten.

Fazit

Mit der Annahme am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission Planungssicherheit geschaffen: Die revidierten ESRS und der freiwillige VS-Standard stehen inhaltlich. Die große Entlastung – über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte und rund 30 % geringere Kosten – war bereits im Mai angelegt und ist nun bestätigt. Die Juli-Änderungen sind überwiegend Feinschliff, mit sinnvollen Präzisierungen bei Menschenrechten, Wertschöpfungskette und VS.

Der kluge Weg für dich: Nutze die neue Klarheit, um deine Wesentlichkeitsanalyse und deine Datengrundlagen aufzuräumen – aber warte mit teuren Detailoptimierungen, bis die Prüfphase abgeschlossen und der Text im Amtsblatt veröffentlicht ist.

Häufige Fragen zu den finalen ESRS und zum VS-Standard (VSME) 2026

Sind die revidierten ESRS und der VS-Standard seit dem 3. Juli 2026 rechtskräftig?

Nein. Die EU-Kommission hat die Rechtsakte angenommen, doch nun läuft eine 2-monatige (auf 4 Monate verlängerbare) Prüfung durch Parlament und Rat. Beide können nur Einspruch einlegen, aber nichts ändern. Rechtskräftig sind die Standards erst nach Ablauf dieser Frist und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.

Wie stark sinkt die Zahl der Datenpunkte durch die ESRS-Revision?

Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 %, die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 %. Die Kosten je berichtendem Unternehmen gehen um rund 30 % zurück. Diese Werte standen bereits im Mai-Entwurf und wurden im Juli bestätigt.

Was hat sich zwischen Mai-Entwurf und Juli-Fassung geändert?

Vor allem sechs Punkte: Menschenrechtsvorfälle in S1–S4 müssen nun substantiiert und bestätigt sein, der Value-Chain-Cap ist eindeutig auf Anhang II des VS begrenzt, der VS-Standard wurde weiter verschlankt, die E1-11-Übergangsfristen sind länger, es gibt mehr Strukturflexibilität und einige punktuelle Nachschärfungen.

Sollte ich meine Berichterstattung jetzt schon vollständig umstellen?

Richte deine Arbeit an der stabilen Grundstruktur aus – Wesentlichkeit, Datengrundlage, Prozesse. Vermeide aber aufwendige Speziallösungen für einzelne Formulierungen, solange die Prüfphase läuft und der Text noch nicht rechtskräftig ist. Nicht auf Basis eines Entwurfs überoptimieren.

Bleib mit dem CSRD Kompass Newsletter auf dem Laufenden

Sobald die Prüfphase abgeschlossen ist und die finalen ESRS und der VS-Standard im Amtsblatt stehen, ordnen wir für dich ein, was das konkret bedeutet. Der CSRD Kompass Newsletter liefert dir alle 2 Wochen Updates, Praxistipps und Tool-Empfehlungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Jetzt kostenlos abonnieren