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Finale ESRS und VS-Standard 2026: Was jetzt wirklich beschlossen ist

Finale ESRS und VS-Standard 2026: Was jetzt wirklich beschlossen ist

Die revidierten ESRS und der freiwillige VS-Standard (vormals VSME) wurden am 3.7.2026 angenommen und am 21.9.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Was sich seit dem Mai-Entwurf geändert hat – und was jetzt gilt.

Zuletzt geändert am: 29. September 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die revidierten ESRS und den freiwilligen VS-Standard (vormals VSME) final angenommen – als Teil des Omnibus-I-Pakets.
  • Die zentrale Entlastung stand schon im Mai-Entwurf: über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte, über 70 % weniger Datenpunkte insgesamt und rund 30 % geringere Kosten je Unternehmen.
  • Der Juli-Schritt ist überwiegend formaler Feinschliff – mit einigen inhaltlichen Präzisierungen bei Menschenrechten, Value-Chain-Cap und VS.
  • Update 29.09.2026 – jetzt rechtskräftig: Beide Rechtsakte wurden am 21. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die revidierten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563) treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027; für das Geschäftsjahr 2026 besteht ein Wahlrecht. Der VS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) ist seit dem 24. September 2026 in Kraft.
  • Handlungsempfehlung: Plane jetzt auf Basis des finalen Texts – Wesentlichkeit, Datengrundlage und Prozesse zuerst.
Update 29.09.2026: im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Dieser Beitrag erschien ursprünglich am 15. Juli 2026, als die Prüfphase durch Parlament und Rat noch lief. Inzwischen ist das Verfahren abgeschlossen: Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 können Unternehmen wählen: bisherige ESRS, bisherige ESRS mit Erleichterungen oder die revidierten ESRS vollständig – die Anwendung ist anzugeben. Der VS wurde am selben Tag als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 veröffentlicht und ist seit dem 24. September 2026 in Kraft. Für die deutsche Sprachfassung der ESRS hat das DRSC eine Berichtigung für Oktober/November 2026 angekündigt.

Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den freiwilligen VS-Standard final angenommen. Der VS (Voluntary Standard) ist die Weiterentwicklung des bisherigen VSME (Voluntary Standard for SMEs): Er wurde inhaltlich verschlankt und über kleine und mittlere Unternehmen hinaus zu einem breiteren freiwilligen Standard geöffnet. Wir verwenden im Folgenden durchgängig die neue Bezeichnung VS. Damit ist ein Prozess, der mit dem Omnibus-Paket begann, weitgehend abgeschlossen. In diesem Artikel schauen wir uns an, was konkret beschlossen wurde, wie der rechtliche Stand ist, was sich seit dem Mai-Entwurf geändert hat – und was das praktisch für dich bedeutet.

Was wurde am 3. Juli 2026 beschlossen?

Die Kommission hat zwei delegierte Rechtsakte angenommen: die revidierten ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen und den freiwilligen VS-Standard für alle, die auf freiwilliger Basis berichten möchten. Beides ist Teil des ersten Omnibus-Pakets, mit dem die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung spürbar verschlanken will.

Die eigentliche Entlastung ist dabei keine Überraschung – sie stand bereits im Mai-Entwurf und wurde im Juli nur bestätigt:

  • Über 60 % weniger verpflichtende Datenpunkte gegenüber dem bisherigen ESRS-Set
  • Über 70 % weniger Datenpunkte insgesamt (Pflicht plus freiwillig)
  • Rund 30 % geringere Kosten je berichtendem Unternehmen
  • Deutlich schlankere Struktur, weniger Überschneidungen, mehr Flexibilität

Kurz gesagt: Die große Richtungsentscheidung war schon im Mai gefallen. Der Juli-Schritt hat das Paket vor allem juristisch sauber gemacht und an einigen Stellen präzisiert.

Ist das jetzt final und rechtskräftig?

Ja – seit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 21. September 2026 (Update 29.09.2026). Mit der Annahme durch die Kommission am 3. Juli 2026 startete zunächst die sogenannte Prüfphase (Scrutiny Period):

Prüfphase abgeschlossen, Veröffentlichung im Amtsblatt

Das Europäische Parlament und der Rat hatten nach der Annahme zwei Monate Zeit (verlängerbar auf vier), das Paket zu prüfen. Beide Institutionen hatten nur ein Einspruchsrecht, aber kein Änderungsrecht – sie konnten die Rechtsakte also nur passieren lassen oder in Gänze ablehnen. Nach Abschluss der Prüfphase wurden beide Rechtsakte am 21. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Für die Praxis heißt das:

  • Revidierte ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563): in Kraft ab 10. November 2026, verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 besteht ein Wahlrecht zwischen den bisherigen ESRS, den bisherigen ESRS mit Erleichterungen und den revidierten ESRS (vollständig); welche Fassung angewendet wird, ist anzugeben.
  • VS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560): in Kraft seit dem 24. September 2026.

Mai-Entwurf vs. Juli-Fassung: Was hat sich geändert?

Wer den Mai-Entwurf schon kennt, muss nicht bei null anfangen. Die Änderungen bis Juli sind punktuell, aber teils relevant. Diese sechs Punkte solltest du kennen:

1. Menschenrechte: nur noch „substantiiert UND bestätigt"

In den Sozialstandards S1 bis S4 müssen Menschenrechtsvorfälle nun substantiiert und bestätigt sein, damit sie berichtspflichtig werden. „Bestätigt" bedeutet eine förmliche Feststellung – etwa durch ein Gericht, einen OECD-Beschwerdemechanismus oder eine Behörde. Reine Vorwürfe oder laufende, ungeklärte Verfahren lösen damit keine Berichtspflicht mehr aus.

2. Value-Chain-Cap eindeutig auf Anhang II des VS begrenzt

Der Umfang der Informationen, die du von kleineren Unternehmen in deiner Wertschöpfungskette einfordern darfst, ist jetzt klar auf Anhang II des VS-Standards gedeckelt. Diese Präzisierung schützt insbesondere kleinere Unternehmen in der Lieferkette vor ausufernden Datenanfragen.

3. Der VS wird noch schlanker

Der freiwillige VS-Standard wurde weiter vereinfacht:

  • Die Kategorie-Labels wurden gestrichen
  • Die Schwellenwerte für den Gender-Pay-Gap sind entfallen
  • Die Definition von Arbeitsunfällen wurde vereinfacht

4. Längere Übergangsfristen bei E1-11

Für die Angaben rund um erwartete finanzielle Effekte (E1-11) gelten großzügigere Fristen: Die qualitativen Angaben bekommen statt einem nun zwei Jahre, die quantitativen Angaben statt drei nun vier Jahre Übergangszeit.

5. Neue Strukturflexibilität

Unternehmen erhalten mehr Freiheit bei der Gliederung und Darstellung ihres Berichts. Die Standards schreiben weniger starr vor, in welcher Reihenfolge und Form Angaben erfolgen müssen.

6. Punktuelle Nachschärfungen

Nicht alles wurde gelockert. An einzelnen Stellen hat die Kommission auch nachgeschärft:

  • Die Kennzahl „verlorene Arbeitstage" wurde konkretisiert
  • Bei Wesentlichkeit sind in S1 verpflichtende Ziele sowie Angaben zu Nicht-Beschäftigten vorgesehen

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Hier lohnt es sich, zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden.

Für freiwillig berichtende Unternehmen (VS)

Wenn du nicht CSRD-pflichtig bist, aber trotzdem berichten möchtest – etwa weil Kunden, Banken oder Investoren danach fragen – ist der finale VS für dich die relevante Grundlage. Die gute Nachricht: Der Standard ist deutlich schlanker geworden, und der Value-Chain-Cap schützt dich ab dem Geschäftsjahr 2027 vor überzogenen Datenanfragen deiner Geschäftspartner – sofern dein Unternehmen bis zu 1.000 Beschäftigte hat.

Praktisch heißt das: Du kannst mit einem VS-Bericht ein belastbares, standardisiertes Nachhaltigkeitsprofil aufbauen, ohne den vollen ESRS-Apparat zu stemmen. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist für den VS nicht vorgeschrieben – sie kann aber sinnvoll sein, wenn du strategisch herausarbeiten willst, welche Themen für dich besonders relevant sind.

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Für CSRD-pflichtige Unternehmen (ESRS)

Bist du berichtspflichtig, bringen die revidierten ESRS spürbare Entlastung: weniger Pflicht-Datenpunkte, längere Übergangsfristen bei E1-11 und mehr Freiheit bei der Struktur deines Berichts. Die höhere Schwelle bei Menschenrechtsvorfällen reduziert zusätzlich den Rechercheaufwand in den Sozialstandards.

Trotzdem gilt: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt das Herzstück deiner Berichterstattung. Sie entscheidet, welche der reduzierten Datenpunkte für dich überhaupt gelten. Wer hier sauber arbeitet, spart im gesamten weiteren Prozess Zeit und Ressourcen.

Jetzt auf Basis des finalen Texts planen

Seit der Veröffentlichung im Amtsblatt steht der Text fest – du kannst deine Prozesse jetzt gezielt auf die revidierten ESRS ausrichten. Entscheide früh, welche Fassung du für das Geschäftsjahr 2026 anwendest, und setze die Prioritäten bei Wesentlichkeit, Datengrundlage und Prozessen. Ein Detail bleibt: Für die deutsche Sprachfassung hat das DRSC eine Berichtigung für Oktober/November 2026 angekündigt. Bei Formulierungen, auf die es genau ankommt, lohnt sich bis dahin der Abgleich mit der englischen Fassung.

Fazit

Mit der Annahme am 3. Juli 2026 und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 21. September 2026 herrscht Planungssicherheit: Die revidierten ESRS gelten verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027, der freiwillige VS-Standard ist seit dem 24. September 2026 in Kraft. Die große Entlastung – über 60 % weniger Pflicht-Datenpunkte und rund 30 % geringere Kosten – war bereits im Mai angelegt und ist nun bestätigt. Die Juli-Änderungen sind überwiegend Feinschliff, mit sinnvollen Präzisierungen bei Menschenrechten, Wertschöpfungskette und VS.

Der kluge Weg für dich: Nutze die neue Klarheit, um deine Wesentlichkeitsanalyse und deine Datengrundlagen auf die finale Fassung auszurichten – und entscheide, welche ESRS-Fassung du für das Geschäftsjahr 2026 anwendest.

Häufige Fragen zu den finalen ESRS und zum VS-Standard (VSME) 2026

Sind die revidierten ESRS und der VS-Standard seit dem 3. Juli 2026 rechtskräftig?

Nicht ab dem 3. Juli – an diesem Tag hat die EU-Kommission die Rechtsakte angenommen, danach lief die Prüfphase durch Parlament und Rat. Am 21. September 2026 wurden beide im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Stand 29.09.2026): Die revidierten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563) treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, mit Wahlrecht für das Geschäftsjahr 2026. Der VS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) ist seit dem 24. September 2026 in Kraft.

Wie stark sinkt die Zahl der Datenpunkte durch die ESRS-Revision?

Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 %, die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 %. Die Kosten je berichtendem Unternehmen gehen um rund 30 % zurück. Diese Werte standen bereits im Mai-Entwurf und wurden im Juli bestätigt.

Was hat sich zwischen Mai-Entwurf und Juli-Fassung geändert?

Vor allem sechs Punkte: Menschenrechtsvorfälle in S1–S4 müssen nun substantiiert und bestätigt sein, der Value-Chain-Cap ist eindeutig auf Anhang II des VS begrenzt, der VS-Standard wurde weiter verschlankt, die E1-11-Übergangsfristen sind länger, es gibt mehr Strukturflexibilität und einige punktuelle Nachschärfungen.

Sollte ich meine Berichterstattung jetzt schon vollständig umstellen?

Verpflichtend sind die revidierten ESRS ab dem Geschäftsjahr 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 kannst du wählen zwischen den bisherigen ESRS, den bisherigen ESRS mit Erleichterungen und den revidierten ESRS (vollständig) – die gewählte Fassung ist im Bericht anzugeben. Da der Text jetzt feststeht, lohnt sich die Umstellung vor allem bei Wesentlichkeit, Datengrundlage und Prozessen. Für exakte Formulierungen der deutschen Fassung solltest du die angekündigte Berichtigung (Oktober/November 2026) im Blick behalten.

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