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Bundestagswahl 2025: Was bedeutet das für die Umsetzung der CSRD in Deutschland?

Bundestagswahl 2025: Was bedeutet das für die Umsetzung der CSRD in Deutschland?

Die Bundestagswahl 2025 und ihre Auswirkungen auf die Umsetzung der CSRD und nachhaltige Unternehmensstrategien.

Zuletzt geändert am: 29. September 2026
Kurz & kompakt
  • Die Bundestagswahl 2025 hat die politische Landschaft neu geordnet. Seit Mai 2025 regiert eine Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz.
  • Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz ist weiterhin nicht verabschiedet. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht (Stand: September 2026).
  • Das Omnibus-Paket hat den Kreis der Berichtspflichtigen stark verkleinert. Pflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz.
  • Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich.
  • Unabhängig von der Politik lohnen sich frühe „No Regret Moves“ wie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und klare Zuständigkeiten.

Deutschland hat entschieden: Am vergangenen Sonntag wählte das Land eine neue Bundesregierung, nachdem die Ampel-Koalition gescheitert war. Die Bundestagswahl 2025 bestimmt die politische Zukunft Deutschlands. Sie hat auch bedeutende Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf Nachhaltigkeitsregulierungen. Besonders relevant ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen zu umfassender Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Noch ist sie nicht in nationales Recht übertragen. Mit der laufenden Diskussion über die Omnibus-Initiative, die die CSRD weiter vereinfacht, bleibt zudem offen, wie die Richtlinie in Deutschland letztendlich umgesetzt wird.

Aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland (September 2026)

Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist weiterhin nicht verabschiedet. Es befindet sich im parlamentarischen Verfahren, eine öffentliche Anhörung fand am 13. April 2026 statt. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag. Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich.

Was ist die CSRD?

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur detaillierten Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtet. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und weitet den Anwendungsbereich auf eine größere Zahl von Unternehmen aus. Ziel ist es, Transparenz zu erhöhen und Investoren sowie Stakeholdern fundierte Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Deutschland hat bereits erste Schritte zur Umsetzung der CSRD unternommen und einen Regierungsentwurf vorgelegt. Die endgültige regulatorische Ausgestaltung hängt gerade jetzt auch von der politischen Lage ab.

Wer ist nach dem Omnibus-Paket noch berichtspflichtig?

Das Omnibus-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470) ist seit dem 18. März 2026 in Kraft und hat den Anwendungsbereich deutlich verkleinert. Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen, die beide Kriterien erfüllen:

  • mehr als 1.000 Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) und
  • mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.

Beide Schwellen gelten kumulativ. Die frühere „2 von 3“-Logik mit niedrigeren Werten entfällt. Die Mitgliedstaaten müssen die geänderte CSRD bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen.

Ausgang der Bundestagswahl 2025 und Auswirkungen auf die CSRD

Die Bundestagswahl 2025 hat zu einer neuen Regierung geführt, die maßgeblich die Umsetzung der CSRD beeinflussen wird. Die folgende Übersicht fasst die Ergebnisse und die jeweilige Haltung zur Nachhaltigkeitsregulierung zusammen:

ParteiErgebnisHaltung zu CSRD & Nachhaltigkeit
CDU/CSU28,52 %Stärkste Kraft, Kanzlerkandidat Friedrich Merz braucht einen Koalitionspartner. Spricht sich gegen die CSRD aus und will Belastungen bei CSRD und Taxonomie begrenzen. Setzt auf Emissionshandel und alle klimafreundlichen Energien inklusive Kernenergie. Will das Lieferkettengesetz abschaffen.
AfD20,8 %Zweitstärkste Kraft, besonders stark im Osten. Sieht Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben kritisch, möglicher Widerstand gegen CSRD-Regelungen. Lehnt Klimaschutzmaßnahmen generell ab, setzt auf fossile Energieträger und sieht Berichtspflichten als unnötige Belastung.
SPD16,41 %Nur noch drittstärkste Kraft, muss sich neu sortieren. Bekennt sich zu den europäischen Klimazielen, setzt auf erneuerbare Energien und will Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien unterstützen. Befürwortet die EU-Lieferkettenrichtlinie.
Grüne11,61 %Verluste, aber relevanter Akteur für Koalitionen. Will eine schnelle Umsetzung der CSRD in nationales Recht und eine Vereinfachung der ESRS-Standards. Unterstützt die EU-Lieferkettenrichtlinie und fordert ambitionierte Klimaschutzziele.
Linke8,77 %Überraschendes Comeback, könnte soziale Aspekte der Berichterstattung stärken. Fordert ambitioniertere Klimaziele, mehr Transparenz bei sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie ein stärkeres Lieferkettengesetz. Will Deutschland bis 2040 klimaneutral machen.
FDP / BSW4,33 % / 4,97 %Beide nicht im Bundestag. Die FDP scheiterte ebenso wie das Bündnis Sahra Wagenknecht an der Fünf-Prozent-Hürde.

Mögliche Szenarien nach der Wahl (Rückblick)

Einordnung (Stand September 2026)

Die folgenden Szenarien geben unsere Einschätzung vom Februar 2025 wieder. Eingetreten ist Szenario 1: Seit Mai 2025 regiert eine Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf EU-Ebene ist seit dem 18. März 2026 die Omnibus-Richtlinie in Kraft, das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz ist weiterhin nicht verabschiedet (siehe oben).

Merz strebte eine Regierungsbildung bis Ostern 2025 an. Die CDU/CSU hatte eine Koalition mit der AfD konsequent ausgeschlossen. Auch die Linke galt nicht als Regierungspartner, da sie sich als starke Opposition positionieren wollte. Je nach Koalitionsbildung ergaben sich aus damaliger Sicht folgende Szenarien für Unternehmen:

  1. CDU/CSU und SPD (Große Koalition): Wahrscheinlichste Koalition mit einer moderaten Umsetzung der CSRD. Während die CDU wirtschaftsfreundliche Anpassungen bevorzugt, könnte die SPD auf eine konsequente Einhaltung der EU-Vorgaben drängen.

  2. CDU/CSU, SPD und Grüne (Kenia-Koalition): Hier könnte ein stärkerer Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeitsregulierungen gelegt werden, was eine striktere Umsetzung der CSRD bedeuten könnte.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Auch wenn die Situation im Moment ungewiss ist, sollten Unternehmen proaktiv handeln, um auf die Umsetzung der CSRD bestmöglich vorbereitet zu sein. Die Vorbereitung auf die CSRD bietet Unternehmen zudem zahlreiche Chancen. Eine gesteigerte Transparenz und Glaubwürdigkeit stärkt die Reputation, während Kunden und Investoren zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit legen und ESG-konforme Unternehmen bevorzugen. Unternehmen, die sich aktiv für Nachhaltigkeit engagieren, haben außerdem bessere Chancen auf Förderprogramme. Die systematische Erhebung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten ermöglicht zudem eine gezieltere Identifikation von Optimierungspotenzialen.

Es ist für Unternehmen also empfehlenswert, jetzt schon sogenannte „No Regret Moves“ durchzuführen, um sich unabhängig von zukünftigen Regulierungen bestmöglich aufzustellen.

No Regret Moves: jetzt vorbereiten

  • Verantwortlichkeiten klären: Definiere klare Zuständigkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Verantwortliche Teams und Personen sollten frühzeitig benannt werden.
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Sie bildet die Grundlage der CSRD und liefert wertvolle strategische Erkenntnisse, die auch über die CSRD hinaus nutzbar sind.
  • CSRD-Testbericht verfassen: Der freiwillige Standard VS (vormals VSME) bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Berichterstattung. Du kannst ihn freiwillig testen, um dich vorzubereiten.
  • Lieferkettenstrategie überarbeiten: Konsumenten achten zunehmend auf Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Optimiere die Lieferketten-Compliance frühzeitig.
  • Klimastrategie anpassen: Die neue Regierung wird Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und Energieeffizienz voraussichtlich anpassen. Frühzeitige Investitionen bringen langfristige Vorteile.
  • Regulatorische Entwicklungen beobachten: Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Vorgaben bleiben ein dynamisches Feld. Verfolge aktuelle Debatten und Gesetzesänderungen.

Für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) eignet sich unser Excel-Template für Wesentlichkeitsanalysen oder die Materiality Master Software. Den VS (vormals VSME) kannst du als vereinfachten Einstieg nutzen. Über aktuelle Updates informiert dich unser Newsletter „CSRD-Kompass“. Webinare, Fachnetzwerke und Expertenforen helfen dir zusätzlich, frühzeitig auf regulatorische Änderungen zu reagieren.

Aus VSME wurde der „VS“ (Voluntary Standard)

Der freiwillige VSME-Standard wurde am 3. Juli 2026 als „VS“ (Voluntary Standard) angenommen und ist seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er baut inhaltlich auf dem VSME auf und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Zusätzlich gilt ab dem Geschäftsjahr 2027: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den VS hinausgehen. Details: Finale ESRS und VS-Standard 2026.

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Dieses Template erleichtert dir die Durchführung deiner doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD und liefert die strategische Grundlage für deine Berichterstattung.

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Häufige Fragen zur CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ist die CSRD in Deutschland schon in nationales Recht umgesetzt?

Noch nicht. Das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist weiterhin nicht verabschiedet und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag. Die Mitgliedstaaten müssen die CSRD bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen.

Wer ist nach dem Omnibus-Paket noch CSRD-berichtspflichtig?

Ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die frühere „2 von 3“-Logik mit niedrigeren Schwellen entfällt.

Muss ich für das Berichtsjahr 2025 nach den neuen ESRS berichten?

Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich. Trotzdem lohnt es sich, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und klare Zuständigkeiten frühzeitig aufzusetzen.

Was sollten Unternehmen jetzt unabhängig von der Politik tun?

Sinnvoll sind „No Regret Moves“: Verantwortlichkeiten klären, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, einen freiwilligen Testbericht erstellen und die Lieferkettenstrategie prüfen. Diese Schritte zahlen sich unabhängig vom endgültigen Gesetzestext aus.

Fazit

Die Bundestagswahl 2025 hat die politische Landschaft Deutschlands neu geformt und wird einen erheblichen Einfluss auf die Umsetzung der CSRD haben. Unternehmen sollten sich proaktiv vorbereiten und politische Entwicklungen genau verfolgen, um nicht von regulatorischen Änderungen überrascht zu werden. Frühzeitiges Handeln minimiert Risiken und schafft langfristige Wettbewerbsvorteile.