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VS (vormals VSME)
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VS (vormals VSME)

VS (vormals VSME) als freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht für Unternehmen außerhalb der CSRD. Ist der Standard passend für Ihr Unternehmen? Aufbau und Inhalte einfach erklärt.

Zuletzt aktualisiert: 29. September 20267 Kapitel
VS (vormals VSME) – kurz & kompakt

Der VS (Voluntary Standard), vormals VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs), ist der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard der EU und richtet sich an alle Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen und entsprechend nicht verpflichtet sind, die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS durchzuführen. Der Standard dient als Grundlage für alle, die dennoch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen möchten.

Dieser Standard bietet eine gute Datenpunktebasis, um Erwartungen verschiedener Stakeholder gerecht zu werden. Insbesondere die Scope 1-3 Emissionen gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Aus dem VSME wurde der „VS (Voluntary Standard)“: Die EU-Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen; seit dem 24. September 2026 ist er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er steht nicht mehr nur KMU offen, sondern allen Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.

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1. Was ist der VS (vormals VSME)?

Der VS (Voluntary Standard) ist ein freiwilliger europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD‑Berichtspflicht fallen. Er geht auf den VSME („Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“) zurück, den die EFRAG im Dezember 2024 für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht hat. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission den Standard als VS angenommen und für alle Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs geöffnet. Ziel ist es, diesen Unternehmen einen praktikablen, einheitlichen Rahmen für ESG‑Berichte zu bieten, jedoch ohne die Komplexität der ESRS und ohne Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, aber dennoch mit klaren Anforderungen.

Mit dem EU‑Omnibus‑Paket steigt die Bedeutung des Standards. Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz (kumulativ). Damit fällt ein Großteil der bisher erfassten Unternehmen aus der Berichtspflicht heraus. Für diese Unternehmen ist der VS der zentrale Referenzrahmen.

Aus VSME wird VS

Der freiwillige Berichtsstandard hieß bisher VSME (EFRAG, Dezember 2024). Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission ihn als Teil des Omnibus-I-Pakets per delegiertem Rechtsakt als VS (Voluntary Standard) angenommen. Seit dem 24. September 2026 ist er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, nicht mehr nur KMU. Inhaltlich baut der VS auf dem VSME auf, die Anpassungen sind gering: Der Standard wurde weiter vereinfacht, und der Value-Chain-Cap ist eindeutig auf Anhang II des VS begrenzt. CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten (ab dem Geschäftsjahr 2027) also keine Informationen verlangen, die darüber hinausgehen. Auf dieser Seite verwenden wir deshalb die neue Bezeichnung VS. Mehr dazu im Beitrag Finale ESRS und VS-Standard 2026.

Bedeutung des VS für Unternehmen

  • Kunden, Banken und Geschäftspartner fordern zunehmend ESG‑Informationen.
  • Auch nicht CSRD‑pflichtige Unternehmen stehen unter Daten‑ und Nachweisdruck.
  • Der VS bietet eine Obergrenze für angefragte Nachhaltigkeitsinformationen und schafft gleichzeitig Rechtssicherheit.
  • Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz ist noch nicht verabschiedet; einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht (Stand: September 2026). Bis dahin ist der VS für viele Unternehmen der praktisch relevante Standard.

2. Wie ist der VS aufgebaut?

Der VS ist – wie schon der VSME – modular strukturiert und besteht aus zwei Modulen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die VSME-Fassung der EFRAG vom Dezember 2024, auf der der VS aufbaut. Beide Module zusammen umfassen rund 190 Datenpunkte.

Basis-Modul

  • umfasst 11 Angabepflichten (B1–B11)
  • bildet den Mindeststandard
  • ideal für Kleinstunternehmen oder KMU mit begrenzten Ressourcen

Umfassendes Modul

  • umfasst 9 zusätzliche Angabepflichten (C1–C9)
  • für Unternehmen, die detailliertere Einblicke geben möchten
  • erweitert den Bericht um zusätzliche Umwelt‑, Sozial‑ und Governance-Aspekte

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Umwelt (z. B. Energie, Emissionen, Ressourcen)
  • Soziales (z. B. Arbeitsbedingungen, Lieferkette)
  • Unternehmensführung (Governance‑Strukturen)

Ein Teil der Angaben ist verpflichtend, andere folgen dem „if applicable“-Ansatz. Diese müssen folglich nur berichtet werden, wenn sie für das Unternehmen relevant sind.

3. Wie sollte berichtet werden?

Der VS bietet klare Strukturvorgaben, aber keine starre Form. Entscheidend sind:

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Ein Bericht sollte offenlegen:

  • Welche Themen betreffen das Unternehmen?
  • Welche Daten liegen vor und wie wurden sie ermittelt?
  • Welche Fortschritte oder Herausforderungen bestehen?

Systematische Datenerfassung

Empfohlen wird ein strukturierter Prozess:

  1. Orientierung schaffen & Verantwortlichkeiten klären
  2. Relevante Themen eingrenzen
  3. Daten sammeln & aufbereiten
  4. Bericht strukturieren und schreiben
  5. Ergebnisse kommunizieren

Optionale doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Anders als bei der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse im VS nicht vorgeschrieben.
Dennoch kann sie sinnvoll sein, um die Berichterstattung strategisch auszurichten. Sollte sie gewünscht sein, unterstützen wir bei der Durchführung gerne.

4. Welche Hilfsmittel und Tools gibt es?

Unternehmen können von mehreren digitalen Unterstützungsangeboten profitieren:

1. Neues VSME‑Digitaltool (BMWE/BMDS)

Ein offiziell vorgestelltes, kostenloses Tool erleichtert:

  • Datenerfassung
  • Strukturierung
  • Erstellung eines vollständigen VSME‑Berichts

2. DNK‑Plattform

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex integriert beide VSME‑Module in seine Plattform, inklusive Vollständigkeits‑Check. Bis Ende 2026 stellt der DNK sein VSME-Modul auf den VS um.

3. Branchenleitfäden & VS‑Vorlagen

Einige Institutionen stellen praxisnahe Musterberichte und Leitfäden bereit. Mit unserer VS-Wordvorlage oder der VS-Datenpunkteliste kann wertvolle Zeit gespart werden.

5. VS-Bericht geschafft: Was kommt jetzt?

Mit Fertigstellung des Berichts eröffnet der freiwillige Standard neue Möglichkeiten:

Verbesserte Datenbasis für strategische Entscheidungen

Ein strukturierter ESG‑Überblick hilft, Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen.

Entlastung bei ESG‑Anfragen

Durch die Obergrenze‑Funktion werden standardisierte Infos mehrfach nutzbar. Beispielsweise gegenüber Kunden, Banken oder Partnern.

Perspektive: Weiterentwicklung Richtung ESRS

Der VS kann ein Einstieg sein.
Unternehmen, die später CSRD‑ oder ESRS‑Pflichten erfüllen müssen, haben bereits eine solide Basis.

Kontinuierliche Verbesserung

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Prozess. Daher sind regelmäßige Updates, Verbesserungen und Monitoring sinnvoll und wirkungsvolle Maßnahmen umzusetzen. Auch die Verbesserung der THG-Bilanzierung, insbesondere die Scope 3 Berechnung, kann strategisch sehr wertvoll sein.

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6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist der VS verpflichtend?

Nein. Der Standard ist freiwillig, kann aber durch Kunden oder Lieferkettenerwartungen de facto relevant werden. Zudem hat die EU-Kommission ihn am 3. Juli 2026 per delegiertem Rechtsakt offiziell als freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen; seit dem 24. September 2026 ist er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft.

Für wen lohnt sich der VS?

Vor allem für:

  • KMU und andere Unternehmen ohne CSRD‑Pflicht
  • Zulieferer großer Unternehmen
  • Betriebe mit ESG‑Anfragen von Banken/Kunden
Brauche ich eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Nein. Sie kann aber die Qualität und Wirkung des Berichts verbessern. Zudem bietet die DWA einen strategischen Mehrwert, u.a. zur Identifikation von Chancen und Risiken für das Unternehmen.

Wie viele Datenpunkte umfasst der VS insgesamt?

Die VSME-Fassung vom Dezember 2024, auf der der VS aufbaut, umfasst insgesamt rund 190 Datenpunkte in zwei Modulen. Details dazu findest du in unserer VS-Datenpunkteliste.

Kann ich den Bericht digital erstellen?

Ja, es gibt ein offizielles digitales Tool, das die Erstellung stark vereinfacht.

Ist eine CO2-Bilanzierung nach GHG-Protokoll verpflichtend?

Es werden Angaben zu den Scope 1 und Scope 2 Emissionen verlangt. Scope 3 kann optional ausgewiesen werden. Je nach Ambitionsniveau ist es also sinnvoll, eine valide Berechnung des Fußabdrucks zu integrieren.

Was ist der Unterschied zwischen VSME und VS (Voluntary Standard)?

Der VSME wurde im Dezember 2024 von der EFRAG als freiwilliger Standard für KMU veröffentlicht. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission ihn als Teil des Omnibus-I-Pakets per delegiertem Rechtsakt als VS (Voluntary Standard) angenommen. Seit dem 24. September 2026 ist der VS als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er steht nicht mehr nur KMU offen, sondern allen Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Inhaltlich baut er auf dem VSME auf, die Anpassungen sind gering: weitere Vereinfachungen und ein Value-Chain-Cap, der eindeutig auf Anhang II des VS begrenzt ist. CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Wertschöpfungspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten (ab dem Geschäftsjahr 2027) also keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen einfordern. Bestehende VSME-Berichte behalten ihre Gültigkeit.

Wie kann CSR-Tools mich unterstützen?

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem VS-Bericht durch beispielsweise einen VS-Workshop, einem Template für Ihren Bericht oder zum Thema THG-Bilanz. Kontaktieren Sie uns gern für individuelle Anfragen oder besuchen Sie unsere Angebote-Seite.

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