Nachhaltigkeitslexikon – Alle Begriffe rund um CSRD erklärt

CSRD, ESRS, CSDDD, SBTi, … Kennen Sie all diese Abkürzungen? Und wissen Sie auch wofür diese stehen? Neue Nachhaltigkeits-Regularien nehmen so langsam Gestalt an und Unternehmen prägen stetig neue Begrifflichkeiten in diesem Bereich. Im Dschungel Begriffe rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es schwer den Überblick zu behalten. Dieser Artikel dient als Ihr Nachhaltigkeitslexikon durch das Wirrwarr an Abkürzungen und Begriffen rund um Nachhaltigkeit und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), indem wesentliche Begriffe erklärt und in Kontext gesetzt werden.

Nachhaltigkeitslexikon

Ihr Nachhaltigkeitslexikon von A bis Z

Nachhaltigkeitsbegriffe von A bis D

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): Der CBAM ist ein EU-Mechanismus, der Importabgaben auf CO2-intensive Waren erhebt, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und globale Klimaschutzbemühungen zu unterstützen. Er zielt darauf ab, Carbon Leakage zu verhindern und fördert umweltfreundliche Produktionsmethoden weltweit.

CCF (Corporate Carbon Footprint): Der CCF misst die Gesamtmenge der Treibhausgasemissionen, die direkt und indirekt durch die Aktivitäten eines Unternehmens entstehen. Er ist ein wesentlicher Indikator für die Umweltauswirkungen einer Organisation und dient als Grundlage für Strategien zur Reduzierung von Emissionen und Förderung von Nachhaltigkeit.

CDP (Carbon Disclosure Project): Das CDP ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die Unternehmen sowie Städte dazu anhält, ihre Umweltdaten, insbesondere bezüglich CO2-Emissionen, Wald- und Wassermanagement, offenzulegen. Durch diese Transparenz unterstützt das CDP Investoren, Unternehmen und Städte dabei, umweltbewusste Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Praktiken zu fördern.

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Die CSDDD, auch CS3D genannt, ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die Unternehmen dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette zu beachten. Sie zielt darauf ab, Menschenrechte und Umweltstandards zu schützen, indem sie Unternehmen dazu anhält, potenzielle und tatsächliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf diese Bereiche zu identifizieren, zu verhindern und abzumildern. Diese EU-Richtlinie weist an mehreren Stellen deutlich strengere Regelungen auf im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

CSR (Corporate Social Responsibility): CSR steht für die freiwillige Verantwortung von Unternehmen für soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte ihres Handelns, die über gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Es umfasst Maßnahmen zur Förderung ethischen Verhaltens, Umweltschutzes, sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit, wodurch Unternehmen einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen stellt. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, detailliert über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu berichten, sowie welche Auswirkungen Umweltveränderungen auf das Unternehmen haben können. Ziel ist es, Transparenz und Einheitlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen und somit zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen. 

DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex): Der DNK ist ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Deutschland. Er definiert Standards für Transparenz und Vergleichbarkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Kodex dient als Leitfaden für Unternehmen, um ihre Nachhaltigkeitsleistungen effektiv zu kommunizieren und fördert so die Integration von Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft.

Doppelte Materialität: Der Begriff „doppelte Materialität“ bezieht sich auf ein wichtiges Konzept in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, das sowohl die finanzielle als auch die nicht-finanzielle (ESG-bezogene) Auswirkungen eines Unternehmens berücksichtigt. Dieses Konzept wird durch die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse angewandt und erkennt an, dass bestimmte Aspekte, die für die Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung eines Unternehmens wesentlich sind, auch einen signifikanten Einfluss auf dessen finanzielle Leistung haben können. Doppelte Materialität betont die Notwendigkeit, beide Arten von Auswirkungen in der Berichterstattung zu integrieren, um ein vollständiges Bild der Unternehmensleistung zu geben.

Nachhaltigkeitsbegriffe von E bis I

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group): EFRAG ist eine Organisation, die Beratung und Fachwissen im Bereich der Finanzberichterstattung in Europa bietet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Empfehlungen für die Annahme von International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der CSRD in der EU zu geben und zur Verbesserung der Qualität der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung beizutragen. EFRAG spielt auch eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem sie die Europäische Kommission in diesen Angelegenheiten berät und unterstützt.

ESG (Environmental, Social and Governance): ESG bezieht sich auf drei zentrale Faktoren zur Bewertung der Nachhaltigkeit und ethischen Auswirkungen von Investitionen in Unternehmen. „Environmental“ steht für Umweltaspekte wie Klimaschutz und Ressourcennutzung, „Social“ umfasst soziale Verantwortung, etwa in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Diversität, und „Governance“ betrifft die Unternehmensführung, einschließlich Transparenz und Korruptionsbekämpfung. ESG-Kriterien sind wesentlich für Investoren und Unternehmen, die nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken fördern möchten.

ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Die ESRS sind ein Satz von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, entwickelt im Rahmen der EU-Strategien für nachhaltiges Finanzwesen. Diese Standards sollen eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) von Unternehmen ermöglichen. Sie zielen darauf ab, die Transparenz und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, die von Investoren und anderen Stakeholdern für fundierte Entscheidungen genutzt werden.

EU Taxonomie: Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Investitionen als ökologisch nachhaltig gelten können. Sie ist ein Teil der EU-Strategie für nachhaltiges Finanzwesen und zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern, indem sie klare Kriterien und Definitionen für Nachhaltigkeit in verschiedenen Wirtschaftssektoren bietet. Die Taxonomie hilft Investoren, Unternehmen und Policymakern zu erkennen, welche Aktivitäten als nachhaltig betrachtet werden können, fördert somit Investitionen in grüne Projekte und unterstützt die EU bei der Erreichung ihrer Klimaziele.

GHG (Greenhouse Gas Protocol): Das Greenhouse Gas Protocol ist ein international anerkannter Standard für die Erfassung und das Management von Treibhausgasemissionen. Es bietet Rahmenbedingungen und Richtlinien für Unternehmen und Regierungen, um ihre Emissionen systematisch zu messen und zu berichten. Dieser Standard hilft bei der Identifizierung von Emissionsquellen, fördert die Transparenz in der Berichterstattung und unterstützt Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Kampf gegen den Klimawandel.

Greenwashing: Greenwashing ist eine Praxis, bei der Unternehmen irreführende oder übertriebene Ansprüche hinsichtlich ihrer Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit machen, um ein positives Image zu schaffen, ohne tatsächlich substantielle Maßnahmen für Umweltschutz oder soziale Verantwortung zu ergreifen. Dies kann durch falsche Werbung, nicht nachprüfbare Behauptungen oder das gezielte Verschleiern von Umweltauswirkungen geschehen. Greenwashing täuscht Verbraucher und Investoren und kann dazu führen, dass sie falsche Entscheidungen treffen, da sie davon ausgehen, dass ein Unternehmen nachhaltig handelt, obwohl dies nicht der Fall ist.

GRI (Global Reporting Initiative): Die GRI ist eine internationale Organisation, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Diese Standards bieten Unternehmen und Organisationen einen Rahmen für die Berichterstattung über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Die GRI-Richtlinien zielen darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen weltweit zu verbessern und unterstützen Unternehmen dabei, ihre Verantwortung gegenüber Stakeholdern und der Gesellschaft zu kommunizieren.

IFRS (International Financial Reporting Standards): Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsstandards, die von der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt werden. Sie dienen als Rahmenwerk für die Erstellung von Finanzberichten von Unternehmen weltweit. IFRS legt Grundsätze und Regeln für die Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung von finanziellen Informationen fest. Ihr Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Finanzberichten zu verbessern und Investoren, Analysten und anderen Interessengruppen genaue und konsistente Informationen zur Verfügung zu stellen. Die IFRS sind in vielen Ländern verbindlich vorgeschrieben, insbesondere in der Europäischen Union.

ISSB (International Sustainability Standards Board): Das ISSB ist ein internationales Gremium, das von der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation eingerichtet wurde. Sein Hauptziel ist die Entwicklung globaler Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Das ISSB zielt darauf ab, ein einheitliches Rahmenwerk für die Berichterstattung über die ESG-Themen zu schaffen, um Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern.

 

Nachhaltigkeitsbegriffe von J bis Z

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz): Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen mit mehr 1.000 Mitarbeitenden (ab 2024) dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer globalen Lieferkette sicherzustellen. Es legt fest, dass Unternehmen Risiken analysieren, präventive Maßnahmen ergreifen und regelmäßige Berichte über ihre Lieferkettenaktivitäten vorlegen müssen. 

Net Zero: Net Zero bezieht sich auf den Zustand, in dem die von einer bestimmten Quelle emittierten Treibhausgase vollständig durch Emissionsreduktionen oder -ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, sodass keine Netto-Treibhausgasemissionen verbleiben. Dieses Ziel ist entscheidend im Kampf gegen den Klimawandel und wird oft von Regierungen, Unternehmen und Organisationen angestrebt. Um Netto-Null zu erreichen, müssen Emissionen drastisch reduziert und verbleibende Emissionen durch Maßnahmen wie Aufforstung oder Kohlenstoffbindung kompensiert werden. Net Zero ist ein zentrales Element des Pariser Abkommens, das darauf abzielt, die globale Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen.

NFRD (Non-Financial Reporting Directive): Die NFRD ist eine EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden zur Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Ziel der NFRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit in der nicht-finanziellen Berichterstattung zu erhöhen und es Investoren und anderen Interessengruppen zu ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser zu bewerten. Die CSRD wird die NFRD erweitern und den Anwendungsbereich deutlich ausweiten

PCF (Product Carbon Footprint): Der PCF, zu Deutsch etwa „Produkt-CO -Fußabdruck“, ist eine Methode zur Berechnung der Gesamtemissionen von Treibhausgasen, die während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts entstehen. Dieser Lebenszyklus umfasst die Herstellung, den Transport, die Nutzung und die Entsorgung des Produkts. Der PCF ermöglicht es Unternehmen und Verbrauchern, die Umweltauswirkungen von Produkten zu bewerten und Entscheidungen zu treffen, die zu einer Reduzierung der Emissionen beitragen. Es ist ein wichtiger Ansatz zur Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsumpraktiken.

SBTi (Science Based Targets Initiative): Die SBTi ist eine Initiative, die von verschiedenen Organisationen ins Leben gerufen wurde und Unternehmen dabei unterstützt, wissenschaftsbasierte Klimaziele zu setzen. Diese Ziele sind darauf ausgerichtet, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, wie es im Pariser Abkommen festgelegt ist. Die SBTi stellt Unternehmen wissenschaftliche Kriterien und Methoden zur Verfügung, um sicherzustellen, dass ihre Emissionsreduktionsziele mit den aktuellen Klimazielen vereinbar sind. Durch die Umsetzung von wissenschaftsbasierten Zielen können Unternehmen einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten und gleichzeitig langfristige Nachhaltigkeitsziele erreichen.

SFDR (Sustainable Finance Disclosures Regulation): SFDR ist eine Verordnung der EU, die Nachhaltigkeit im Finanzsektor fördern soll. Sie verpflichtet Marktteilnehmer im Finanzbereich, wie Vermögensverwalter und Investmentfonds, Informationen darüber offenzulegen, wie sie ESG-Faktoren in ihre Anlageprozesse und Risikomanagement integrieren. SFDR zielt darauf ab, Investoren Transparenz über die Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten und -dienstleistungen zu bieten, um ihnen fundiertere Anlageentscheidungen zu ermöglichen. Sie ist Teil der breiteren Bemühungen der EU, die Finanzmärkte mit den Zielen nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen und den Klimawandel zu bekämpfen.

TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures): Die TCFD ist eine von der Financial Stability Board (FSB) eingesetzte Arbeitsgruppe, die im Jahr 2015 gegründet wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, Empfehlungen für die Offenlegung von klimabezogenen finanziellen Informationen durch Unternehmen zu entwickeln. Die TCFD-Empfehlungen legen Standards für die Berichterstattung über Klimarisiken und -chancen fest, um Investoren, Unternehmen und anderen Interessengruppen fundierte Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung der TCFD-Empfehlungen trägt dazu bei, die Transparenz und das Verständnis für klimabezogene finanzielle Auswirkungen zu verbessern und die Anpassung an den Klimawandel zu fördern.

Dieses Nachhaltigkeitslexikon bietet einen umfassenden Überblick über Schlüsselbegriffe im Bereich der CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es soll Ihnen als nützliche Ressource dienen, um sich auf die Schnelle einen Überblick zu verschaffen oder als Nachschlagewerk. Weitere Abkürzungen und Begrifflichkeiten werden zudem im Anhang 2 „Abkürzungen und Glossar“ der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erläutert.

Jetzt zum Newsletter anmelden bei Allem rund um CSRD up to date sein!