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CSRD-Audit: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

CSRD-Audit: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Was Unternehmen zum CSRD-Audit wissen müssen: Von gesetzlichen Anforderungen über Prüfungsarten bis zu praktischen Umsetzungsschritten.

Zuletzt geändert am: 29. September 2026
Kurz & kompakt
  • Das CSRD-Audit ist die verpflichtende externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach dem Prinzip der begrenzten Sicherheit (Limited Assurance).
  • Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind in der EU ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz.
  • In Deutschland ist das CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Bis dahin gilt weiter das CSR-RUG.
  • Solide Prozesse, belastbare Daten und ein internes Kontrollsystem sind die Grundlage für ein erfolgreiches Audit.
  • Wer früh strukturiert vorgeht, gewinnt Vertrauen bei Investoren, Banken und Geschäftspartnern.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen und mit ihnen die Bedeutung des CSRD-Audits für Unternehmen in Deutschland und ganz Europa. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft die Europäische Union einen neuen Standard für Transparenz und Vergleichbarkeit. Ziel ist es, Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) systematisch und nachvollziehbar in die Unternehmensberichterstattung zu integrieren.

1. Warum das CSRD-Audit jetzt im Fokus steht

Auf europäischer Ebene ist die CSRD durch das Omnibus-Paket seit dem 18. März 2026 neu gefasst, und die revidierten ESRS sind veröffentlicht. Die gesetzliche Umsetzung in Deutschland ist dagegen noch nicht abgeschlossen. Klar ist aber: Das CSRD-Audit wird für viele Unternehmen verpflichtend. Für andere wird es zum strategischen Hebel, um sich zukunftssicher aufzustellen. Die CSRD verlangt eine aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren externe Überprüfung dauerhaft nach dem Prinzip der begrenzten Sicherheit (Limited Assurance). Das heißt: Unternehmen müssen Prozesse, Daten und Zuständigkeiten so aufstellen, dass sie den wachsenden Anforderungen gerecht werden.

Besonders relevant ist der Blick auf die aktuelle rechtliche Situation. Bis zur vollständigen Umsetzung der CSRD gilt in Deutschland weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Hinzu kommen Anpassungen und Übergangsregelungen auf EU-Ebene, etwa der „Stop the clock“-Mechanismus und die geänderten Anwendungsbereiche.

Neue Schwellenwerte seit dem Omnibus-Paket

Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Richtlinie in Kraft: Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien gelten kumulativ. Die frühere „2 von 3 Kriterien“-Logik (mehr als 250 Beschäftigte, 50 Mio. € Umsatz, 25 Mio. € Bilanzsumme) ist damit überholt. Die Mitgliedstaaten müssen die geänderte CSRD bis 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen.

Unternehmen, die frühzeitig auf eine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung setzen, verschaffen sich klare Vorteile. Sie erfüllen regulatorische Vorgaben und stärken zugleich ihre Position gegenüber Investoren, Kund:innen und Geschäftspartnern.

2. Der regulatorische Rahmen: Die Grundlage jedes CSRD-Audits

Wer das CSRD-Audit erfolgreich bestehen will, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue europäische Richtlinie, die Unternehmen zu umfassender und standardisierter Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie löst schrittweise die bisherigen Regelungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ab.

Umsetzung in Deutschland: aktueller Stand (September 2026)

Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist noch nicht verabschiedet. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, die öffentliche Anhörung fand am 13. April 2026 statt. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht: Laut Bundesregierung (27. August 2026) liegt der weitere Zeitplan beim Bundestag. Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich.

Aktuell gilt in Deutschland noch der Rechtsrahmen des CSR-RUG. Das bedeutet: Unternehmen, die bislang bereits nichtfinanzielle Informationen berichten mussten, sind weiterhin zur Berichterstattung verpflichtet. Erst mit der vollständigen Umsetzung der CSRD wird dieser Rahmen ersetzt. Diese Übergangsphase erfordert besonders sorgfältige Planung, da viele Anforderungen parallel gelten oder sich zeitlich überschneiden.

Freiwillige Berichterstattung als strategischer Vorteil

Nicht alle Unternehmen sind unmittelbar berichtspflichtig. Dennoch kann es strategisch sinnvoll sein, frühzeitig mit einer strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beginnen. Ein möglicher Rahmen hierfür ist der Voluntary Reporting Standard for SME (VSME), den die Europäische Kommission als freiwilligen Berichtsstandard empfohlen hat. Dieser erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die Berichterstattung und damit auch die Vorbereitung auf ein späteres CSRD-Audit.

Aus VSME wurde der „VS“ (Voluntary Standard)

Der freiwillige Standard wurde am 3. Juli 2026 als „VS“ (Voluntary Standard) angenommen und ist seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er baut auf dem VSME auf und steht allen Unternehmen offen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Wichtig für die Lieferkette: Ab dem Geschäftsjahr 2027 dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Wertschöpfungspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den VS hinausgehen.

Der freiwillige Berichtsstandard unterliegt keiner Pflicht zur externen Prüfung. Dennoch kann es von Vorteil sein, eine externe Validierung der Angaben einzuholen. Sei es zur Verwendung gewisser Umweltaussagen gegenüber Konsument:innen (siehe EmpCo-Richtlinie) oder für ein besseres Rating-Zeugnis (z. B. EcoVadis).

Blick in die Zukunft: ESRS und europäische Prüfungsstandards

Die CSRD verweist auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die europaweit einheitliche Vorgaben machen. Diese Standards wurden überarbeitet und deutlich verschlankt.

Die revidierten ESRS

Die revidierten ESRS wurden am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Sie reduzieren die Pflicht-Datenpunkte um über 60 % und die Datenpunkte insgesamt um über 70 % und vereinfachen die Wesentlichkeitsanalyse. Für das Geschäftsjahr 2026 besteht ein Wahlrecht zwischen den bisherigen ESRS (ggf. mit Erleichterungen) und den revidierten ESRS. Details: Finale ESRS und VS-Standard 2026.

Auch bei den Prüfungsstandards tut sich etwas: Das IAASB hat Ende 2024 den internationalen Standard ISSA 5000 veröffentlicht. Den verbindlichen EU-Standard für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit muss die EU-Kommission bis zum 1. Juli 2027 erlassen. Unternehmen, die diese Entwicklungen aktiv verfolgen, verschaffen sich einen klaren Vorsprung bei der Umsetzung und bei der Vorbereitung ihres CSRD-Audits.

3. Pflichten und Prüfungsumfang nach CSRD

Das CSRD-Audit ist nicht nur eine formale Kontrolle. Es basiert auf klar definierten Pflichten und Standards, die Unternehmen erfüllen müssen. Im Zentrum steht die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die künftig ähnlich verbindlich und prüfrelevant sein wird wie der klassische Finanzbericht. Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Prozesse, neue Datenanforderungen und ein deutlich höheres Maß an Transparenz.

Welche Standards gelten?

Die Berichterstattung erfolgt auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie bilden das zentrale Regelwerk für Inhalte, Struktur und Methodik der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wesentliche Anforderungen umfassen:

  • eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Impact- und Financial Materiality)
  • Offenlegungspflichten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG)
  • Angabe verwendeter Methoden, Datenquellen und Bewertungsgrundlagen

Sektorspezifische Standards, die ursprünglich folgen sollten, wurden mit dem Omnibus-Paket gestrichen. Die revidierten ESRS reduzieren die Zahl der Datenpunkte deutlich und erleichtern so den Einstieg.

Externe Prüfung wird verpflichtend

Ein zentraler Unterschied zu bisherigen Regelungen: Nachhaltigkeitsberichte werden künftig verpflichtend extern geprüft. Das bedeutet, dass Wirtschaftsprüfer:innen oder andere zugelassene Prüfer:innen die Angaben nach festgelegten Standards kontrollieren.

Die Prüfpflicht folgt der Berichtspflicht:

  • Nach dem Omnibus-Paket sind ab dem Geschäftsjahr 2027 (Berichte 2028) nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz berichts- und damit prüfpflichtig; Nicht-EU-Unternehmen folgen ab dem Geschäftsjahr 2028.
  • Für die bisherigen Wave-1-Unternehmen gelten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 Übergangsregeln: Die Mitgliedstaaten dürfen Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen für diese Jahre befreien (in Deutschland offen).
  • In Deutschland gilt bis zur Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes das CSR-RUG, das keine inhaltliche externe Prüfpflicht für die nichtfinanzielle Erklärung vorsieht.

Zudem gibt es die Option freiwilliger Prüfungen für nicht verpflichtete Unternehmen. Für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ist dauerhaft der Prüfstandard mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) vorgesehen. Die ursprünglich geplante spätere Umstellung auf hinreichende Sicherheit (Reasonable Assurance) wurde mit dem Omnibus-Paket gestrichen.

4. Vorbereitung auf das CSRD-Audit in der Praxis

Das CSRD-Audit stellt viele Unternehmen vor eine neue Herausforderung. Es erfordert nicht nur das Vorliegen eines Nachhaltigkeitsberichts, sondern eine belastbare, nachvollziehbare und prüffähige Informationsbasis. Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, reduziert Risiken, spart Zeit und sorgt für ein reibungsloseres Prüfungsverfahren.

Klare Prozesse und Verantwortlichkeiten schaffen

Ein zentraler Erfolgsfaktor ist ein klar strukturierter interner Prozess. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung darf kein Nebenprodukt sein, sondern muss als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung verstanden werden. Dazu gehören:

  • Definition von Zuständigkeiten: Wer ist für welche Themen, Daten und Kennzahlen verantwortlich?
  • Einbindung aller relevanten Bereiche: Nachhaltigkeit betrifft nicht nur ESG-Teams, sondern auch Finanzen, Controlling, Personal, Einkauf, Produktion und Kommunikation.
  • Verankerung in bestehenden Reportingstrukturen: Mithilfe eines strukturierten Green Controllings lassen sich Nachhaltigkeitsdaten effizienter erheben und prüfen.

Ein gut strukturierter Prozess erleichtert nicht nur die Berichterstattung selbst, sondern macht die CSRD-Prüfung für Unternehmen kalkulierbarer.

Datenqualität und Dokumentation als Basis

Prüfer:innen benötigen eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Angaben. Unternehmen sollten daher frühzeitig:

  • Datenquellen und Verantwortlichkeiten systematisch erfassen,
  • Plausibilitäts- und Konsistenzprüfungen etablieren,
  • Auslegungsentscheidungen zu den ESRS sauber dokumentieren,
  • externe Datenlieferanten und Stakeholder klar definieren.

Besonders kritisch sind Informationen aus der Wertschöpfungskette, da diese oft nicht vollständig intern kontrollierbar sind. Hier hilft eine transparente Herangehensweise, etwa durch abgestimmte Prozesse mit Lieferanten und Partnern.

ESRS-Datenpunkte-Template

Behalte alle relevanten ESRS-Datenpunkte, Quellen und Zuständigkeiten an einem Ort im Blick. So schaffst du die prüffähige Dokumentation, die das CSRD-Audit verlangt.

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Zeitplanung strategisch gestalten

Eine realistische und frühzeitige Zeitplanung ist hilfreich für eine erfolgreiche CSRD-Umsetzung inklusive Prüfung. Sie sollte mehrere Phasen umfassen:

  1. Wesentlichkeitsanalyse und Strategieentwicklung
  2. Datensammlung und interne Abstimmungen
  3. Berichtserstellung und Qualitätssicherung
  4. Prüfungsvorbereitung und Feedbackschleifen
  5. Finalisierung des Nachhaltigkeitsberichts

Da viele Prozesse neu sind, sollten Unternehmen Pufferzeiten einplanen, gerade bei der ersten Prüfung. Frühzeitige Abstimmungen mit den Prüfer:innen helfen, offene Fragen rechtzeitig zu klären und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Aufbau eines internen Kontrollsystems

Um die Nachhaltigkeitsberichterstattung dauerhaft prüffähig zu machen, ist der Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS) entscheidend. Dieses System sorgt dafür, dass Daten konsistent, korrekt und nachvollziehbar erhoben und verarbeitet werden. Es umfasst:

  • Prozessbeschreibungen und Kontrolldokumentationen,
  • technische Systeme zur Datenerfassung,
  • klare Freigabeprozesse und Verantwortlichkeiten,
  • regelmäßige interne Prüfmechanismen.

Das IKS ist kein „nice to have“, es wird für die CSRD-Prüfung zum entscheidenden Qualitätsnachweis. Üblicherweise ist das Controlling für ein solches Kontrollsystem verantwortlich.

Externe Expertise nutzen

Nicht alle Unternehmen verfügen über die erforderlichen Ressourcen oder Fachkenntnisse, um die komplexen Anforderungen der CSRD-Prüfung allein umzusetzen. Daher kann es sinnvoll sein, externe Expert:innen oder CSRD-Beratungen einzubinden. So wird aus einer regulatorischen Verpflichtung eine Chance, Nachhaltigkeit strategisch und professionell im Unternehmen zu verankern.

5. Prüfungsarten und Anforderungen beim CSRD-Audit

Das CSRD-Audit sorgt dafür, dass die veröffentlichten ESG-Daten glaubwürdig, belastbar und vergleichbar sind. Dabei orientiert sich das Prüfungsverfahren an etablierten Prüfungsstandards aus der Finanzberichterstattung, mit einigen Besonderheiten.

Begrenzte vs. hinreichende Prüfungssicherheit

Das CSRD-Audit wird mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) verlangt. Das bedeutet, dass die Prüfer:innen die Plausibilität und Angemessenheit der berichteten Informationen bewerten, allerdings mit einem geringeren Prüfungsumfang als bei einer Abschlussprüfung.

MerkmalBegrenzte Sicherheit (Limited Assurance)Hinreichende Sicherheit (Reasonable Assurance)
StatusDauerhaft vorgesehenMit dem Omnibus-Paket gestrichen (nur freiwillig möglich)
PrüftiefePlausibilität und AngemessenheitÄhnlich wie klassische Finanzprüfung
Typische HandlungenBefragungen, Prozessanalysen, StichprobenUmfangreiche Tests, Kontrollwirksamkeit, detaillierte Validierung
PrüfungsurteilNegativ formuliertPositiv formuliert

Typischerweise umfassen die Prüfungshandlungen bei begrenzter Sicherheit Befragungen und Interviews mit Verantwortlichen, die Analyse von Prozessen und Kontrollen, stichprobenartige Prüfungen einzelner Angaben sowie die Beurteilung der Wesentlichkeitsanalyse und der zugrundeliegenden Methoden. Unternehmen können auch eine Kombination beider Prüfungsarten wählen, etwa wenn besonders sensible Themen vertieft geprüft werden sollen (z. B. Klimaziele oder Lieferketteninformationen).

Prüfungsstandards: ISSA 5000 und ISAE 3000

Die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt auf Basis internationaler Standards. Relevant sind insbesondere:

  • ISAE 3000 (Revised): etablierter Standard für Prüfungen nichtfinanzieller Informationen.
  • ISSA 5000: internationaler Prüfungsstandard speziell für Nachhaltigkeitsinformationen, seit Ende 2024 vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) veröffentlicht.

Der verbindliche EU-Prüfungsstandard für begrenzte Sicherheit muss von der EU-Kommission bis zum 1. Juli 2027 erlassen werden.

Diese Standards regeln unter anderem die Struktur und Methodik der Prüfung, die Anforderungen an Prüfnachweise, die Formulierung der Prüfungsurteile sowie die Qualitätssicherung des Prüfungsverfahrens.

Prüfungsurteile und ihre Bedeutung

Am Ende des CSRD-Audits steht ein Prüfungsurteil, das Auskunft über die Zuverlässigkeit der Berichterstattung gibt. Bei begrenzter Sicherheit wird in der Regel ein sogenanntes negativ formuliertes Prüfungsurteil erteilt, zum Beispiel:

„Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen aufgestellt ist.“

Bei einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit ist das Urteil positiv formuliert, ähnlich wie bei einem Bestätigungsvermerk in der Finanzprüfung.

Praktische Implikationen für Unternehmen

Die gewählte Prüfungsart beeinflusst direkt:

  • den zeitlichen und organisatorischen Aufwand,
  • die Tiefe der internen Dokumentation,
  • die erforderlichen Ressourcen,
  • und das Reputationsniveau gegenüber Stakeholdern.

6. Strategische Implikationen des CSRD-Audits

Das CSRD-Audit ist weit mehr als eine zusätzliche gesetzliche Anforderung. Richtig verstanden, wird es zu einem strategischen Instrument für unternehmerische Zukunftsfähigkeit. Denn die Transparenz und Struktur, die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen werden, wirken weit über regulatorische Pflichten hinaus, auf Finanzierung, Marktpositionierung, Wettbewerbsfähigkeit und Reputation.

ESG-Transparenz als Wettbewerbsvorteil

Kund:innen, Investoren und Geschäftspartner erwarten heute mehr als nur finanzielle Kennzahlen. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie offenlegen und extern prüfen lassen, stärken aktiv das Vertrauen in ihre Geschäftspraktiken. Das CSRD-Audit sorgt dabei für zusätzliche Glaubwürdigkeit, weil die veröffentlichten Informationen nicht nur intern erstellt, sondern extern überprüft werden. Das kann:

  • Zugang zu Kapital erleichtern, da Banken und Investoren ESG-Kriterien zunehmend in ihre Entscheidungen einbeziehen
  • Lieferkettenbeziehungen stärken, indem Nachhaltigkeitsanforderungen transparent und nachweisbar erfüllt werden
  • Markenimage und Arbeitgeberattraktivität erhöhen, gerade bei jungen Talenten, die Wert auf Nachhaltigkeit legen

Nachhaltigkeitsberichterstattung als Steuerungsinstrument

Die Anforderungen der CSRD führen dazu, dass Nachhaltigkeitsinformationen in die unternehmerische Steuerung integriert werden. Unternehmen, die ihre ESG-Daten systematisch erfassen und nutzen, können:

  • Risiken frühzeitig erkennen und steuern (z. B. Klimarisiken, Lieferkettenrisiken),
  • Chancen identifizieren (z. B. Effizienzsteigerungen, Innovationspotenziale),
  • Nachhaltigkeitsziele messbar mit der Geschäftsstrategie verknüpfen.

Damit wird das CSRD-Audit zu einem Treiber für Professionalisierung und strategische Weiterentwicklung und nicht zu einer reinen Compliance-Übung.

Signalwirkung für Stakeholder

Eine geprüfte Nachhaltigkeitsberichterstattung sendet ein starkes Signal: „Wir nehmen Nachhaltigkeit ernst und lassen uns daran messen.“ Das schafft Vertrauen bei:

  • Investor:innen, die zunehmend verbindliche ESG-Daten fordern,
  • Kund:innen, die nachhaltige Lieferketten erwarten,
  • Mitarbeiter:innen, die Wert auf verantwortungsvolles Handeln legen,
  • Regulierungsbehörden, die Nachvollziehbarkeit und Transparenz prüfen.

Besonders Unternehmen, die frühzeitig mit einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung beginnen, verschaffen sich einen First-Mover-Vorteil und positionieren sich als verlässlicher Partner in der Transformation.

Verbindung zu weiteren Nachhaltigkeitsanforderungen

Die CSRD steht nicht isoliert. Sie ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens, der Nachhaltigkeit schrittweise stärker verankert. Dazu gehören insbesondere die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Eine gute Vorbereitung auf das CSRD-Audit bedeutet also auch, Synergien zu nutzen und Berichts- sowie Steuerungsprozesse so aufzubauen, dass sie mehreren Regulierungen gleichzeitig gerecht werden.

7. Handlungsempfehlungen & Checkliste zur Vorbereitung auf das CSRD-Audit

Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen CSRD-Audit. Die folgende Checkliste hilft Unternehmen, ihre internen Prozesse systematisch aufzubauen, Transparenz zu schaffen und Prüfrisiken zu minimieren.

1. Strategische Weichen stellen

  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeitsberichterstattung klar definieren
  • Nachhaltigkeitsstrategie mit der Unternehmensstrategie verzahnen
  • Management und Aufsichtsorgane aktiv in den Prozess einbinden
  • Potenzielle Auswirkungen anderer Regulierungen (z. B. EU-Taxonomie, CSDDD) berücksichtigen

2. Anwendungsbereich und Berichtspflichten prüfen

  • Feststellen, ob und ab wann das Unternehmen berichtspflichtig ist
  • Übergangsfristen und mögliche Befreiungsregelungen prüfen
  • Entscheidung treffen, ob freiwillig vorzeitig berichtet wird (First-Mover-Vorteil)
  • Wesentliche Lieferanten und Partner in den Prozess einbinden (Value Chain)

3. Datenmanagement und Dokumentation aufbauen

  • Relevante ESG-Datenquellen identifizieren und zentral erfassen
  • Plausibilitäts- und Qualitätsprüfungen etablieren
  • Auslegungsfragen zu den ESRS dokumentieren
  • Prozesse zur Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette definieren
  • Nachvollziehbare Dokumentation für Prüfer:innen sicherstellen

4. Internes Kontrollsystem (IKS) implementieren

  • Prozesse zur Datenerhebung und -verarbeitung standardisieren
  • Kontroll- und Freigabeprozesse definieren und dokumentieren
  • Rollen und Verantwortlichkeiten im IKS klar festlegen
  • Regelmäßige interne Prüfungen und Verbesserungszyklen einplanen

5. Zeitplanung realistisch gestalten

  • Mehrstufigen Projektplan mit klaren Deadlines aufstellen
  • Feedbackschleifen und Abstimmungen mit Prüfer:innen einplanen
  • Berichtserstellung und Prüfung frühzeitig terminieren
  • Pufferzeiten einbauen, besonders bei der ersten CSRD-Prüfung

6. Kommunikation und Schulung

  • Interne Awareness schaffen und alle relevanten Abteilungen einbeziehen
  • CSRD-Trainings und Schulungen zu ESRS, Reporting-Prozessen und Prüfungsanforderungen durchführen
  • Stakeholder-Kommunikation klar strukturieren (intern und extern)
  • Ergebnisse transparent und verständlich kommunizieren

7. Externe Unterstützung gezielt nutzen

  • Frühzeitig Kontakt zu Prüfer:innen aufnehmen
  • Externe Fachberatung einbinden, wo internes Know-how fehlt
  • Best Practices aus anderen Branchen analysieren
  • ESG-Softwarelösungen und unterstützende Technologien evaluieren

8. Ausblick & weiterführende Ressourcen

Das CSRD-Audit wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen und ein fester Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Wer jetzt solide Strukturen schafft, profitiert doppelt: von effizienteren Prozessen und einem klaren Vertrauensvorschuss am Markt. Unternehmen sollten insbesondere die folgenden Entwicklungen im Blick behalten:

  • Anwendung der revidierten ESRS und der künftige EU-Prüfungsstandard. Abonniere kostenlos den „CSRD Kompass“ Newsletter, um Updates nicht zu verpassen.
  • Integration mit weiteren EU-Vorgaben (z. B. Taxonomie, CSDDD).
  • Digitalisierung der Berichterstattung durch standardisierte Datenformate und Plattformen.

Für weitere Informationen empfehlen wir den Readiness Check zur CSRD-Prüfung des DRSC sowie die Webseite des Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Häufige Fragen zum CSRD-Audit

Was ist das CSRD-Audit?

Das CSRD-Audit ist die verpflichtende externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Geprüft wird nach dem Prinzip der begrenzten Sicherheit (Limited Assurance). Prüfer:innen bewerten Plausibilität und Angemessenheit der Angaben und beurteilen unter anderem die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

Welche Unternehmen sind nach dem Omnibus-Paket noch prüfpflichtig?

Berichts- und damit prüfpflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien gelten kumulativ. Die frühere „2 von 3 Kriterien“-Logik ist mit dem Omnibus-Paket entfallen.

Gilt das CSRD-Audit in Deutschland schon?

Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz ist noch nicht verabschiedet, einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es nicht (Stand: September 2026). Bis dahin gilt weiter das CSR-RUG. Für das Berichtsjahr 2025 gilt nach aktuellem Recht noch das CSR-RUG, eine Pflicht zur Anwendung der ESRS besteht nicht. Der Änderungsantrag der Koalition vom 31. März 2026 sieht aber vor, die neuen Regeln rückwirkend auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden; DRSC und IDW halten das für verfassungsrechtlich bedenklich.

Wie bereite ich mich am besten auf das CSRD-Audit vor?

Schaffe klare Prozesse und Zuständigkeiten, baue ein internes Kontrollsystem auf und dokumentiere alle Datenquellen und Auslegungsentscheidungen nachvollziehbar. Ein ESRS-Datenpunkte-Template hilft, die prüffähige Dokumentation zu strukturieren.