Das Wichtigste zum CSRD Omnibus Vorschlag in Kürze
Der CSRD Omnibus Vorschlag der Europäischen Kommission soll Unternehmen von bürokratischen Hürden entlasten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU vereinfachen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Zahlreiche Unternehmen von CSRD-Berichtspflicht befreit: Nur Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden sind laut de Vorschlag berichtspflichtig. Dies würde die Anzahl der Unternehmen die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen um 80% reduzieren.
- Spätere Berichtspflichten: Unternehmen müssen erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten.
- Weniger Berichtspflichten: 25 % weniger Datenpunkte, keine sektorbezogenen Standards, Begrenzung der Lieferketten-Berichtspflicht.
- Keine strengere Prüfung: Die geplante „Reasonable Assurance“ entfällt, es bleibt bei „Limited Assurance“.
- EU-Taxonomie vereinfacht: OpEx-Berichtspflicht nur bei ≥ 25 % taxonomiefähigem Umsatz, Materialitätsgrenze, freiwillige Berichterstattung möglich.
- CSDDD-Lockerungen: Sorgfaltspflichten nur für direkte Geschäftspartner, keine EU-weite Haftung, Überprüfungen nur alle 5 Jahre.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt einen Meilenstein in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen zu mehr Transparenz hinsichtlich ihrer ökologischen, sozialen und unternehmerischen Verantwortung (ESG-Kriterien) zu verpflichten. Ziel ist es, Investoren, Stakeholdern und der Öffentlichkeit umfassende Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bereitzustellen.
Die ursprüngliche Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) – durch die umfassenden ESG-Berichtspflichten vor große Herausforderungen gestellt. Nun hat die EU-Kommission mit dem ersten Omnibus Paket Vorschläge zur Vereinfachung der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht, welche neben der CSRD auch die EU-Taxonomie und das Lieferkettengesetz CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) umfasst. Diese soll vor allem administrative Hürden abbauen und die Umsetzung für Unternehmen erleichtern.
Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf den CSRD Omnibus, seine wichtigsten Änderungen und die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen.
Was ist der CSRD Omnibus?
Die EU-Kommission erkannte, dass die ursprünglichen CSRD-Vorgaben insbesondere für kleinere Unternehmen und mittelgroße Betriebe eine hohe Belastung darstellen. Vor diesem Hintergrund wurde der Omnibus-Vorschlag als Teil der EU Competitive Kompass Initiative entwickelt. Der CSRD Omnibus beinhaltet zwei konkrete Proposals:
- Sustainability Reporting Simplification Proposal: Dieser Vorschlag reduziert den Umfang der CSRD-Berichtspflichten: Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern sind ausgenommen, 25 % der Berichtsdaten entfallen, sektorbezogene Standards werden gestrichen und die geplante Umstellung auf „Reasonable Assurance“ entfällt.
- „Stop-the-Clock“ Proposal: Unternehmen die bereits für 2024 berichten müssen sind davon nicht betroffen. Alle anderen berichtspflichtigen Unternehmen sollen einen Aufschub um 2 Jahre bekommen und anstatt im Geschäftsjahr 2026 erst in 2028 berichten müssen.
Konkrete Vorschläge des CSRD Omnibus
Die EU-Kommission hat folgende Änderungen für die CSRD bzw. ESRS vorgeschlagen:
- Die Anzahl der betroffenen Unternehmen wird reduziert: Der Schwellenwert für die Berichtspflicht wurde von 250 Mitarbeitenden auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern angehoben. Es sind also nur noch jede Unternehmen CSRD-Berichtspflichtig die über 1.000 Mitarbeiter:innen haben UND entweder eine Bilanzsumme von mind. €25 Millionen Euro ODER haben einen Umsatz über €50 Millionen erwirtschaften. Ob ein Unternehmen börsennotiert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
- Die Berichtspflichten werden vereinfacht: Durch eine Reduktion der erforderlichen Datenpunkte um 25 % wird der Aufwand für Unternehmen verringert. Insbesondere qualitative Angaben sollen reduziert werden, um den Fokus wieder stärker auf die quantitativen Angaben zu setzen.
- Zeitplan für die Umsetzung wird um 2 Jahre verschoben: Unternehmen, die über den neuen Schwellenwerten liegen und ursprünglich in 2026 für das Jahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten eine zweijährige Fristverlängerung und müssen erstmals in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten.
- Sektor-spezifische Standards werden gestrichen: Es wird keine zusätzlichen Industrie-spezifischen Anforderungen und Angabepflichten geben.
- Wertschöpfungskette: Die Berichtspflichten für die Zulieferer in der Wertschöpfungskette werden auf einen neuen freiwilligen Berichtsstandard (VSME) reduziert, um den Weitergabedruck zu minimieren (Stichwort: Value Chan Cap). Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass große Unternehmen die Berichtspflichten an kleinere Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette ungefiltert weitergeben, wodurch diese mit übermäßigen Datenerhebungsanforderungen belastet würden.
- Prüfung der CSRD-Berichte bleibt bei „begrenzter Sicherheit“: Die Anforderungen an die CSRD-Prüfung werden angepasst. Die ursprünglich geplante Einführung einer „Reasonable Assurance“-Pflicht wurde gestrichen, sodass Unternehmen weiterhin nur eine „Limited Assurance“ benötigen.
Was ändert sich NICHT durch den CSRD Omnibus Vorschlag?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt von den Anpassungen unberührt und ist weiterhin ein zentraler Bestandteil der CSRD. Für eine effiziente Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse empfehlen wir unser DWA Excel Template oder die Materiality Master Software.
Weitere Omnibus-Vorschläge zur EU-Taxonomie und CSDDD
Das Omnibus Proposal zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten enthält neben Vorschlägen für die CSRD auch Anpassungen für die EU-Taxonomie und die CSDDD.
EU-Taxonomie
- Neue Schwellenwerte: Nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz müssen die vollständige EU-Taxonomie-Berichterstattung erfüllen.
- Materialitätsgrenze: Unternehmen können die Taxonomie-Berichterstattung über Aktivitäten weglassen, wenn diese Aktivitäten weniger als 10 % des Gesamtumsatzes, der CapEx oder OpEx ausmachen
- Freiwillige Berichterstattung vereinfacht: Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, aber weniger als 450 Mio. € Umsatz (mindestens 50 Mio. €) können sich für ein einfacheres Berichtssystem entscheiden („Opt-in“-Ansatz).
- Überarbeitung der DNSH-Kriterien: Die Regeln für das „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Prinzip werden überarbeitet, beginnend mit den Umweltverschmutzungs-Kriterien („Appendix C“).
- Betriebsausgaben (OpEx): Unternehmen müssen nur dann Betriebsausgaben (OpEx) offenlegen, wenn mindestens 25 % ihres Gesamtumsatzes aus taxonomie-fähigen Aktivitäten stammen.
- Vereinfachte Berichtsformate: Anpassungen an den Taxonomie-, Klima- und Umwelt-Reporting-Vorgaben reduzieren den Berichtsaufwand um bis zu 70 %.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
- Start der Umsetzung um ein Jahr verschoben: Die erste verpflichtende Anwendung erfolgt erst 2028 (nicht 2027), und es gibt nur noch zwei Wellen statt drei.
- Zuständigkeitsbereich werden eingeschränkt: Die Sorgfaltspflichten gelten nur noch für direkte Geschäftspartner (Tier 1) der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Indirekte Partner müssen nur überprüft werden, wenn es konkrete Hinweise auf Verstöße gibt.
- Harmonisierte Haftung entfällt: Die EU-weite zivilrechtliche Haftung wird abgeschafft, stattdessen gelten nationale Regelungen.
- Geldstrafen nicht mehr an Umsatz gekoppelt: Die 5 %-Grenze des weltweiten Umsatzes für Bußgelder entfällt. Die Höhe liegt nun im Ermessen der Mitgliedstaaten.
- „SME Shield“ für kleinere Unternehmen: Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern müssen nur noch die reduzierten VSME-Berichtsstandards erfüllen.
- Keine Pflicht zur Geschäftsbeendigung: Unternehmen müssen nicht mehr zwingend Geschäftsbeziehungen beenden, sondern können alternative Maßnahmen wie Suspendierung ergreifen.
- Eingrenzung der Stakeholder-Definition: Nur noch Mitarbeitende, deren Vertreter und direkt betroffene Personen/Gemeinschaften gelten als Stakeholder.
- Überprüfungen nur alle 5 Jahre: Die Pflicht zur jährlichen Überprüfung entfällt, Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten nun nur noch alle fünf Jahre bewerten.
- Frühere Veröffentlichung von Leitlinien: Die allgemeinen EU-Leitlinien zur Umsetzung der CSDDD erscheinen bereits im Juli 2026 (sechs Monate früher als geplant), während die detaillierten branchenspezifischen Leitlinien zwischen Januar und Juli 2027 unverändert bleiben.
Diese Anpassungen sollen den administrativen Aufwand reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sichern, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
Wann treten die CSRD Omnibus Vorschläge in Kraft?
Die Umsetzung der CSRD-Omnibus-Vorschläge erfolgt in mehreren Schritten. Hier ist die Timeline mit den wichtigsten Terminen:
- November 2024: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigt das Omnibus-Gesetzgebungspaket zur Reduzierung der Berichtspflichten an.
- Januar 2025: Die EU veröffentlicht den „Competitiveness Compass“, der das Ziel der Vereinfachung bestätigt.
- Februar 2025: Die Europäische Kommission stellt das erste „Simplification Omnibus“-Paket offiziell vor.
- 2025 – 2026: Der Vorschlag wird im EU-Parlament und im Rat verhandelt.
- 2025 – 2026 (geplant): Voraussichtliche Verabschiedung und Inkrafttreten der neuen Regeln inkl. Transposition in nationale Gesetze.
- Januar 2027: Verlängerte Fristen für große Unternehmen (2. Berichterstattungswelle) treten in Kraft.
- Juli 2028: Erste verpflichtende Anwendung der CSDDD-Vorgaben für große Unternehmen.
Welche Auswirkungen hat das für die CSRD-Umsetzung in Deutschland?
Die CSRD-Umsetzung in Deutschland ist noch nicht erfolgt. Betroffene Unternehmen müssen daher weiterhin die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die seit 2017 in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz angewendet wird, einhalten. Unter der NFRD sind nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Es ist nicht zu erwarten, dass die neue Regierung nach der Bundestagswahl 2025 die aktuelle EU Direktive zur CSRD in nationales Recht umsetzt. Wahrscheinlicher ist, dass die Bundesregierung auf die aktualisierte Directive bzw. den neuen delegierten Akt wartet und diesen anschließend in nationales Recht überführt.
Somit bleibt vorerst die NFRD in Kraft und anschließend müssen alle Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden UND entweder >€25 Millionen Euro Bilanzsumme ODER >€50 Millionen Umsatz nach den „neuen“ ESRS berichten. Alle anderen Unternehmen können freiwillig den vereinfachten ESRS VSME Standard anwenden.
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Welche Bedeutung hat der CSRD Omnibus für Unternehmen?
Die Änderungen durch den CSRD Omnibus haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Während einige Erleichterungen begrüßt werden, müssen sich Unternehmen dennoch strategisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Positive Auswirkungen des CSRD Omnibus
- Weniger Bürokratie für KMUs: Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern fallen möglicherweise aus der Berichtspflicht, und die Reduktion der Datenpunkte um 25 % senkt den Erhebungsaufwand.
- Mehr Zeit für die Umsetzung: Die Fristen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden um zwei Jahre verlängert, was Unternehmen mehr Spielraum für die Implementierung neuer Prozesse gibt.
- Geringere Kosten für externe Prüfungen: Die Pflicht zur “Reasonable Assurance” entfällt, sodass Unternehmen weiterhin mit weniger aufwendigen Prüfverfahren arbeiten können bzw. die freiwillig berichtenden Unternehmen unterliegen keiner Prüfpflicht.
- Weniger Belastung durch die Wertschöpfungskette: Die Begrenzung des Trickle-Down-Effekts verhindert, dass kleinere Zulieferer unnötig mit Berichtsanforderungen überlastet werden.
Herausforderungen durch den CSRD Omnibus für Unternehmen
- Unklare nationale Umsetzung: Deutschland hat die CSRD-Umsetzung noch nicht in nationales Gesetz überführt. Zudem bleibt abzuwarten ob und bis wann der CSRD Omnibus Vorschlag sowohl auf EU als auch auf lokaler Ebene umgesetzt wird. Unternehmen müssen daher genau beobachten, welche nationalen Regelungen eingeführt werden.
- Nachhaltigkeitsstrategien trotzdem erforderlich: Auch wenn die Berichtspflicht für einige Unternehmen entfällt, erwarten einige Investoren, Kunden und andere Stakeholder weiterhin klare ESG-Daten.
- Kritik von Stakeholdern: Einige Unternehmen könnten unter Druck geraten, freiwillig nachhaltigkeitsbezogene Daten offenzulegen, um Transparenz und Glaubwürdigkeit zu wahren.
- Fehlende Vergleichbarkeit der Berichte: Durch die freiwillige Berichterstattung für einige Unternehmen könnte die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe leiden.
- Verzögerung der Transformation: Nachhaltigkeitsverbände und NGOs kritisieren, dass die verlängerten Fristen dazu führen könnten, dass Unternehmen notwendige ESG-Maßnahmen langsamer umsetzen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Trotz der Erleichterungen und Verschiebungen der CSRD-Umsetzung sollten Unternehmen die Zeit sinnvoll nutzen, um sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren.
- Verantwortlichkeiten klären: Wer übernimmt die Schlüsselrollen im Thema Nachhaltigkeit? Zuständigkeiten und Ressourcen sollten jetzt definiert werden.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen bzw. abschließen: Die DWA ist das Herzstück der CSRD – und unabhängig von regulatorischen Änderungen ein strategisches Tool. Sie hilft Unternehmen, Risiken und Chancen nachhaltig zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Nachhaltigkeitsstrategie definieren: Eine klare Nachhaltigkeitsstrategie sorgt für Orientierung und Priorisierung. Aufbauend auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollten jetzt konkrete Ziele, Maßnahmen und KPIs festgelegt werden. Dabei gilt: Langfristig denken, messbar planen und intern wie extern verankern. Hilfreich hierbei kann auch das Materiality Model Canvas sein.
- Freiwilligen und entschlackten VSME-Bericht verfassen: Die EFRAG hat einen freiwilligen, vereinfachten Standard (ESRS VSME) veröffentlicht, der Unternehmen eine pragmatische Berichterstattung ermöglicht – ideal um den Stakeholdern die Nachhaltigkeitsambitionen zu präsentieren.
- Nachhaltigkeitsziele in die Praxis umsetzen: Jetzt gilt es, in den priorisierten Themengebieten die definierten Maßnahmen konsequent zu realisieren. Transparenz, klare Meilensteine und eine kontinuierliche Erfolgskontrolle sind entscheidend, um Nachhaltigkeit fest im Unternehmen zu verankern.
Unternehmen sollte ihre Ressourcen für die Umsetzung sinnvoller Maßnahmen nutzen und einen schlanken Nachhaltigkeitsbericht als Fortschrittsmessung und Kommunikationstool gezielt einsetzen.
Fazit zum CSRD Omnibus
Der CSRD Omnibus bringt deutliche Erleichterungen für Unternehmen: Verlängerte Fristen, reduzierte Berichtspflichten und eine Entlastung kleinerer Betriebe senken den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig bleibt die nachhaltige Transformation eine zentrale Herausforderung, da Investoren, Kunden und Regulierungsbehörden weiterhin Transparenz erwarten.
Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre ESG-Strategien zu optimieren, Prozesse effizienter zu gestalten und sich frühzeitig auf kommende Anforderungen vorzubereiten. Langfristig wird sich nachhaltiges Wirtschaften nicht nur regulatorisch, sondern auch marktwirtschaftlich auszahlen.