
Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG): Österreich setzt CSRD um
NaBeG setzt die CSRD in Österreich um: Wer berichten muss, was sich ändert und welche Schritte ESG-Manager jetzt pragmatisch starten sollten.
- Österreich hat die CSRD mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) national umgesetzt. Die Berichtspflicht gilt ab 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien kumulativ).
- CSRD-Berichte müssen nach ESRS-Standards erstellt, in den Lagebericht integriert und prüfbar sein.
- Auch nicht direkt berichtspflichtige Unternehmen sind oft indirekt betroffen, etwa als Zulieferer in der Wertschöpfungskette.
- Der freiwillige VSME-Standard wird zur breiteren „VS (Voluntary Standard)"-Grundlage ausgeweitet und ist damit auch für Nicht-KMU unter dem CSRD-Schwellenwert relevant.
- Für ESG-Manager gilt: Jetzt pragmatisch starten, mit Wesentlichkeitsanalyse, klaren Rollen und einer belastbaren Datenbasis.
Österreich hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit dem Beschluss des Nationalrats am 21. Januar 2026 in nationales Recht überführt, mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Damit ist klar: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nicht mehr als „Nice-to-have" behandelt, sondern wird schrittweise zu einer verbindlichen Pflicht für viele Unternehmen.
Wenn du ESG-Manager:in bist oder CSRD-Beratung machst, ist die wichtigste Frage nicht mehr „Kommt das?", sondern: Wie setze ich es pragmatisch um? Ohne Chaos, ohne Überforderung, aber mit einem sauberen Ergebnis?
In diesem Artikel bekommst du einen verständlichen Überblick, was das NaBeG bedeutet, wer betroffen ist und welche Schritte du jetzt einleiten solltest.
Was ist das NaBeG und warum ist es wichtig?
Das NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) ist das österreichische Gesetz, mit dem die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht in Österreich umgesetzt wird. Die CSRD gibt europaweit vor, wie Unternehmen künftig über Nachhaltigkeit berichten müssen, um die Daten vergleichbar zu machen, ähnlich wie bei den Finanzberichten.
Das NaBeG sorgt dafür, dass diese EU-Vorgaben in Österreich auch tatsächlich verpflichtend werden, inkl. klarer Regeln zur Veröffentlichung und Prüfung.
Warum ist das NaBeG relevant?
- ESG-Berichte werden standardisiert, weniger „Marketing-Report", mehr „Nachweis"
- Die Anforderungen sind deutlich höher als früher und datengetrieben mit konkreten KPIs
- Die Nachhaltigkeitsdaten müssen prüfbar und nachvollziehbar sein
- Viele Unternehmen werden indirekt betroffen sein, z. B. als Zulieferer
Welche Organisationen sind vom NaBeG betroffen?
Direkt betroffen: Große Unternehmen
Das NaBeG setzt die CSRD-Logik um. Berichtspflichtig sind Unternehmen, die beide der folgenden Schwellen überschreiten:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) | mehr als 1.000 |
| Nettoumsatz | mehr als 450 Mio. € |
Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Wer nur eines der beiden überschreitet, fällt nicht unter die Berichtspflicht.
Indirekt betroffen: KMU in der Lieferkette
Kleine und mittelständische Unternehmen müssen meist keine vollumfänglichen CSRD-Berichte erstellen, sofern sie unter den Schwellenwerten bleiben. Aber die meisten werden dennoch ESG-Daten liefern müssen, wenn es ihre berichtspflichtigen Kunden oder Lieferanten verlangen. Zudem sind vermehrt auch Banken angehalten, ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen.
Für kleinere Unternehmen eignet sich der VSME als freiwilliger, deutlich kleinerer EU-Berichtsstandard. Dieser Standard wird derzeit als „VS (Voluntary Standard)" ausgeweitet, basierend auf dem VSME, künftig aber auch relevant für Nicht-KMU, die unter dem CSRD-Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten liegen. Zusätzlich dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Wertschöpfungspartnern mit höchstens 1.000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über diesen freiwilligen Standard hinausgehen.
Was muss im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht drinstehen?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, was konkret in einem CSRD-Bericht enthalten sein muss. Kernelement bleibt die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, wie sie auch der aktualisierte EFRAG-Entwurf vereinfachter ESRS vorsieht.
Anschließend muss über die wesentlichen Themen berichtet werden. Im Zuge des Omnibus wurden die Berichtsanforderungen, insbesondere die Anzahl der Datenpunkte, deutlich reduziert und die ESRS-Themenstruktur angepasst.
Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 einen Entwurf vereinfachter ESRS zur Konsultation gestellt. Die Kernpunkte: Pflicht-Datenpunkte werden um über 60 % reduziert, die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 %, und die Berichtskosten je Unternehmen sollen um über 30 % sinken. Auch die Wesentlichkeitsanalyse wird vereinfacht. Das bedeutet: Der Aufwand für die CSRD-Berichterstellung sinkt weiter.
Praxis-Guide: Was ESG-Manager jetzt konkret tun sollten
1) Betroffenheit klären
Nachhaltigkeitsverantwortliche österreichischer Unternehmen sollten klären:
- Sind wir CSRD-pflichtig?
- Ab wann?
- Einzelbericht oder Konzernbericht?
Tipp: Auch wenn „erst später" gilt, starte trotzdem mit dem Setup. Der Aufwand liegt nicht im Schreiben, sondern in der Erhebung der Daten.
2) Stakeholder-Map erstellen
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist die Aufgabe des ESG-Managers. Erfolgreich kann es aber nur als abteilungsübergreifendes Team funktionieren, denn die Daten und Informationen liegen in den Fachbereichen.
Erstelle eine Stakeholder Map und liste die Anforderungen klar auf:
| Bereich | Erwartung / Beitrag |
|---|---|
| CFO / Finance | Will Sicherheit, nachvollziehbare Zahlen, wenig Risiko |
| Legal / Compliance | Braucht Regeln und Nachweise |
| Einkauf / Supply Chain | Benötigt Lieferantendaten |
| HR | Hat die Kennzahlen für die KPIs der Sozial-Themen |
| Geschäftsführung | Sollte den Business Case verstehen und das Ambitionsniveau klären |
Insight: CSRD ist ein internes Change-Projekt. Wenn du es nur als ESG-Thema behandelst, verlierst du.
3) Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Viele sehen die Wesentlichkeit als Pflichtübung, übersehen jedoch das strategische Potenzial der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Der Top-Down-Ansatz erlaubt es, sich auf die relevantesten Themen für das Unternehmen und die Branche zu fokussieren. So gelangt man effizient zu einem Ergebnis.
Hilfreiche Tools für die Praxis:
- Wesentlichkeitsanalyse Excel Template für strukturierte Eigenarbeit
- KI-gestützte Materiality Master Software
- Wesentlichkeitsanalyse Workshops für begleitete Umsetzung
Die Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, welche Daten du wirklich berichten musst und welche nicht. Sie ist ein Komplexitätsreduktionstool.
Excel-Vorlage zur strukturierten Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD, ideal für den Einstieg ohne externe Beratung.
4) Software-Entscheidung
Überlege, ob ihr eine ESG-Software für die NaBeG-Berichterstattung anschaffen möchtet oder nicht. Eine Softwarelösung kann insbesondere beim Datenerhebungsprozess erhebliche Zeit einsparen und schafft meist auch Prüfsicherheit.
Der CSRD-Software-Auswahlguide und das ESG-Toolauswahl-Bewertungsmodell helfen dir, im Dschungel der CSRD-Lösungen Orientierung zu finden.
Allerdings ist es auch ohne Software möglich, einen CSRD-Bericht zu erstellen.
Tipp: Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen bei der Auswahl einer geeigneten ESG-Software begleitet. Kontaktiere uns gerne, wenn du von unserem Wissen profitieren möchtest.
5) Ansprechpartner finden und Datenquellen inventarisieren
Sofern keine Software eingesetzt wird, kann die EFRAG Datenpunkte-Liste als Basis dienen. Alternativ erstellst du selbst eine Tabelle mit diesen Spalten:
| Spalte | Beschreibung |
|---|---|
| ESRS Thema | Betroffener Standard / Themenbereich |
| KPI / Datenpunkt | Konkrete Kennzahl |
| Datenquelle | Woher die Daten kommen |
| Datenqualität | Belastbarkeit der Quelle |
| Daten-Owner | Verantwortliche Person |
| Verfügbarkeit | Wann die Daten vorliegen |
Diese Tabelle dient als Grundlage für die Gap-Analyse. Hier wird sichtbar: welche Daten existieren, welche nur „geschätzt" sind, welche niemand besitzt und welche IT-Systeme fehlen.
6) Prüfungsfähigkeit früh mitdenken
Der Audit-Aspekt wird häufig unterschätzt. Wenn bei der CSRD-Prüfung ein Wirtschaftsprüfer fragt:
- „Wieso ist das Thema wesentlich?"
- „Woher kommt die Zahl?"
- „Wer hat sie freigegeben?"
- „Wie wird sie berechnet?"
Ohne klare Antworten kann das zum Problem werden.
Praxistipp: Definiere pro KPI jeweils die Berechnungslogik, die Datenquelle, den Freigabeprozess und die Versionierung bzw. Dokumentation.
7) Fortschritt ist wichtiger als Perfektion
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zur Erfüllung des NaBeG ist ein Prozess. Im ersten Berichtsjahr werden ggf. noch nicht alle Datenpunkte verfügbar sein. Solange du damit transparent umgehst, ist das kein Problem.
Je nach Nachhaltigkeitsstrategie und Reporting-Ambitionsniveau kann der Bericht eine Chance sein, sich aktiv zu ESG zu positionieren, oder vorerst nur die Minimalanforderungen zu erfüllen, um compliant zu sein.
Tipp: Wenn dein Unternehmen aktiv zur Nachhaltigkeit kommuniziert, beachte die EmpCo-Richtlinie.
Fazit: NaBeG bringt Klarheit
Mit dem NaBeG ist klar: Österreich geht den CSRD-Weg verbindlich mit. Für ESG-Manager bedeutet das vor allem eins: Struktur schlägt Aktionismus.
Während die CSRD-Umsetzung in Deutschland noch auf sich warten lässt, gibt es in Österreich Klarheit.
- NaBeG ist österreichisches Recht. Die CSRD-Pflicht gilt ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz (beide kumulativ)
- ESRS bleiben das Berichtsgerüst; die revised ESRS (Entwurf Mai 2026) werden den Aufwand weiter senken
- KMU und kleinere Unternehmen sind indirekt betroffen, der freiwillige VS (Voluntary Standard, basierend auf VSME) gibt ihnen ein passendes Rahmenwerk
- Jetzt starten: Wesentlichkeitsanalyse, Stakeholder-Map und Datenquellen inventarisieren
Häufige Fragen zum NaBeG und der CSRD-Umsetzung in Österreich
Was ist das NaBeG und was regelt es?
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) ist das österreichische Umsetzungsgesetz zur EU-CSRD. Es verpflichtet Unternehmen über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien kumulativ) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards. Der Bericht muss in den Lagebericht integriert und prüfbar sein.
Gilt das NaBeG auch für KMU?
KMU sind in der Regel nicht direkt berichtspflichtig, wenn sie unter den Schwellenwerten bleiben. Viele werden aber indirekt betroffen sein, durch ESG-Datenabfragen von berichtspflichtigen Kunden oder Lieferanten sowie durch ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe. Der freiwillige VS (Voluntary Standard, bisher VSME) bietet dafür einen passenden, schlanken Rahmen.
Was bedeutet die Vereinfachung der ESRS für österreichische Unternehmen?
Die EU-Kommission hat im Mai 2026 vereinfachte ESRS zur Konsultation gestellt. Pflicht-Datenpunkte sollen um über 60 % reduziert werden, die Gesamtzahl um über 70 %. Das senkt den Berichtsaufwand erheblich. Für österreichische Unternehmen, die gerade mit dem Setup beginnen, bedeutet das: Das finale Berichtsgerüst wird schlanker als erwartet.
Wo fange ich als ESG-Manager in Österreich jetzt am besten an?
Starte mit der Betroffenheitsprüfung (Schwellenwerte) und einer Stakeholder-Map. Dann die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie entscheidet, welche Datenpunkte du wirklich brauchst. Das Wesentlichkeitsanalyse Excel Template hilft dabei strukturiert einzusteigen. Prüfungsfähigkeit solltest du von Anfang an mitdenken.


